Tretschok Umzug Service GmbH
Thalheimer Straße 59, 06766 Bitterfeld-Wolfen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Janet Gebauer seit 7.11.2025 | Geschäftsführer |
Heiko Lorenz seit 2.3.2012 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Tretschok Umzug Service GmbHBitterfeld-WolfenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BILANZAKTIVA
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Tretschok Umzug-Service GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Einzelposten des veröffentlichten Jahresabschlusses sind auf volle Euro auf- bzw. abgerundet. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden ggf. Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung würden auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen durchgeführt. Die Pensionsrückstellungen betragen € 000.000,00 . Die Steuerrückstellungen beinhalten das Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Es wurden keine Haftungsverhältnisse bekannt oder von der Geschäftsführung benannt. Folgende Haftungsverhältnisse sind neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten zu vermerken: keine
Die Ergebnisverwendung ist gemäß Gesellschaftsvertrag von einem Beschluss der Gesellschafter abhängig. Da dieser Beschluss noch nicht vorliegt, wurde der Gewinnvortrag im Eigenkapital ausgewiesen.
Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss beträgt € 22.658,87. Der Betrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt € 000.000,00. Sonstige Pflichtangaben
Aus Gründen eines verbesserten Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden zusätzlich die folgenden Angaben gemacht:
Der Jahresabschluss wurde am 03.06.2021 festgestellt.
Bitterfeld, den 03. Juni 2021 gez. Gebauer, gez. Lorenz Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 03. Juni 2021 |
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