FP interior
GmbH
Kronberg im
Taunus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.11.2011 bis zum 31.10.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.10.2012
EUR |
31.10.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.791,00 |
3.038,00 |
| I.
Sachanlagen |
8.791,00 |
3.038,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
127.958,85 |
220.484,74 |
| I.
Vorräte |
66.450,00 |
106.189,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
25.860,98 |
24.628,13 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
35.647,87 |
89.667,41 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.433,00 |
1.275,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
141.182,85 |
224.797,99 |
Passiva
|
|
31.10.2012
EUR |
31.10.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
53.926,05 |
40.593,10 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
0,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
25.000,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
28.093,10 |
12.325,47 |
| III.
Jahresüberschuss |
832,95 |
15.767,63 |
| B.
Rückstellungen |
4.690,00 |
68.134,91 |
| C.
Verbindlichkeiten |
82.566,80 |
116.069,98 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
82.566,80 |
116.069,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
141.182,85 |
224.797,99 |
Anhang
1. Aufstellung des Jahresabschlusses und des Anhangs
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 238 ff. HGB und den ergänzenden
Vorschriften für Kapitalgesellschaften nach den
§§ 264 ff. HGB, sowie ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem. dem § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Größenabhängige Erleichterungen nach
§ 288 HGB wurden - soweit möglich - in
Anspruch genommen.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Die Geschäftsleitung geht bei den angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von einer
positiven Fortentwicklung der Unternehmung aus.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend
den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Dabei werden die folgenden Nutzungsdauern zugrunde
gelegt:
Technische Anlagen und Maschinen 2 - 8 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 2 - 10 Jahre
Auf die Zugänge im Bereich der beweglichen
Sachanlagegüter wurde von der
Vereinfachungsregel gem. R 44 Abs. 2 EStR, nach der
auf Zugänge in der ersten Jahreshälfte die volle,
auf Zugänge in der zweiten Jahreshälfte die halbe
Jahresabschreibung verrechnet werden kann, Gebrauch
gemacht.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des
Geschäftsjahres bis zu € 410,00 werden in der
Finanzbuchhaltung einzeln erfasst und nach § 6
Abs. 2 EStG mit dem Zugangswert im Geschäftsjahr
voll abgeschrieben.
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit ihren
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips bewertet.
Der Ansatz der
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum
Nennwert. Bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen war keine Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigung
erforderlich.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen
Posten
Die
Entwicklung des Anlagevermögens wurde gem.
§ 268 Abs. 2 HGB in der Bruttodarstellung
dargestellt. Die Anschaffungskosten sind historische Werte.
Die
sonstigen Rückstellungen betreffen die
Jahresabschlusskosten sowie ausstehende Rechnungen.
Bei den
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
Die
sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im
Wesentlichen die Verbindlichkeiten aus der Lohn- und
Gehaltsabrechnung Oktober 2012.
4. Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr 2012 war als alleiniger
Geschäftsführer Herr Peter Fischer bestellt. Die
inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des
Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt,
wird hiermit gem. § 245 HGB versichert und wie folgt
unterzeichnet:
Kronberg im Taunus, den 28. April 2013
gez. Peter Fischer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.11.2011 -
31.10.2012
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 883,38 EUR.
1.11.2010 -
31.10.2011
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.04.2013 festgestellt.
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