Konzmann TGA Südwest GmbH
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Gerhard Maier GmbHBalingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BILANZ
ANHANGAngaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum31. Dezember 2009 sind die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 256 HGB angewandt worden. Die vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB sind, soweit gegeben, im Anhang aufgegliedert und erläutert. Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden sind die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 252 HGB sowie die besonderen Bewertungsvorschriften der §§ 279 bis 283 HGB beachtet worden. Gliederung Die allgemeinen Grundsätze für die Gliederung des Jahresabschlusses gem. § 265 HGB sind beachtet. Die Gliederung der Bilanz erfolgte gem. § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Von den Erleichterungen des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB ist nicht Gebrauch gemacht worden. Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagespiegel) ist in einer Anlage zur Bilanz dargestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Von den größenabhängigen Erleichterungen gem. § 276 HGB ist nicht Gebrauch gemacht worden. Erläuterungen zur Bilanz - Aktivseite - A. Anlagevermögen Bei den Sachanlagen erfolgt die Aktivierung der Zugänge zu Anschaffungskosten (Anschaffungspreis ohne Umsatzsteuer zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich Anschaffungspreisminderungen) oder zu Herstellungskosten, jeweils vermindert um planmäßige Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Berichtsjahr keine vorgenommen. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen/degressiven (die degressive Abschreibung bei Wirtschaftsgütern, die bis zum 31. Dezember 2007 angeschafft wurden) Methode mit steuerlich zulässigen Sätzen. B. Umlaufvermögen I. Vorräte Der Wertansatz der Vorräte ist aus der von mir nicht geprüften Zusammenstellung der Bestandsaufnahme zum 31. Dezember 2009 entnommen. Nach Auskunft der Geschäftsführer erfolgte die Bewertung der Vorräte zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bzw. Herstellungskosten entsprechend den Vorschriften des § 255 Abs. 1 und 2 HGB unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Eine rechnerische und bestandsmäßige Prüfung wurde nicht vorgenommen. Von dem Wahlrecht der Einbeziehung der Fremdkapitalzinsen gem. § 255 Abs. 3 HGB wurde nicht Gebrauch gemacht. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich zum Nennwert. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde wegen des allgemeinen Kreditrisikos sowie zu erwartender Rechnungsabzüge eine Pauschalwertberichtigung mit 1% vom Nennwert nach Abzug der Umsatzsteuer gebildet. Im Berichtszeitraum war die Bildung von Einzelwertberichtigungen nicht erforderlich. III. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt. C. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten sind in Anwendung des § 250 HGB auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Erläuterungen zur Bilanz - Passivseite - A. Eigenkapital Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt. B. Rückstellungen Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angemessen Rechnung getragen. Alle bis zum Bilanzstichtag entstandenen und bis zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken sind berücksichtigt und mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag bewertet. C. Verbindlichkei ten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Davon Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 67.681,44.
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