Bauträger für Wohngebäude
WhiteStone Technology GmbHLiquidiert
Beckedorfer Heide 48, 28790 Schwanewede, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Rolf Thielmann | 50.00% |
Marek Voigt | 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WhiteStone Technology GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014Bilanz zum 31. Dezember 2014Aktivseite
Anhang für das Geschäftsjahr 2014Grundlagen der RechnungslegungDer Jahresabschluss der WhiteStone Technology GmbH wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungBilanzierung Die Bilanzierungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Bewertung Eine Änderung hinsichtlich der Bewertungsmethoden ist gegenüber dem Vorjahr nicht zu verzeichnen. Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB. Umlaufvermögen Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Rückstellungen Die übrigen Rückstellungen (Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) wurden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Sofern die Tageswerte über dem Rückzahlungsbetrag lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussForderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:>
Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 HGB Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Eigenkapital / ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung der WhiteStone Technology GmbH] schlägt vor, den Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von EUR-2.240,40 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen. Sonstige AngabenGeschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
im Dezember 2015 Marek Voigt |
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