Bonna
GmbH
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
339.414,00 |
356.091,00 |
| I.
Sachanlagen |
339.414,00 |
356.091,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.348,13 |
40.024,96 |
| I.
Vorräte |
160,00 |
9.870,24 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.234,73 |
2.689,82 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.953,40 |
27.464,90 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.789,67 |
478,49 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
24.025,08 |
12.322,96 |
| Aktiva |
373.576,88 |
408.917,41 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.300,00 |
51.300,00 |
| II.
Bilanzverlust |
75.325,08 |
63.622,96 |
| davon
Verlustvortrag |
63.623,96 |
45.574,06 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
24.025,08 |
12.322,96 |
| B.
Rückstellungen |
5.896,00 |
3.793,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
367.680,88 |
405.124,41 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
145.429,28 |
157.307,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
222.251,60 |
247.816,82 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
178.020,40 |
184.746,06 |
| Passiva |
373.576,88 |
408.917,41 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer
Größenmerkmale eine "kleine" Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und somit
gesetzlich nicht prüfungspflichtig. Auf die Erstellung
eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs.
1 Satz 4 HGB verzichtet.
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes in der Fassung
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt worden.
2. Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Berücksichtigung der Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes. Die Gliederung
der Bilanz erfolgte nach dem differenzierten Schema des
§ 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Das Realisationsprinzip und das
Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht
wurden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffung- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Die Abschreibung erfolgt
analog der typisierten, gewöhnlichen Nutzungsdauer
seit Anschaffung. Geringwertige Wirtschaftsgüter
wurden, soweit dies rechtlich zulässig war, direkt
aufwandstechnisch erfasst.
Bis zum Wirtschaftsjahr 2019 wurden die abnutzbaren
beweglichen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
EUR 150,00 bis zu je EUR 1.000,00 in einen
Sammelposten eingestellt, der unter Berücksichtigung
einer Nutzungsdauer von 5 Jahren linear abgeschrieben wird.
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die
Waren sind zu Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten und abzüglich
Anschaffungspreisminderungen entsprechend § 255 Abs. 1
HGB unter Berücksichtigung des strengen
Niederstwertprinzips bewertet. Die Ermittlung der
Anschaffungskosten erfolgte auf Basis der
tatsächlichen Einkaufspreise.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennbetrag angesetzt.
Der
Kassenbestand sowie die
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag
angesetzt.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite sind
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Hinweis
: Das tatsächliche Bild der Verhältnisse
wird insoweit nicht vermittelt, da nicht aufgedeckte stille
Reserven zur Deckung des nicht gedeckten Kapitalfehlbetrags
bestehen.
4. Sonstige Angaben
Geschäftsführung und Vertretung
Von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreite und einzelvertretungsberechtigte
Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr
- Herr Herbert Bonna, Essen
- Herr Thomas Bonna, Essen
- Herr Markus Bonna, Essen
Essen, den 22. April 2022
Die Geschäftsführer
gez. Herbert
Bonna
gez. Thomas Bonna
gez. Markus Bonna
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.04.2022 festgestellt.
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