WhiteStone Technology GmbHLiquidiert

Beckedorfer Heide 48, 28790 Schwanewede, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 75245
Eingetragen
4.8.2005
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Handel mit Software und Lizenzen, Erstellung von Software, Multimediaprodukten und Internetseiten und sämtliche Dienstleistungen, die damit in Zusammenhang stehen.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Rolf Thielmann
50.00%
Marek Voigt
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Rolf Thielmann
35683 Dillenburg
12.500 €
50.00%
Marek Voigt
65385 Liederbach
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

WhiteStone Technology GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz zum 31. Dezember 2014

Aktivseite

31.12.2014
EUR
31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. sonstige Vermögensgegenstände 0,00 1.915,30
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 211,56 321,66
SUMME AKTIVA 211,56 2.236,96

Passivseite

31.12.2014
EUR
31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag - 23.338,04 - 22.755,66
III. Jahresfehlbetrag - 2.240,40 - 582,38
B. Rückstellungen
1. sonstige Rückstellungen 330,75 215,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 459,25 360,00
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in EUR: 459,25 (360,00)
SUMME PASSIVA 211,56 2.236,96

Anhang für das Geschäftsjahr 2014

Grundlagen der Rechnungslegung

Der Jahresabschluss der WhiteStone Technology GmbH wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Bilanzierung

Die Bilanzierungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.

Bewertung

Eine Änderung hinsichtlich der Bewertungsmethoden ist gegenüber dem Vorjahr nicht zu verzeichnen.

Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB.

Umlaufvermögen

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Rückstellungen

Die übrigen Rückstellungen (Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) wurden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Sofern die Tageswerte über dem Rückzahlungsbetrag lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:>

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 1915,30
Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,00

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 459,25 459,25 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 0,00 0,00
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 360,00 360,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 0,00 0,00

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 HGB

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Eigenkapital / Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung der WhiteStone Technology GmbH] schlägt vor, den Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von EUR-2.240,40 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

 

Marek Voigt, Kaufmann

 

Rolf Thielmann, Kaufmann

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

im Dezember 2015

Marek Voigt

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