"Herbst
Galvano - GmbH"
Schnaittach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
62.163,00 |
10.253,00 |
| I.
Sachanlagen |
62.163,00 |
10.253,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.380.895,37 |
2.640.871,83 |
| I.
Vorräte |
298.579,63 |
372.464,65 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
580.585,57 |
545.491,09 |
| III.
Wertpapiere |
241.451,54 |
229.612,40 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.260.278,63 |
1.493.303,69 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
29.700,00 |
28.000,00 |
| Aktiva |
2.472.758,37 |
2.679.124,83 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.423.952,74 |
1.566.387,46 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.398.388,15 |
1.540.822,87 |
| davon
Gewinnvortrag |
390.822,87 |
563.234,06 |
| B.
Rückstellungen |
563.481,39 |
765.141,94 |
| C.
Verbindlichkeiten |
481.824,24 |
344.095,43 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.500,00 |
3.500,00 |
| Passiva |
2.472.758,37 |
2.679.124,83 |
Anhang
Herbst Galvano GmbH
Schnaittach
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Herbst Galvano GmbH mit Sitz in Schnaittach ist
im Handelsregister des Amtsgericht Nürnberg unter der
Handelsregisternummer HRB 6832 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Beachtung der
Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG sowie den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt (§§ 265 Abs. 1
S. 2, 266 ff. HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs.
2 HGB) gegliedert.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden
grundsätzlich stetig angewendet.
III.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte wurden
gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252
Abs.
1 Nr. 2 HGB).
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgte zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die beweglichen
Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Davon abweichend werden geringwertige
Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungs- oder
Herstellungskosten von bis zu EUR 250,00 aus
Vereinfachungsgründen direkt als Aufwand verrechnet.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Einzelanschaffungskosten von über EUR 250,00 und bis
EUR 800,00 werden als Zugang zum Anlagevermögen
erfasst und im jeweiligen Zugangsjahr vollständig
abgeschrieben.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nominalwert bilanziert. Bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken
durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem
allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die
Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens
erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren
beizulegenden Zeitwert zum Abschlussstichtag.
Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu
Nominalwerten angesetzt (§253 Abs. 1 HGB).
Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen
und Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag bzw.
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear
pro rata tempo ris.
Die Posten des Eigenkapitals wurden ebenfalls zu
Nennwerten bilanziert.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB).
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz.
Vom Wahlrecht, aktive latente Steuern auszuweisen,
wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Verbindlichkeiten wurden gemäß §
253 Abs. 1 S. 2 HGB zu ihrem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
IV.
Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände jeweils mit einer
Restlaufzeit von über einem Jahr bestehen am
Bilanzstichtag in Höhe von EUR 0,00 (i. VJ EUR
1.919,81).
Die Pensionsrückstellung wurde berechnet unter
Verwendung der Richttafeln 2018G von Klaus Heubeck nach dem
modifizierten Teilwertverfahren gemäß HGB unter
Berücksichtigung einer jährlichen Verzinsung von
1,82 %. Mit der Neuregelung der handelsrechtlichen
Vorschriften (§ 253 HGB) zur Abzinsung von
Rückstellungen von Altersversorgungsverpflichtungen
werden die Altersversorgungsverpflichtungen mit einem
zehnjährigen (bisher: siebenjährigen)
Durchschnittszinssatz abgezinst. Der sich hieraus ergebende
Bewertungsgewinn in Höhe von EUR 6.886,00 ist
gemäß § 253 HGB ausschüttungsgesperrt.
Zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang
mit den Verbindlichkeiten in folgendem
Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst:
|
31. Dezember 2023
(Vorjahr) |
davon mit Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
(Vorjahr)
|
davon mit Restlaufzeit
zwischen einem und fünf Jahren
(Vorjahr)
|
davon mit Restlaufzeit
mehr als fünf Jahre (Vorjahr)
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
5.839,76
(40.988,25)
|
5.839,76
(40.988,25)
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
475.984,48
(303.107,18)
|
475.984,48
(303.107,18)
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
|
481.824,24
(344.095,43)
|
481.824,24
(344.095,43)
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind, waren am
Bilanzstichtag nicht vorhanden.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR
425.485,50 (Vorjahr: EUR 295.305,50) enthalten.
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden nicht.
V.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gemäß § 275 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
VI.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 16
Arbeitnehmer beschäftigt. Geschäftsführer
und Auszubildende wurden bei der Ermittlung der
Mitarbeiterzahlen nicht berücksichtigt.
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch den
Geschäftsführer Herrn Klaus Herbst. Der
Geschäftsführer ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Schnaittach, den 19. Dezember 2024
.....................................................Herbst
GmbH
Geschäftsführer Klaus Herbst
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2024
festgestellt.
|