Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 6832
Eingetragen
27.2.1985
Branche
Bearbeitung und Veredlung von KunststoffwarenVeredlung von HolzwarenBeschichten von Metallen
Gegenstand
Veredelung von metallischen Werkstücken durch galvanische und stromlose Verfahren.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Anja Herst
seit 13.1.2009
Prokura
Kurt Herbst
seit 14.5.2002
Geschäftsführer
Klaus Herst
seit 14.5.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Herbst Beteiligungs GmbH i.Gr.
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Herbst Beteiligungs GmbH i.Gr.
Germany
50.000 DM
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

"Herbst Galvano - GmbH"

Schnaittach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 62.163,00 10.253,00
I. Sachanlagen 62.163,00 10.253,00
B. Umlaufvermögen 2.380.895,37 2.640.871,83
I. Vorräte 298.579,63 372.464,65
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 580.585,57 545.491,09
III. Wertpapiere 241.451,54 229.612,40
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.260.278,63 1.493.303,69
C. Rechnungsabgrenzungsposten 29.700,00 28.000,00
Aktiva 2.472.758,37 2.679.124,83

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.423.952,74 1.566.387,46
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 1.398.388,15 1.540.822,87
davon Gewinnvortrag 390.822,87 563.234,06
B. Rückstellungen 563.481,39 765.141,94
C. Verbindlichkeiten 481.824,24 344.095,43
D. Rechnungsabgrenzungsposten 3.500,00 3.500,00
Passiva 2.472.758,37 2.679.124,83

Anhang

Herbst Galvano GmbH
Schnaittach

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I.  Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Herbst Galvano GmbH mit Sitz in Schnaittach ist im Handelsregister des Amtsgericht Nürnberg unter der Handelsregisternummer HRB 6832 eingetragen.

II.  Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich stetig angewendet.

III.  Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte wurden gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs.
1 Nr. 2 HGB).

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.

Davon abweichend werden geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu EUR 250,00 aus Vereinfachungsgründen direkt als Aufwand verrechnet. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten von über EUR 250,00 und bis EUR 800,00 werden als Zugang zum Anlagevermögen erfasst und im jeweiligen Zugangsjahr vollständig abgeschrieben.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert bilanziert. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert zum Abschlussstichtag.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu Nominalwerten angesetzt (§253 Abs. 1 HGB).

Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen und Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear pro rata tempo ris.

Die Posten des Eigenkapitals wurden ebenfalls zu Nennwerten bilanziert.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz.

Vom Wahlrecht, aktive latente Steuern auszuweisen, wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Verbindlichkeiten wurden gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV.  Angaben zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände jeweils mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr bestehen am Bilanzstichtag  in Höhe von EUR 0,00 (i. VJ EUR 1.919,81).

Die Pensionsrückstellung wurde berechnet unter Verwendung der Richttafeln 2018G von Klaus Heubeck nach dem modifizierten Teilwertverfahren gemäß HGB unter Berücksichtigung einer jährlichen Verzinsung von 1,82 %. Mit der Neuregelung der handelsrechtlichen Vorschriften (§ 253 HGB) zur Abzinsung von Rückstellungen von Altersversorgungsverpflichtungen werden die Altersversorgungsverpflichtungen mit einem zehnjährigen (bisher: siebenjährigen) Durchschnittszinssatz abgezinst. Der sich hieraus ergebende Bewertungsgewinn in Höhe von EUR 6.886,00 ist gemäß § 253 HGB ausschüttungsgesperrt.

Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in folgendem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst: 


31. Dezember 2023
(Vorjahr)
davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr
(Vorjahr)
davon mit Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren
(Vorjahr)
davon mit Restlaufzeit mehr als fünf Jahre (Vorjahr)

EUR
EUR
EUR
EUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
5.839,76
(40.988,25)
5.839,76
(40.988,25)
0,00
(0,00)
0,00
(0,00)
Sonstige Verbindlichkeiten
475.984,48
(303.107,18)
475.984,48
(303.107,18)
0,00
(0,00)
0,00
(0,00)

481.824,24
(344.095,43)
481.824,24
(344.095,43)
0,00
(0,00)
0,00
(0,00)



Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, waren am Bilanzstichtag nicht  vorhanden.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 425.485,50 (Vorjahr: EUR 295.305,50) enthalten.

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden nicht.

V.  Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

VI.  Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 16 Arbeitnehmer beschäftigt. Geschäftsführer und Auszubildende wurden bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahlen nicht berücksichtigt.

Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Herbst. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Schnaittach, den 19. Dezember 2024

.....................................................Herbst GmbH
Geschäftsführer Klaus Herbst  

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2024 festgestellt.

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