RIAL
Consulting GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
41.229,00 |
59.091,00 |
| I.
Sachanlagen |
41.229,00 |
59.091,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.307.191,10 |
1.165.453,17 |
| I.
Vorräte |
36.250,00 |
153.730,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
483.586,21 |
591.128,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.999,29 |
3.672,62 |
| davon
gegen Gesellschafter |
3.431,14 |
23.621,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
787.354,89 |
420.594,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.109,00 |
3.524,88 |
| Aktiva |
1.351.529,10 |
1.228.069,05 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
523.810,74 |
541.497,37 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
441.497,37 |
437.399,69 |
| III.
Jahresüberschuss |
57.313,37 |
79.097,68 |
| B.
Rückstellungen |
29.921,53 |
36.595,93 |
| C.
Verbindlichkeiten |
797.796,83 |
649.975,75 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
797.796,83 |
616.975,75 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
33.000,00 |
| Passiva |
1.351.529,10 |
1.228.069,05 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs.
1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.
Für die Bilanz wurde das gesetzliche
Gliederungsschema des § 266 HGB verwendet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden, wurde
der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und
Verlustrechnung gewählt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften nach § 288 HGB in
Anspruch.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibung
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt und,
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 800,00 wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen
darstellen, werden mit dem Nennwert abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung bewertet.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen
nicht.
III. Angaben zur Position der Bilanz
Bilanz
Forderungen
Es bestehen Forderungen mit einer Laufzeit mehr als 1
Jahr in Höhe von € 3.999,29 (Vorjahr €
3.672,62).
Ansonsten sind sämtliche Forderungen sind
innerhalb eines Jahres fällig. Sie wurden mit dem
Nennwert angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
€ 25.000,00 (Vorjahr € 25.000,00) und ist voll
eingezahlt.
Die sonstigen Rückstellungen sind im
Wesentlichen für Tantieme, Jahresabschluss und
Aufbewahrung gebildet.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr ergeben sich aus der Bilanz.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren bestehen nicht. Es bestehen keine
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.
Haftungsverhältnisse i.S. des § 268 Abs. 7
i.V.m. § 251 HGB bestanden am 31.12.2022 (wie Vorjahr)
nicht.
Es wurden
passive latente Steuern in Höhe von €
863,58 (Vorjahr € 866,21) berechnet.
IV. Sonstige Angaben
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Bertold Alleweldt (Kaufmann)
geführt.
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt (§ 285
Satz 1 Nr. 10 HGB).
sonstige Berichtsbestandteile
Frankfurt am Main, den 17. Mai 2024
Der Geschäftsführer
Bertold Alleweldt
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.05.2024
festgestellt.
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