CSP - Caffe Servicepartner GmbH & Co. KG

89407 Dillingen an der Donau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRA 20100
Eingetragen
14.1.2020

Finanzübersicht

Historie

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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

CSP - Caffe Servicepartner GmbH & Co. KG

Dillingen a.d.Donau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 375.734,00 75.735,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 289.323,00
II. Sachanlagen 86.411,00 75.735,00
B. Umlaufvermögen 203.614,56 72.030,45
I. Vorräte 12.773,92 14.214,65
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 107.479,13 52.487,09
davon gegen Gesellschafter 1.915,89
davon eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen persönlich haftender Gesellschafter 0,00 1.000,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 83.361,51 5.328,71
C. Rechnungsabgrenzungsposten 458,99 786,93
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten 64.953,47
Aktiva 579.807,55 213.505,85

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 10.000,00 0,00
I. Kapitalanteile 10.000,00
1. Kapitalanteile Kommanditisten 10.000,00
II. Bilanzgewinn 0,00 0,00
B. Rückstellungen 10.566,00 1.528,00
C. Verbindlichkeiten 559.241,55 211.977,85
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 150.008,33 156.218,04
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 409.233,22 55.759,81
Summe Passiva 579.807,55 213.505,85

Anhang

Der Jahresabschluss der CSP-Caffe Servicepartner GmbH & Co.KG wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagenvermögen wurde zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften ausschließlich linear vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens von einem Wert von € 250,00 - 1.000,00 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und gem. § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Die Vorräte wurden ausgehend von den Anschaffungs- und Herstellungskosten, unter Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennbetrag ausgewiesen.

Innerhalb der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird allen erkennbaren Einzelrisiken und dem allgemeinen Kreditrisiko durch angemessene Abwertung Rechnung getragen.

Entsprechend den Vorschriften des § 146 Abs. 1 Satz 2 AO sind die Kasseneinnahmen und Kassenausgaben im Kassenbuch täglich festgehalten worden. Der so ermittelte Kassenbestand stimmt mit dem Bilanzansatz überein.

Die Buchungen sämtlicher Kontobewegungen der einzelnen Girokonten erfolgte auszugskonform.

Die ermittelten Kontobestände stimmen mit den tatsächlichen Banksalden zum Bilanzstichtag überein.

Zum Bilanzstichtag waren Ausgaben zum Zwecke der Periodenabgrenzung als Rechnungsabgrenzungsposten in die Bilanz einzustellen.

Es wurde keine Ansparabschreibung gebildet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Weitere Rückstellungen waren nicht zu bilden.

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich um Zahlungen, an Lieferanten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die Sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit ihren Rückzahlungsbeträgen passiviert.

Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein steuerrechtlichen Vorschriften

In den Abschreibungen sind planmäßige Abschreibungen nach den steuerlichen Vorschriften gemäß § 253 HGB enthalten.

Geschäftsjahresabschreibung

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlageverzeichnis zu entnehmen.

sonstige Berichtsbestandteile

 

89407 Dillingen, 06.11.2024

gez. Reinhold Göppinger

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 06.11.2024 festgestellt.

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