Bussmann
GmbH
Bergheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
94.323,00 |
66.171,05 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.002,50 |
2.463,50 |
| II.
Sachanlagen |
87.700,50 |
59.763,00 |
| III.
Finanzanlagen |
4.620,00 |
3.944,55 |
| B.
Umlaufvermögen |
355.552,73 |
419.493,00 |
| I.
Vorräte |
76.200,00 |
116.200,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
77.229,19 |
61.923,20 |
| davon
gegen Gesellschafter |
2.155,18 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
202.123,54 |
241.369,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.761,48 |
7.092,85 |
| Aktiva |
457.637,21 |
492.756,90 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
276.852,73 |
249.961,27 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
224.361,27 |
173.155,09 |
| III.
Jahresüberschuss |
26.891,46 |
51.206,18 |
| B.
Rückstellungen |
78.163,09 |
98.553,61 |
| C.
Verbindlichkeiten |
102.621,39 |
144.242,02 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
102.621,39 |
143.764,42 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
477,60 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
477,60 |
| Summe
Passiva |
457.637,21 |
492.756,90 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die Bussmann GmbH, ist gemäß § 267
Abs. 1 HGB eine "kleine" Kapitalgesellschaft mit Sitz in
Bergheim. Sie wird im Handelsregister Köln unter HRB
40250 geführt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Beachtung von Gesetz und
Gesellschaftsvertrag aufgestellt.
Die Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften bezüglich des Anhangs wurden
teilweise in Anspruch genommen (§ 288 HGB).
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte nach dem
Going-Concern-Prinzip, das heißt, es wurde von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
der Gesellschaft ausgegangen. Dabei sind alle
Vermögensgegenstände und Schulden der Gesellschaft
einzeln unter Beachtung des Vorsichtsprinzips bewertet
worden. Alle bei der Bilanzaufstellung vorhersehbaren Risiken
und Verluste sind berücksichtig worden.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften und wurden
unverändert zum Vorjahr angewandt.
Die entgeltlich erworbenen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten bewertet und um die
planmäßigen Abschreibungen entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vermindert. Dabei
wurden die Abschreibungen linear pro rata temporis
vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem
Nettobuchwert von € 800,00 sind im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden. Ihr sofortiger
Abgang wurde unterstellt.
Die Rückdeckungsansprüche aus
Lebensversicherungen sind, da es sich um nach § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB zu verrechnende Vermögensgegenstände
handelt, zum Zeitwert bewertet und in der Bilanz mit den
entsprechenden Rückstellungen saldiert ausgewiesen
worden.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten
ausgewiesen. Die Bewertung erfolgte unter
Berücksichtigung des Niederstwertprinzips.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
wurden zum Nominalwert bilanziert.
Die liquiden Mittel wurden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit den ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen zehn
Geschäftsjahre abgezinst. Für die Abzinsung wurden
gemäß § 253 Abs. 2 Satz 4 HGB die von der
Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Rechtsverordnung
herausgegebenen Abzinsungssätze zugrunde gelegt.
Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte
nach den anerkannten Grundsätzen der
Versicherungsmathematik mittels der sog.
"Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode).
Der Rückstellungsbetrag gemäß
PUC-Methode ist definiert als der versicherungsmathematische
Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern
bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und
Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der Vergangenheit
abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Als
biometrische Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln
2018G" von Klaus Heubeck verwandt. Der Gehalts- und
Rententrend wurde mit 0,0 % p.a. angenommen. Der
Rechnungszins beträgt 1,82 % p.a.
Die Verpflichtung der Pensionszusage ist durch
Vermögensgegenstände gesichert. Die angelegten
Vermögensgegenstände dienen ausschließlich
der Erfüllung der Pensionsverpflichtung und sind dem
Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie wurden nach
§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB im Geschäftsjahr mit der
zugrundeliegenden Verpflichtung verrechnet. Es handelt sich
um eine Versicherung bei der Allianz LV.
Der Ausweis der Verbindlichkeiten erfolgte mit ihren
Erfüllungsbeträgen.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Der Posten
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen berücksichtigt die
Vermögensgegenstände zur Saldierung mit
Pensionsrückstellungen. Zur Abdeckung des Risikos wurde
eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen.
Dementsprechend ergibt sich gemäß § 246 Abs.
2 HGB folgender saldierter Ausweis:
| Erfüllungsbetrag der
Pensionsverpflichtung zum 31.12.2023 |
194.854,00 € |
| Beizulegender Zeitwert der
Rückdeckungsversicherung |
175.395,00 € |
| Pensionsrückstellung
nach Verrechnung mit Deckungsvermögen |
19.459,00 € |
Entsprechend werden die zugehörigen Aufwendungen
und Erträge aus der Abzinsung und aus dem zu
verrechnenden Vermögen saldiert:
| Zinsaufwand aus der
Pensionsverpflichtung |
3.269,00
€ |
| Zinsertrag aus der
Rückdeckungsversicherung |
1.428,00 € |
| Zinsaufwand
(saldiert) |
1.841,00 € |
Anschaffungskosten des bei der Allianz angelegten
Vermögens 175.395,00 €.
Gemäß Art. 75 EGHGB wurde die Bewertung der
Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der letzten 10 Jahre vorgenommen, da das
Geschäftsjahr nach dem 31. Dezember 2015 endet. Der
Unterschiedsbetrag für die Ausschüttungssperre nach
§ 253 Abs. 6 HGB beträgt:
| Rückstellung (mit dem
7-Jahres-Durchschnittszins / 1,74 %) |
196.793,00 € |
| Rückstellung (mit dem
10-Jahres-Durchschnittszins / 1,82 %) |
194.854,00 € |
| Unterschiedsbetrag |
1.939,00 € |
| abzüglich
passivischer Überhang
Rückdeckungsversicherung |
./.
19.495,00 € |
|
Ausschüttungssperre |
0,00 € |
Anzahl der Beschäftigten:
Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich
beschäftigten Arbeitnehmer (ohne
Geschäftsführer) beträgt 16 (Vorj.17).
sonstige Berichtsbestandteile
Bergheim, den 14. März
2025
Gez.
Frank Bussmann, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.03.2025
festgestellt. |