Stammdaten

Register
Amtsgericht Königstein HRB 7590
Eingetragen
5.1.2010
Branche
Innenraumdesign und RaumgestaltungBüros für InnenarchitekturEinzelhandel mit Wohnmöbeln
Gegenstand
Die hochwertige Inneneinrichtung im privaten und gewerblichen Bereich.

Historie

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Management

NameRolle
Miriam Becker
seit 5.8.2011
Prokura
Peter Fischer
seit 5.1.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Peter Fischer
Am Hang 6, 61476 Kronberg im Taunus
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

FP interior GmbH

Kronberg im Taunus

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2011 bis zum 31.10.2012

Bilanz

Aktiva

31.10.2012
EUR
31.10.2011
EUR
A. Anlagevermögen 8.791,00 3.038,00
I. Sachanlagen 8.791,00 3.038,00
B. Umlaufvermögen 127.958,85 220.484,74
I. Vorräte 66.450,00 106.189,20
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 25.860,98 24.628,13
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 35.647,87 89.667,41
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.433,00 1.275,25
Bilanzsumme, Summe Aktiva 141.182,85 224.797,99

Passiva

31.10.2012
EUR
31.10.2011
EUR
A. Eigenkapital 53.926,05 40.593,10
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 0,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 25.000,00 12.500,00
II. Gewinnvortrag 28.093,10 12.325,47
III. Jahresüberschuss 832,95 15.767,63
B. Rückstellungen 4.690,00 68.134,91
C. Verbindlichkeiten 82.566,80 116.069,98
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 82.566,80 116.069,98
Bilanzsumme, Summe Passiva 141.182,85 224.797,99

Anhang



1. Aufstellung des Jahresabschlusses und des Anhangs


Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 238 ff. HGB und den er­gänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB, sowie ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. dem § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Größenabhängige Erleichterungen nach § 288 HGB wurden - soweit möglich - in An­spruch genommen.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
  

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs­methoden im Wesentlichen übernommen werden.

Die Geschäftsleitung geht bei den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs­methoden von einer positiven Fortentwicklung der Unternehmung aus.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Ver­mögens­gegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vor­ge­nommen.

Dabei werden die folgenden Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

Technische Anlagen und Maschinen  2 - 8 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung  2 - 10 Jahre

Auf die Zugänge im Bereich der beweglichen Sachanlagegüter wurde von der Verein­fachungsregel gem. R 44 Abs. 2 EStR, nach der auf Zugänge in der ersten Jahreshälfte die volle, auf Zugänge in der zweiten Jahreshälfte die halbe Jahresabschreibung ver­rechnet werden kann, Gebrauch gemacht.

Geringwertige Wirtschaftsgüter des Geschäftsjahres bis zu € 410,00 werden in der Finanz­buchhaltung einzeln erfasst und nach § 6 Abs. 2 EStG mit dem Zugangswert im Ge­schäftsjahr voll abgeschrieben.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.

Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nenn­wert. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen war keine Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigung erforderlich.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten ge­bildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tages­wert angesetzt.
  

3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten


Die Entwicklung des Anlagevermögens wurde gem. § 268 Abs. 2 HGB in der Bruttodar­stellung dargestellt. Die Anschaffungskosten sind historische Werte.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Jahresabschlusskosten sowie ausstehende Rech­nungen.

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigen­tums­vorbehalte.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung Oktober 2012.
  

4. Sonstige Pflichtangaben


Im Geschäftsjahr 2012 war als alleiniger Geschäftsführer Herr Peter Fischer bestellt. Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit gem. § 245 HGB versichert und wie folgt unterzeichnet:

Kronberg im Taunus, den 28. April  2013

gez. Peter Fischer

  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.11.2011 - 31.10.2012

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 883,38 EUR.

1.11.2010 - 31.10.2011

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.04.2013 festgestellt.

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