Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 10131
Eingetragen
11.11.2004
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Der Vertrieb und die Montage von Brandschutzanlagen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jens Sperling
seit 11.11.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

1 von 3 angezeigt

Berlin
40000
80.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

H. Sperling GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 36.930,00 51.577,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.942,00 5.047,00
II. Sachanlagen 33.988,00 46.530,00
B. Umlaufvermögen 2.872.162,39 4.076.799,19
I. Vorräte 301.849,35 304.816,47
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 758.615,98 1.099.902,72
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.362,20 1.360,24
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.811.697,06 2.672.080,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 17.018,38 15.338,00
Aktiva 2.926.110,77 4.143.714,19

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 875.705,80 3.142.756,94
I. Gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Gewinnrücklagen -1.041,60 -3.124,80
III. Bilanzgewinn 846.747,40 3.115.881,74
davon Gewinnvortrag 3.115.881,74 2.020.179,59
B. Rückstellungen 531.258,73 523.851,09
C. Verbindlichkeiten 1.519.146,24 477.106,16
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.519.146,24 477.106,16
davon gegenüber Gesellschaftern 1.200.000,00  
Summe Passiva 2.926.110,77 4.143.714,19

Anhang

Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der H. Sperling GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Neuen Vorschriften zur Rechnungslegung nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz werden ab dem Geschäftsjahr 2010 angewendet. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurden die Vergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EG HGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden fand nicht statt. Als ursprüngliche Anschaffungskosten sind die Buchwerte aus dem Jahresabschluss zum 31.12.2021 übernommen und fortgeführt worden.
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte ist aus dem Anlagespiegel zu entnehmen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen, Sonstige Vermögensgegenstände, flüssige Mittel und Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die Abzinsung war nicht erforderlich, da es sich entweder um verzinsliche Positionen handelt oder die Restlaufzeit weniger als ein Jahr beträgt.
Rückstellungen wurden ausreichend gebildet. Die Bewertung erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Eine Abzinsung konnte wegen der erwarteten Restlaufzeit unter einem Jahr unterbleiben.
Die Pensionsrückstellung wurde mit der PUC-Methode, unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,87% ermittelt. Vom Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 EG HGB wurde Gebrauch gemacht. Der noch aufzulösende Zuführungsbetrag der Rückstellung auf den 31.12.2023 beträgt € 3.124,80.
Die Pensionsrückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag, ermittelt mit dem 10 Jahres Durchschnittszinssatz gebildet. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 (6) HGB beträgt 15.409 €. Dieser Betrag unterliegt einer Ausschüttungssperre.

Sonstige Angaben
Geschäftsführer ist Herr Jens Sperling.

 

Berlin, 17. Februar 2025

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.02.2025 festgestellt.

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