Medithera Medizinische Systeme AGLiquidiert
56462 Höhn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karl Wilhelm Mensinger seit 16.7.2009 | Vorstandsmitglied |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Medithera Medizinische Systeme AGHöhnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2014Medithera Medizinische Systeme AG, HöhnA. Angaben zum Jahresabschluss I. Allgemein Der Jahresabschluss der Medithera Medizinische Systeme AG, Höhn, zum 31. Dezember 2014 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. Dabei wurden weitgehend die für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften beachtet. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Soweit für Pflichtangaben ein Wahlrecht besteht, diese in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang darzustellen, sind diese im Anhang aufgeführt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht den Vorschriften des § 255 Abs. 1 HGB. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden gem. § 255 Abs. 2a HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Bei der Abschreibung wird eine Nutzungsdauer von 10 Jahren zu Grunde gelegt. Die Software wird pro rata temporis nach der linearen Methode abgeschrieben. Leistungsbedingter Werteverzehr wird durch planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten € 150,00 nicht übersteigen, wurden durch Sofortabzug geltend gemacht. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten € 150,00, aber nicht € 1.000,00, übersteigen, hat die Gesellschaft einen Sammelposten gebildet, der im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit je einem Fünftel aufgelöst wird. Die Bewertung der Handelswaren erfolgt zu Anschaffungskosten. Fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet; der Grundsatz verlustfreier Bewertung wurde beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Abwertungen angesetzt. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben für zukünftige Geschäftsjahre. Der Ansatz der Rückstellungen erfolgte zu den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen. Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Forderungen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 2. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital ist in 150.000,00 auf den Namen lautende Stammaktien zu je € 1,00 aufgeteilt. 3. Ausschüttungssperre Zum 31. Dezember 2014 bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von insgesamt € 295.689,00, die in voller Höhe auf die aktivierten Entwicklungskosten entfallen. 4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten enthalten solche mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von € 232.154,68 und mehr als fünf Jahren in Höhe von € 43.900,88. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 2.739,15 (Vorjahr: € 147.739,15) enthalten. B. Sonstige Angaben I. Organe Vorstand Vorstand: Herr Karl-Wilhelm Mensinger Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Aufsichtsrat Aufsichtsrat: Frau Marita Leutz (Steuerfachangestellte), Vorsitzende Herr Werner Genz (Unternehmensberater), stellvertretender Vorsitzender Herr Reiner Witt (Dipl. Ing.) Die Bezüge des Aufsichtsrats der Medithera Medizinische Systeme AG betrugen im Geschäftsjahr 2014 € 0,00 (Vorjahr: € 3.250,00).
Höhn, im Dezember 2015 gez. Karl-Wilhelm Mensinger - Vorstand - sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 08.12.2015 festgestellt. |
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