Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 731294
Vorher
FS Development GmbH
Eingetragen
29.9.2009
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtBüros für InnenarchitekturUnternehmensberatung
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Gastronomische Beratungstätigkeit, Wirtschaftlichere Betrachtung von gastronomischen Projekten; Optimierung Operativer Prozesse in der HORECA; Entwicklung von gastronomischen Konzepten; Konzeptplanung; Ausschreibung von Dienstleistungen; Entwicklung, Planung und Durchführung von Netzwerkveranstaltungen und Messen sowie deren Vertrieb und Marketing.

Historie

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Management

NameRolle
Annika Stoldt
seit 24.4.2025
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Stuttgart
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

FS Development GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 17.713,00 519,00
I. Sachanlagen 17.713,00 519,00
B. Umlaufvermögen 13.836,44 10.822,16
I. Vorräte 3.566,00 5.175,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.976,39 2.333,48
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 294,05 3.313,68
C. Rechnungsabgrenzungsposten 90,00 203,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 233.847,61 147.258,84
Bilanzsumme, Summe Aktiva 265.487,05 158.803,00

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 172.258,84 49.383,66
III. Jahresfehlbetrag 86.588,77 122.875,18
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 233.847,61 147.258,84
B. Rückstellungen 2.800,00 2.300,00
C. Verbindlichkeiten 262.687,05 156.503,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 265.487,05 158.803,00

Anhang

 
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

 I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten


 I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG
II. Haftungsverhältnisse

D. Sonstige Angaben


  I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
 II. Geschäftsführungsorgane
III. Überschuldung


A.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


1) Die Gliederung der Bilanz entspricht der Bestimmung des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt.


2) In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.


3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.


4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.


5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.


6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen.


7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.


8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.


B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


I.  Bilanzierungsmethoden


1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.


2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
 

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen de Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.


5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.


II.  Bewertungsmethoden


1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.


2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.


3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Trotz Überschuldung besteht eine positive Fortführungsprognose. Die Überschuldung ist teilweise durch Rangrücktritte beseitigt worden.


4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.


5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren (Ausnahme § 256a i.V.m. § 252 Abs. 1 Nr. 4, 2. HS HGB). Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.


6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 16,67% und 33,33% Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert über 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wurden in einen Sammelposten eingestellt und über die Laufzeit von 5 Jahren abgeschrieben.


7) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.


8) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) ermittelt.


9) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.


10) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden richten sich nach dem HGB in der für den Jahresabschluss 2011 gültigen Fassung.



C. Angaben zu Bilanzposten


I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG


1) Die Gesellschaft hat gegen die Gesellschafter keine Darlehensforderungen. Dem gegenüber schuldete die Gesellschaft dem Gesellschafter Christian Meißneraus erhaltenen Darlehen  74.486,85 EUR.
 
2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieses Postens erfolgte nicht. Er ist in den "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

3) Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß mit 6% (Darlehen I) bzw. 8 % (Darlehen II) aus dem jeweiligen Darlehensstand.


II. Haftungsverhältnisse


Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.


D. Sonstige Angaben


I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

1) Die Geschäftsräume sind im Rahmen eines langjährigen Mietvertrages der Gesellschaft überlassen. Der Mietvertrag wurde außerordentlich zum 15.03.2012 beendet.

2) Sonstige langfristige Verpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag nicht.

II. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Christian Meißner, Stuttgart geführt.


III. Überschuldung


Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Die Überschuldung ist durch die bestehenden Rangrücktritte in Höhe von insgesamt 67.106,72 EUR teilweise beseitigt worden. Trotz Überschuldung besteht eine positive Fortführungsprognose.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.04.2013 festgestellt.

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