CSA IT-Systemhaus Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Doris Bauer seit 8.1.2026 | Geschäftsführer |
Carsten Schmidt seit 24.11.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
cs concept GmbHRegensburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangAngaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 9. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der cs concept GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Bilanzierung/Buchführung gem. §§ 238 ff. HGB klar und übersichtlich aufgestellt. Dem Jahresabschluss liegt eine ordnungsgemäße Buchführung zu Grunde. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, vollständig gem. § 246 Abs. 1 HGB enthalten. Das Verrechnungsverbot gem. § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet. Bilanzidentität und Bewertungsstetigkeit gem. § 252 Abs. 1 Nr. 1 u. Nr. 6 HGB liegen vor. Die Vermögensgegenstände wurden einzeln unter Berücksichtigung der kaufmännischen Vorsicht bewertet. (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) Bewertungsvorschriften Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bewertungsobergrenze sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gem. § 255 HGB. Der Bewertung liegt das going-concern-Prinzip zu Grunde. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die steuerlich zulässigen Abschreibungen angesetzt. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Bezüglich der Gewinne wurde dem Realisationsprinzip Rechnung getragen. Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibung auf diese Forderungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Mitglieder der Geschäftsführung Name Vorname Schmidt Carsten Die Geschäftsführung ist vom Selbstkontrahierungsverbot gem. § 181 BGB befreit. sonstige Berichtsbestandteile
Regensburg, 17.09.2024 gez. Carsten Schmidt
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