Basic
Channel GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Sachanlagen
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| 1. |
andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung
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1.944,00
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1.944,00
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2.771,00
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2.771,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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| 1. |
fertige Erzeugnisse und
Waren
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28.433,30
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28.433,30
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33.618,20
|
33.618,20
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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| 1. |
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
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| 2. |
sonstige
Vermögensgegenstände
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32.154,28
3.214,56
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35.368,84
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27.738,80
849,59
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28.588,39
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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28.120,81
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11.421,79
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|
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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229,01
|
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289,00
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Summe Aktiva
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94.095,96
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76.688,38
|
PASSIVA
|
Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
|
Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000,00
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25.000,00
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II. Gewinnvortrag
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1.239,47
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0,00
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III. Jahresüberschuss
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13.638,09
|
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0,00
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IV. Bilanzgewinn
- davon Verlustvortrag
Euro 0,00 (Euro -21.935,22)
|
0,00
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39.877,56
|
1.239,47
|
26.239,47
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B. Rückstellungen
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| 1. |
Steuerrückstellungen
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| 2. |
sonstige
Rückstellungen
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270,00
45.693,00
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45.963,00
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200,00
30.008,12
|
30.208,12
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C. Verbindlichkeiten
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| 1. |
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr
Euro 5.654,94 (Euro 7.572,95)
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| 2. |
sonstige
Verbindlichkeiten
- davon gegenüber Gesellschaftern
Euro 0,00 (Euro 11942,19)
- davon aus Steuern
Euro 1.939,59 (Euro 64,78)
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr
Euro 2.600,46 (Euro 12.667,84)
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5.654,94
2.600,46
|
8.255,40
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7.572,95
12.667,84
|
20.240,79
|
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Summe Passiva
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|
94.095,96
|
|
76.688,38
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ANHANG für
das Geschäftsjahr 2010
Allgemeine Angaben
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss der Basic Channel GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs in der Fassung des
Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Ergänzend dazu waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Eine Notwendigkeit zur Anpassung der Vorjaheszahlen
aufgrund der Anwendung des Bilanzmodernisierungsgesetzes
gemäß des Artikels 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB besteht
nicht.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt wurden, wurde der Vermerk in der
Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gliederung
entspricht § 275 Abs. 2 HGB.
Von den eingeräumten Erleichterungen bei der
Aufstellung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 1
HGB, der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß
§ 276 HGB und des Anhanges gemäß
§§ 284 ff in Verbindung mit § 288 HGB wird
teilweise Gebrauch gemacht.
In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Wert
des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
Das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen, das
Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die Kapital- und Beteiligungsverhältnisse haben im
Berichtsjahr keine Änderung erfahren.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände und Schulden, Aufwendungen
und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist.
Soweit handelsrechtliche und steuerliche
Bewertungswahlrechte übereinstimmend angesetzt werden
konnten, wurde davon Gebrauch gemacht.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst, wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge wurden unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Ergänzend zu den Vorschriften des HGB waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Zudem wurden Wirtschaftsgüter, welcher einer
selbständigen Nutzung fähig sind,
gemäß § 6 Abs. 2a EStG bewertet.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert ausgewiesen.
Bankbestände und Bestände an liquiden
Mitteln sind in zutreffender Höhe ausgewiesen und
können durch Bankauszüge der jeweiligen
Kreditinstitute nachgewiesen werden.
Die Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite
beinhalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, welche
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum
Rückzahlungsbetrag.
Anlagespiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte ist
aus dem Anlagespiegel zu entnehmen.
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagespiegel zu entnehmen.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch die
Geschäftsführer:
- Herrn Moritz von Oswald und Herr Mark Ernestus
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des
Jahresabschlusses in dieser Fassung wird hiermit
versichert.
Berlin, 27.10.2011
Mark
Ernestus, Moritz von Oswald
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 27.10.2011
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