FS
Development GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.713,00 |
519,00 |
| I.
Sachanlagen |
17.713,00 |
519,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
13.836,44 |
10.822,16 |
| I.
Vorräte |
3.566,00 |
5.175,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.976,39 |
2.333,48 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
294,05 |
3.313,68 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
90,00 |
203,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
233.847,61 |
147.258,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
265.487,05 |
158.803,00 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
172.258,84 |
49.383,66 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
86.588,77 |
122.875,18 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
233.847,61 |
147.258,84 |
| B.
Rückstellungen |
2.800,00 |
2.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
262.687,05 |
156.503,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
265.487,05 |
158.803,00 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d.
§ 42 III GmbHG
II. Haftungsverhältnisse
D. Sonstige Angaben
I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
II. Geschäftsführungsorgane
III. Überschuldung
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz entspricht der
Bestimmung des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform
aufgestellt.
2) In der Bilanz ist zu jedem Posten der
entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres
angegeben.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen.
7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen de
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen
Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche
Regelungen mitberücksichtigt.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen. Trotz Überschuldung besteht eine positive
Fortführungsprognose. Die Überschuldung ist
teilweise durch Rangrücktritte beseitigt worden.
4) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren (Ausnahme
§ 256a i.V.m. § 252 Abs. 1 Nr. 4, 2. HS HGB).
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 16,67% und
33,33% Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im
Einzelwert über 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wurden in
einen Sammelposten eingestellt und über die Laufzeit
von 5 Jahren abgeschrieben.
7) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
8) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag (d.h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) ermittelt.
9) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
10) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden richten sich nach dem HGB in der
für den Jahresabschluss 2011 gültigen Fassung.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42
III GmbHG
1) Die Gesellschaft hat gegen die Gesellschafter
keine Darlehensforderungen. Dem gegenüber schuldete
die Gesellschaft dem Gesellschafter Christian
Meißneraus erhaltenen Darlehen 74.486,85 EUR.
2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieses Postens
erfolgte nicht. Er ist in den "sonstigen Verbindlichkeiten"
enthalten.
3) Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß
mit 6% (Darlehen I) bzw. 8 % (Darlehen II) aus dem
jeweiligen Darlehensstand.
II. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
1) Die Geschäftsräume sind im Rahmen eines
langjährigen Mietvertrages der Gesellschaft
überlassen. Der Mietvertrag wurde
außerordentlich zum 15.03.2012 beendet.
2) Sonstige langfristige Verpflichtungen bestanden am
Bilanzstichtag nicht.
II. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Christian Meißner, Stuttgart geführt.
III. Überschuldung
Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet.
Die Überschuldung ist durch die bestehenden
Rangrücktritte in Höhe von insgesamt 67.106,72
EUR teilweise beseitigt worden. Trotz Überschuldung
besteht eine positive Fortführungsprognose.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.04.2013 festgestellt.
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