Guido Perla Europe GmbHLiquidiert

56068 Koblenz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Koblenz HRB 22634
Eingetragen
28.4.2008
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von WerkzeugenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und Bekleidungszubehör
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von Vertragsabschlüssen und Öffentlichkeitsarbeit für andere Unternehmen europaweit.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Guido Perla Europe GmbH

Koblenz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 15.09.2014

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   3,00   604,00
II. Sachanlagen   1,00   1,00
B. Umlaufvermögen        
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   11.845,75   16.064,94
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   11.279,17   18.413,33
C. Rechnungsabgrenzungsposten   0,00   511,61
Summe Aktiva   23.128,92   35.594,88

Passiva

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00   25.000,00
II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag   8.336,33   7.204,89
III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   -11.766,34   1.131,44
B. Rückstellungen   1.483,00   1.483,00
C. Verbindlichkeiten   75,93   775,55
Summe Passiva   23.128,92   35.594,88

Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2014 bis zum 15. September 2014

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft wurde aufgelöst und geht zum 16. September 2014 in Liquidation. Der vor liegende Jahresabschluss umfasst das hierdurch entstandene Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2014 bis zum 15. September 2014. Aufgrund der der Auflösung der Gesellschaft war bei der Bilanzierung und Bewertung grundsätzlich nicht von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, Änderungen in der Bewertung gegenüber den Vorjahren waren jedoch nicht erforderlich.

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 5 Jahre Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 75,93 Keine 775,55 keine

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag haben keine Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frau Inga Scholz.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Koblenz, den 19.11.2015

Geschäftsführer

 

Koblenz, den 19. November 2015

gez. Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19.11.2015

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