ALV Haustechnik GmbH
Selbe AdresseGas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rolf Hoppe seit 23.9.2004 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Luna Restaurant GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.20231. Geschäftsverlauf und Lage des Geschäfts Die Luna Restaurant GmbH betätigt sich als Caterer im Bereich Kita- und Schulverpflegung in der Form von Mittagessen. Die Firma gehört in Berlin zu den großen und etablierten Anbietern derartiger Dienstleistungen. Weiterhin nimmt ein großer Teil der Grundschulkinder das Angebot für das kostenlose Schulessen wahr, so dass die Portionszahlen in 2023 das Vojrahresniveau erreichten. Der Geschäftsverlauf der Luna Restaurant GmbH kann als positiv beurteilt werden. 2. Umsatz- und Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 ist das Rohergebnis geringfügig gesunken. Der Wareneinsatz ist um 15%% gestiegen. Die Personalkosten bilden den größten Aufwandsposten und haben sich aufgrund von Neueinstellungen und Lohn- und Gehaltssteigerungen um 1.983 T€ T€ erhöht. Der Jahresüberschuss beläuft sich auf 6.330 T€. 3. Finanzlage Die Bankbestände und Depotwerte belaufen sich zum Jahresende auf 5.870 T€. Dem stehen Bankverbindlichkeiten gegenüber von 1.761 T€. Im Jahr 2023 wurden 6 Lieferfahrzeuge und 3 PKW mit einer Gesamtinvestition von 302 T€ angeschafft. 4. Vermögenslage Die Bilanzsumme belief sich Ende 2023 auf 17.029 T€ (Vj. 19.811 T€). Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 46% und ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Das Anlagevermögen beläuft sich zum 31.12.2023 auf 6.605 T€ T€. In das Anlagevermögen wurden 2023 Investitionen i.H.v. 828 T€ T€ vorgenommen. Dieser Betrag entfällt im wesentlichen auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung und den Fuhrpark. Das Umlaufvermögen mit 10.388 T€ besteht im Wesentlichen aus Forderungen, Bankguthaben und Kapitalanlagen. Die Finanzierungsseite der Bilanz setzt sich aus Eigenkapital in Höhe von 7.878 T€, Rückstellungen in Höhe von 4.876 T€ und Verbindlichkeiten in Höhe von 4.274 T€ zusammen. 5. Mitarbeiter Die Zahl der Mitarbeiter lag im Geschäftsjahr 2023 im Durchschnitt bei 178 Vollzeit- und 494 Teilzeitbeschäftigten (+11). Die Fluktuationsrate lag bei 17,13% %. 6. Risikobericht Zu den wesentlichen Risiken zählt die stark zunehmende Steigerung der Lebensmittelpreise bei überwiegend festgeschriebenen Verkaufspreisen. Die überdurchschnittlich stark steigenden Großhandelspreise für Lebensmittel haben einen deutlichen Einfluss auf das Ergebnis gehabt. Die Beschaffung qualitativ ansprechender Bio-Lebensmittel war auch im Jahr 2023 ein großes Problem. Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung und der Anteil von öffentlichen Ausschreibungen im Auftragsbestand stellen auch ein Risiko dar. Größtes Problem ist auch weiterhin die Gewinnung von Mitarbeitern. Luna Restaurant GmbH hat eine große Zahl an offenen Stellen, die durch Leiharbeitnehmer abgedeckt werden müssen. Die Zahl der Leiharbeitnehmer ist im Wirtschaftsjahr 2023 unverändert hoch. Seit 2021 gab es keine coronabedingten Schulschließungen mehr. Gleiches gilt für das Jahr 2023. Es werden keine weiteren Einschränkungen mehr erwartet. Über die beschriebenen Risiken hinaus bestehen keine Risiken, die die Entwicklung der Gesellschaft beeinträchtigen oder ihren Bestand gefährden könnten. 7. Prognose- und Chancenbericht 2020 wurde in Berlin die Essenversorgung sämtlicher öffentlicher Grundschulen mit Mittagessen für die folgenden vier Jahre neu ausgeschrieben. Luna Restaurant GmbH hat an den Ausschreibungen erfolgreich teilgenommen. Der Festpreis je Mittagessen beträgt seit August 2021 4,36 €. Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Abschluss des Geschäftsjahres in Form der schwierigen Beschaffung von Waren und Rohstoffen zu sehen. Hier ist eine Lieferkrise zu verzeichnen. Die daraus resultiertenden Einschränkungen treffen auch die geschäftlichen Aktivitäten der Luna Restaurant GmbH, weil Waren zum Teil gar nicht oder nur eingeschränkt bzw. erheblich verteuert eingekauft werden können. Stark verteuert hat sich auch der Bezug von Energie. Insgesamt ist unter Einbeziehung eines ständigen Controlling-Prozesses in den genannten Kostenbereichen und unter Wahrung eines hohen Qualitätsstandards mit einem konstanten Umsatz für das Folgejahr auszugehen. Luna Restaurant GmbH gehört aufgrund der langjährigen Entwicklung und der in den letzten Jahren getätigten erheblichen Investitionen in einen neuen modernen Standort zu den großen Anbietern im Bereich Kita- und Schulverpflegung. Vor dem Hintergrund der finanziellen Stabilität und der langjährigen Erfahrung als Caterer im Kita- und Schulverpflegungsbereich ist Luna Restaurant GmbH gut aufgestellt.
Berlin Die Geschäftsführung der Luna Restaurant GmbH Rolf Hoppe BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des HGB (in der Fassung gem. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - BilRUG), ergänzt von den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG), angewandt. 1. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des HGB. 2. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sowie Sach- und Finanzanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden. Zugänge werden linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 € werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. 3. Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Wert nach § 253 Abs. 4 HGB bewertet. 4. Forderungen, flüssige Mittel und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Ausfallrisiken bei nichtbesicherten Forderungen sind durch individuelle Bewertungsabschläge berücksichtigt. Alle Forderungen haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. 5. Rückstellungen sind in der Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gem. § 249 HGB notwendig ist. Die wichtigsten versicherungsmathematischen Annahmen für die Bewertung sind: - Rechnungsgrundlagen: Richttafeln 2018 G Prof. Dr. Klaus Heubeck - Ermittlung: Teilwert-Methode - Rechnungszins: 1.82% bzw. 1,74% p.a. (Vorjahr 2,3 %) - Fester Rententrend: 3 % gem. Versorgungszusage Es wird ein Rechnungszins von 15 Jahren basierend auf einem Jahresdurchschnitt von zehn bzw. sieben Jahren zugrunde gelegt. Der Zinssatz wird von der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlicht. Hierbei wird auf eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren abgestellt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Es besteht eine Ausschüttungsperre i.H.v. 26.898 € . 6. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 7. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede (temporäre Differenzen) zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines kombinierten Ertragsteuersatzes i.H.v. derzeit 30%, der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. II. Angaben zur Bilanz 8. Das Anlagevermögen und dessen Aufgliederung sind dem als Anlage beigefügten Anlagegitter zu entnehmen. 9. Volksbank-Genossenschaftsanteile i.H.v. 520,00 € wurden am 04.07.2016 erworben. 10. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
11. Die sonstigen Wertpapiere betreffen diverse Wertpapiere, Fonds-Beteiligungen und Rentenwerte. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten. Abschreibungen erfolgen, soweit sich ein niedrigerer Börsen- und oder Marktwert zum 31.12.2023 ergab. 12. Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 25.564,59 €. Es erfolgte im Jahr 2023 eine Vorab-Gewinnauschüttung von 7 Mio.€. Der verbleibende Gewinn wurde vorgetragen. 13. Die Rückstellungen setzen sich zusammen wie folgt:
In der Rückstellung für Personalkosten sind Urlaubsguthaben, offene Gehaltszahlungen und Tantiemen enthalten. 14. Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 15. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Die Umsätze entfallen auf den Bereich von Cateringleistungen für Schulen und Kindertagesstätten in Berlin und Umgebung. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse entfällt nach § 288 Abs. 2 HGB 16. Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen: - Löhne und Gehälter 15.069 T€ (Vj. 13.434 T€) - Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und für Unterstützung 2.733 T€ (Vj. 2.385 T€) davon Altersversorgung -162.602 € (Vj. -120.530 €) 17. Auswirkungen aus Währungsumrechnungen ergeben sich nicht. Aus Auf- und Abzinsungen ergeben sich keine wesentlichen Ergebnisbeiträge. 18. Aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden Körperschaftsteuer (KSt), Gewerbesteuer (GewSt) und Solidaritätszuschlag (SolZ) ausgewiesen. Diese betreffen die Jahre 2021 und 2023. Latente Steuern wurden in der Bilanz nicht angesetzt. Steuerliche Verlustvorträge, die bei der Berechnung der latenten Steuern Berücksichtigung finden dürfen, existieren nicht. Es ergeben sich aktive latente Steuern aufgrund unterschiedlicher Wertansätze der Pensionsrückstellung in Handels- und Steuerbilanz. Unter Inanspruchnahme des Wahlrechts nach § 274 HGB wurde auf eine Aktivierung verzichtet. 19. Der Jahresüberschuss beträgt 6.330 T€ (Vj. 7.501 T€). IV. Sonstige Angaben 20. Die Anzahl der Mitarbeiter betrug im Jahresdurchschnitt 178 (Vj. 175) Vollzeit- und 494 (Vj. 483) Teilzeitbeschäftigte. Von den Vollzeitbeschäftigten waren 39 Angestellte und 139 gewerbliche Arbeitnehmer. Die Bankverbindlichkeiten gegenüber der Berliner Volksbank i.H.v. 990 T€ sind abgesichert durch eine Globalabtretung der Ansprüche der Luna Restaurant GmbH gegen Drittschuldner sowie eine selbst- schuldnerische Bürgschaft des Gesellschafter-Geschäftsführers Rolf Hoppe i.H.v. 810 T€. Die weiteren Bankverbindlichkeiten gegenüber der Berliner Volksbank i.H.v. 771 T€ sind abgesichert durch eine Ausfallbürgschaft der R+V Versicherung AG. 21. Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen oder Personen erfolgten im Berichtsjahr nicht. 22. Geschäftsführer der Luna Restaurant GmbH war im Berichtsjahr Herr Rolf Hoppe. Die Angaben zu den Bezügen der Geschäftsführung entfallen gem. § 286 Abs. 4 HGB. 23. Die Gesellschaft ist unter HRB 52287 bei dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg mit der Firma "Luna Restaurant GmbH" (mit Sitz in Berlin) erfasst. 24. Durch Vorweg-Gewinnausschüttungsbeschlüsse vom 13.11.2023 wurde ein Bruttobetrag von 7.000 T€ für das Jahr 2023 an den Gesellschafter ausgeschüttet. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn von 7.852,49 T€ auf neue Rechnung vorzutragen.
Berlin Die Geschäftsführung der Luna Restaurant GmbH Rolf Hoppe sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 14.04.2025 festgestellt. "BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Luna Restaurant GmbH Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der Luna Restaurant GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Luna Restaurant GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für alle Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. I Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle."
Köln, 14.04.2025 Rainer Kuhsel, Wirtschaftsprüfer |
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