Megasat
Vertriebs GmbH
Niederlauer
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.044.948,50 |
1.044.948,50 |
| I.
Finanzanlagen |
1.044.948,50 |
1.044.948,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
399.863,45 |
160.277,61 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
141.149,01 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
230.171,65 |
17.760,77 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
169.691,80 |
1.367,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.444.811,95 |
1.205.226,11 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.205.475,19 |
320.422,64 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.192.975,19 |
307.922,64 |
| B.
Rückstellungen |
63.244,00 |
28.387,75 |
| C.
Verbindlichkeiten |
176.092,76 |
856.415,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.444.811,95 |
1.205.226,11 |
Anhang
A. ALLGEMEINE ANGABEN
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB i.d.F. des BilRuG
auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-, Ansatz- und
Bewertungsgrundsätze nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Auf den Jahresabschluss fanden sowohl die generellen
Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB als auch
die besonderen Ansatzvorschriften für
Kapitalgesellschaften, §§ 268-274, 276-278 HGB,
Anwendung.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Beachtung der Bewertungsvorschriften der
§§ 252 - 256a HGB.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände werden
mit den Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die Bewertung des
Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der
Waren erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit
nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs.
4 HGB).
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Grundlagen der Währungsumrechnung
Forderungen und
Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit
dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Beträgt die Restlaufzeit der zugrundeliegenden
Forderung bzw. Verbindlichkeit mehr als ein Jahr werden die
Anschaffungskosten nicht über- bzw. unterschritten.
Verluste aus Kursänderungen werden durch
Neubewertung am Bilanzstichtag berücksichtigt. Bei den
Guthaben bei Kreditinstituten sowie den
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in
Fremdwährung erfolgt, soweit es das
Niederstwertprinzip erfordert, die Umrechnung zum Geld-
bzw. Briefkurs des Stichtages. Soweit Forderungen in
fremder Währung abgesichert wurden, wurden sie mit dem
Sicherungskurs angesetzt.
B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN
ZUR BILANZ
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
2. Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von unter einem Jahr in Höhe von
Euro 4.385,05 enthalten.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von Euro
2.285,03 (Vj.: Euro 25.485,84) enthalten. Verbindlichkeiten
im Rahmen der sozialen Sicherheit sind nicht zu vermerken.
C. SONSTIGE ANGABEN
1. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse nach § 251 und §
268 Abs. 7 HGB sind nicht zu vermerken.
2. Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden keine weiteren
Mitarbeiter, aus der Geschäftsführung,
beschäftigt.
3.
Geschäftsführung
Herr Sven Melzer
sonstige Berichtsbestandteile
Niederlauer, 10.06.2021, gez. Sven Melzer
(Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.06.2021 festgestellt.
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