Prospery GmbHLiquidiert

60313 Frankfurt am Main, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 103317
Vorher
Blitz F15-325 GmbHWell GmbH
Eingetragen
5.10.2015
Branche
Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzGeld- und WertdiensteAlle anderen Finanzdienstleistungen a. n. g.
Gegenstand
a) die Finanzplanung, insbesondere die Erstellung von Finanzplänen für andere beispielsweise unter Einsatz von Prognosemethoden und -instrumenten sowie deren Umsetzungskontrolle und Planrevision. b) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung) gemäß § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 des Kreditwesengesetzes. Die Gesellschaft darf sich bei der Erbringung der Finanzportfolioverwaltung kein Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden verschaffen und nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln.

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Prokura
Omar el Khamlichi
seit 1.8.2017
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
ABN AMRO Bank N.V.NLD
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

ABN AMRO Bank N.V.
Netherlands
50.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Prospery GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Prospery GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Prospery GmbH, Frankfurt am Main - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Prospery GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Eschborn/Frankfurt am Main, 19. Juni 2018

Ernst & Young GmbH

Binder, Wirtschaftsprüfer

Losemann, Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Jahresabschluss 2017

Bilanz zum 31. Dezember 2017

Prospery GmbH Frankfurt am Main

Aktivseite

Euro Euro Vorjahr
TEuro
1. Barreserve      
a) Kassenbestand   0,00 25
2. Forderungen an Kreditinstitute      
a) täglich fällig   8.981.392,72 0
darunter: an Gesellschafter EUR 0.00 (i. Vj. TEUR 0)      
darunter: an verbundene Unternehmen EUR 0.00 (i. Vj. TEUR 0)      
3. Sachanlagen   29.066,47 0
4. Sonstige Vermögensgegenstände   18.429.691,32 0
5. Rechnungsabgrenzungsposten   57.750,00 0
Summe der Aktiva   27.497.900,51 25

Passivseite

     
  Euro Euro Vorjahr
TEuro
1. Sonstige Verbindlichkeiten   785.920,51 0
darunter: gegenüber Gesellschafter EUR 449.156.92 (i. Vj. TEUR 0)      
darunter: gegenüber verbundenen Unternehmen EUR 0.00 (i. Vj. TEUR 0)      
2. Rückstellungen      
a) andere Rückstellungen 3.657.020,00   0
    3.657.020,00 0
3. Eigenkapital      
a) Stammkapital 50.000,00   25
b) Kapitalrücklage 23.005.000,00   0
c) Gewinn-/Verlustvortrag -40,00   0
    23.054.960,00 25
Summe der Passiva   27.497.900,51 25

Anhang zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2017

1. VORBEMERKUNG

Die Prospery GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist im Handelsregister Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 103317 registriert. Alleinige Gesellschafterin der Prospery GmbH ist die ABN AMRO Bank N.V., Amsterdam / Niederlande. Steuerlich bzw. steuerrechtlich ist die Prospery GmbH der ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch, Frankfurt am Main, zugeordnet.

Der Jahresabschluss der Prospery GmbH ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie nach der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt und umfasst den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2017.

2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Forderungen an Kreditinstitute werden mit den Nominalbeträgen abzüglich etwaiger Einzelwertberichtigungen und unter Berücksichtigung anteiliger Zinsen bilanziert.

Das Sachanlagevermögen ist mit den um die planmäßigen Abschreibungen verminderten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Zugänge an beweglichen Wirtschaftsgütern werden grundsätzlich planmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis EUR 410 werden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben.

Sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten bilanziert.

Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB und - soweit sie verzinslich sind -einschließlich der bis zum Bilanzstichtag aufgelaufenen Zinsen in der Bilanz ausgewiesen.

Rückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bemessen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit einem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.

Zum Bilanzstichtag wurden keine latenten Steuern gebildet, da zwischen der Prospery GmbH und der ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch, Frankfurt am Main, eine steuerliche Organschaft besteht.

3. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ

AKTIVA

Forderungen an Kreditinstitute

Forderungen an Kreditinstitute, die täglich fällig sind, belaufen sich auf TEUR 8.981 (31. Dezember 2016: TEUR 0).

Forderungen in Fremdwährung bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Anlagespiegel

Das Sachanlagevermögen weist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 einen Saldo in Höhe von TEUR 29 aus. Darin sind Hardware von TEUR 32 und Abschreibungen von TEUR 3 enthalten. Die Abschreibungsdauer bei Hardware beläuft sich auf 3 Jahre.

Die eigengenutzte Betriebs- und Geschäftsausstattung bemisst sich auf TEUR 29.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 teilten sich die Sachanlagen wie folgt auf:

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2017
EUR
Zugänge
EUR
davon aktivierte Fremdkapitalzinsen
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
31.12.2017
EUR
Sachanlagen            
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0.00 32,453.43 0.00 0.00 0.00 32,453.43
  0.00 32,453.43 0.00 0.00 0.00 32,453.43
Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
01.01.2017
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
31.12.2017
EUR
31.12.2017
EUR
Sachanlagen            
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0.00 3,386.96 0.00 0.00 3,386.96 29,066.47
  0.00 3,386.96 0.00 0.00 3,386.96 29,066.47
Buchwerte 31.12.2017
TEUR
Sachanlagen  
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0
  0

Sonstige Vermögensgegenstände

Der Posten enthält Forderungen gegenüber der alleinigen Gesellschafterin ABN AMRO Bank N.V. (Kreditinstitut) aus dem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag in Höhe von TEUR 18.228 und aus Vorsteuer aufgrund der umsatzsteuerlichen Organschaft in Höhe von TEUR 185.

Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft im Wesentlichen Vorauszahlungen für Instandhaltungsleistungen in Höhe von TEUR 29.

PASSIVA

Sonstige Verbindlichkeiten

Der Posten enthält im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten in Höhe von TEUR 740 (31.12.2016: TEUR 0). Hiervon sind Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 449 gegenüber der Gesellschafterin.

Rückstellungen

Die Rückstellungen gliedern sich wie folgt:

31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
IT-Dienstleitungen 2.286 0
Marketing 666 0
Rechts- und Beratungskosten 535 0
Sonstige Personalrückstellungen 120 0
Prüfungskosten 50 0
  3.657 0

Eigenkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von TEUR 50 ist voll eingezahlt und wird von der ABN AMRO Bank N.V., Amsterdam, gehalten. Die Kapitalrücklage hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 23.005 auf Grund von Gesellschafterbeschlüssen vom 23.06.2017 auf TEUR 23.005 erhöht.

4. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

Der Posten beinhaltet neben Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 449 im Wesentlichen Beratungskosten in Höhe von TEUR 14.257, Marketingkosten in Höhe von TEUR 1.536 und IT Kosten in Höhe von TEUR 610.

5. SONSTIGE ANGABEN

Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt:

31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Abschlussprüfungsleistungen 50 -

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen die folgenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der vorliegenden Bilanz berücksichtigt sind:

Lieferant Laufzeit in Monaten Art der Dienstleistung Jährlicher Betrag
in TEUR
Schuberg Philis B.V. 15 Hosting/Maintenance 840
FiveDegrees Solutions B.V. 15 Maintenance/License 178
Fincite GmbH 18 Hosting/Maintenance 167
ORTEC Finance B.V. 15 Hosting/Maintenance/License 308
Figo GmbH 18 Hosting/Maintenance/License 24
Deutsche Post AG 18 Service (ID Verification) 36
Operator Groep Delft B.V. 18 Hardware Support 60

Geschäftsführer

Dirk Jan Schuiten, Frankfurt am Main, CEO Prospery GmbH

Omar el Khamlichi, Amsterdam, COO Prospery GmbH (bis 26. April 2017)

In 2017 war lediglich einer der Geschäftsführer in der Gesellschaft angestellt. Daher hat die Gesellschaft von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die in § 285 Nr. 9 Buchstabe a HGB verlangte Angabe zu den Gesamtbezügen der Geschäftsleiter verzichtet.

Mitarbeiter

Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter, nach Gruppen aufgegliedert, entwickelte sich wie folgt:

Beschäftigte 2017 2016
Vollzeitbeschäftigte 5 0
Teilzeitbeschäftigte 0 0
Summe 5 0

Konzernbeziehungen

Zwischen der Prospery GmbH, Frankfurt am Main, und der ABN AMRO Bank N.V., Amsterdam, besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, wonach die Gesellschaft mit Wirkung ab 28. Dezember 2017 der Leitung der ABN AMRO Bank N.V., Amsterdam, unterstellt ist. Die Gesellschaft ist verpflichtet, den handelsrechtlichen Jahresüberschuss an die ABN AMRO Bank N.V., Amsterdam, abzuführen. Die ABN AMRO Bank N.V., Amsterdam, ist andererseits gemäß § 302 AktG zur Verlustübernahme verpflichtet.

Der Konzernabschluss für den größten und kleinsten Konsolidierungskreis wird von der ABN AMRO Bank N.V., Amsterdam, nach den in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards erstellt. Der Konzernabschluss ist in unserem Hause erhältlich. Darüber hinaus wird eine deutsche Übersetzung des Konzernabschlusses der ABN AMRO Bank N.V., Amsterdam, von der ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch, Frankfurt am Main, im Bundesanzeiger veröffentlicht.

6. NACHTRAGSBERICHT

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2017 sind nicht eingetreten.

 

Frankfurt am Main, 27. März 2018

Prospery GmbH

Dirk Jan Schuiten

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017

der Prospery GmbH

Geschäftsentwicklung und Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliche Situation

2017 war aus ökonomischer Sicht ein Jahr positiver Überraschungen. Vor allem in Europa wurden zu Jahresbeginn noch die politischen Risiken betont. Geert Wilders und Marine Le Pen wurde durchaus zugetraut, nach Donald Trumps Wahlsieg nun auch in Europa einen Rechtsruck in den Regierungen herbeizuführen. Im Nachhinein waren diese Sorgen unbegründet. Politische Unsicherheit kam diesmal aus Deutschland, wo sich die Regierungsbildung ungewöhnlich lange hinzog. Donald Trump hat viele Befürchtungen erfüllt. Sein Personalchaos mit einigen Rücktritten, Ermittlungen wegen vermeintlicher Wahlkampfhilfe aus Russland oder die sich zu einer Privatfehde mit dem nordkoreanischen Diktator Kim Jong-un ausgeartete Auseinandersetzung um das nordkoreanische Atomprogramm haben immer wieder für Irritationen gesorgt. Im Hintergrund dieser politischen Entwicklungen hat sich aber ein deutlicher ökonomischer Optimismus ausgebreitet. Die konjunkturelle Dynamik konnte zunehmend Fahrt aufnehmen, so dass wir am Jahresende 2017 eine deutliche Verbesserung des globalen konjunkturellen Umfelds erkennen konnten.

Auf ökonomischer Seite wurde vor allem aufgrund der stark prozyklisch ausgerichteten Wirtschaftspolitik Trumps mit einer zunehmend dynamischeren konjunkturellen Entwicklung gerechnet. Dementsprechend rechneten nicht nur viele Marktteilnehmer, sondern auch die amerikanische Notenbank mit einem erkennbaren Anstieg der Kapitalmarktzinsen. Erwartet wurde, dass der weiterhin robuste Beschäftigungsaufbau und der damit allmählich einhergehende Mangel an geeigneten Arbeitskräften zu einem deutlichen Lohnwachstum führen würde. Dieses wiederum würde dann die Inflation antreiben und die Zentralbanken zu restriktiven Maßnahmen zwingen. Aber im aktuellen Konjunkturzyklus scheint diese Gesetzmäßigkeit noch nicht gegriffen zu haben. So haben sich im Nachhinein viele Zinsprognosen als viel zu forsch herausgestellt. Der erwartete Effekt der "Trumpflation", womit die durch die sehr angebotsorientierte Wirtschaftspolitik gesteigerte konjunkturelle Dynamik mit hohen Wachstums- und Inflationsraten bezeichnet wurde, verlor im Jahresverlauf zunehmend an Bedeutung. Erst zu Jahresende konnte die Steuerreform durch den Gesetzgebungsprozess gebracht werden, was vor allem an den amerikanischen Aktienmärkten honoriert wurde.

Auf europäischer Seite stellte sich der Ausblick zu Jahresbeginn völlig anders dar. Mit den anstehenden Wahlen in den Niederlanden und Frankreich, der Unsicherheit nach dem britischen Brexit-Referendum und dem gerade erfolgten Rücktritt Matteo Renzis als Regierungschef in Italien war es nicht abwegig, ein politisch turbulentes Jahr zu erwarten. Ökonomisch war die Ausgangslage zwar nicht schlecht, eine übermäßig hohe Dynamik war aber nicht zu erkennen. Dafür schienen die strukturellen Probleme vor allem in den großen Volkswirtschaften Frankreich und Italien als zu hinderlich. Letztlich gingen die Wahlen glimpflich aus, und vor allem die Aktienmärkte reagierten auf die Wahl von Macron positiv. Vom politischen Geschehen unberührt hat die Konjunktur in der Eurozone deutlich Fahrt aufgenommen. Dies wurde auch von Mario Draghi anerkannt, der damit die Tür für eine Reduktion der Anleihekäufe durch die EZB öffnete. Solche Aussichten, verbunden mit zunehmenden Irritationen über Donald Trumps Agieren und der geschwundenen politischen Unsicherheit in der Eurozone, legten den Grundstein für die deutliche Erholung des Euros gegenüber allen großen Währungen und gegenüber dem US-Dollar im Besonderen. In der Eurozone konnten vor allem die Peripherieländer Spanien und Portugal an Dynamik gewinnen. Im Laufe des Jahres verstetigte sich dann der Eindruck einer zunehmenden globalen Synchronisation und Verstetigung des Aufschwungs. Neben der Eurozone und den USA überraschten vor allem China und Japan positiv. Auch eine Reihe von Schwellenländern profitierte von der globalen Dynamik.

Nicht so ganz in das konjunkturelle Bild passte die lediglich verhaltene Inflationsentwicklung. Auch wenn sich die Arbeitsmärkte in vielen Regionen nahe der Vollbeschäftigung bewegen, konnte sich nur vereinzelt eine spürbare Lohndynamik entfalten. Damit fehlte ein wesentlicher Inflationstreiber. Diese Entwicklung hat die Zentralbanken von deutlichen Zinsschritten abgehalten. Nach wie vor befinden wir uns in einem Umfeld einer langsamen Normalisierung der Geldpolitik.

Entwicklung der Branche

Die Kombination von Finanzdienstleistungen mit neuen Technologien ist und wird weiterhin ein wichtiger Trend sein. Banken modernisieren ihre Geschäftsprozesse und investieren in digitale Transformation. Gleichzeitig entstehen viele innovative Geschäftsmodelle. Die deutsche FinTech-Branche scheint in einer guten Ausgangslage und Verfassung zu sein. Im Jahr 2017 ist diese Branche erneut um zahlreiche Marktteilnehmer gewachsen. Schätzungen zufolge befinden sich derzeit rund 300 FinTech-Unternehmen auf dem deutschen Markt, Tendenz steigend. Die Anzahl der FinTechs übersteigt jedoch die aktuelle Nachfrage der deutschen Konsumenten nach solchen rein digitalen Angeboten. Eine Konsolidierungsphase in dieser Branche könnte sich abzeichnen. Gut finanzierte Marktteilnehmer mit Zugang zu Vertriebskanälen haben wahrscheinlich die besten Chancen, ist diesem Wettbewerb zu bestehen.

Im Bereich der digitalen Vermögensverwaltung glauben wir an eine hybride Lösung aus digitaler und menschlicher Interaktion. Kunden sprechen lieber mit qualifizierten, professionell handelnden Menschen über ihre Finanzen, statt sich auf einen Algorithmus zu verlassen. Bisher ist Prospery der einzige Marktteilnehmer in Deutschland mit einem solchen hybriden Ansatz. Wir glauben jedoch, dass sich dies bald ändern wird.

Rahmenbedingungen

Alleinige Gesellschafterin der Prospery GmbH (Prospery), Frankfurt am Main, ist die ABN AMRO Bank N.V., Amsterdam, Niederlande, deren alleinige Gesellschafterin die ABN AMRO Group N.V., Amsterdam, Niederlande, ist. Steuerlich bzw. steuerrechtlich ist die Prospery der ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch, Frankfurt am Main, zugeordnet.

Zwischen der Prospery und der ABN AMRO Bank N.V. wurde am 01.06.2017 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Nach diesem Vertrag hat die Prospery die Leitung ihrer Gesellschaft der ABN AMRO Bank N.V. unterstellt. Die ABN AMRO Bank N.V. ist berechtigt, der Geschäftsleitung der Prospery Weisungen zu erteilen, soweit hierdurch nicht die Bestimmungen des Kreditwesengesetzes oder andere bankaufsichtsrechtliche Vorschriften verletzt werden. Prospery ist verpflichtet, den handelsrechtlichen Jahresüberschuss an die ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch abzuführen. Die ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch ist andererseits gemäß § 302 AktG zur Verlustübernahme verpflichtet.

Die Prospery, Frankfurt am Main, unterhielt zum Jahresende 2017 neben dem Hauptsitz in Frankfurt am Main eine unselbständige Betriebsstelle in Amsterdam.

Der Hauptfokus der Prospery liegt in der ganzheitlichen Finanzplanung und einem auf das vom Anleger vorgegebene Risikoprofil ausgerichtete und zurzeit auf aktiv verwaltete ("aktive") Investmentfonds basierende Finanzportfolioverwaltung ("Vermögensverwaltung") für Privatkunden. Mit Prospery Invest wird eine Vermögensverwaltung digital, individuell und unabhängig zu Preisen angeboten, wie sie üblicherweise nur mit institutionellen Kunden vereinbart werden. In Prospery Invest werden Kundenvermögen in breit diversifizierten Investmentfonds angelegt.

Prospery legt als Vermögensverwalter des Anlegerdepots anhand der Kundenvorgaben zumindest einmal jährlich fest, mit welcher Gewichtung das Kundenvermögen in welchen Vermögensklassen langfristig angelegt wird ("strategische Vermögensallokation"). Unter Berücksichtigung prognostizierter Marktentwicklungen konkretisiert Prospery unterjährig die strategische Vermögensallokation, indem sie diese Gewichtungen in bestimmten Bandbreiten ihren mittelfristigen Markterwartungen anpasst ("taktische Vermögensallokation"). Im Rahmen ihrer strategischen und taktischen Vermögensallokation entscheidet Prospery auf der obersten Ebene (Ebene 1 der Diversifikation) anhand der Kundenvorgaben über die Anlage in Investmentfonds.

Die Verwaltungsgesellschaft ("VG") des jeweils ausgewählten Investmentfonds nimmt selbst oder durch einen mandatierten Fondsvermögensverwalter fondsspezifisch die Anlage und Verwaltung des Fondsvermögens im jeweiligen Investmentfonds vor. Auf dieser mittleren Ebene (Ebene 2 der Diversifikation) verantwortet die VG die strategische und taktische Vermögensallokation sowie die einzelnen Anlagen in Einzelwerten ausgerichtet auf die Anlageziele und -bedingungen des jeweiligen Investmentfonds.

Wird ein Fondsvermögensverwalter im Auftrag der VG des Investmentfonds für einen Teil des Fondsvermögens tätig ("Mandat") oder verantwortet er einen Zielfonds, in welchem der Investmentfonds investiert ist, legt er mandats- bzw. zielfondsspezifisch Vermögen auf dieser unteren Ebene (Ebene 3 der Diversifikation) an. Hier erfolgt eine breite Diversifikation in verschiedene Vermögenswerte.

Vor Beginn der Vermögensverwaltung durch Prospery (Ebene 1 der Diversifikation) steht der Risikotest, mit dessen Hilfe wir das Anlegerprofil des Kunden erfragen und seine Risikoeinstellung analysieren. Das Ergebnis ist sein persönlicher Risiko-Score zwischen 1 und 100. Dabei steht der Risiko-Score 1 für einen Anleger mit dem niedrigsten Risiko sowie der Risiko-Score 100 für einen Anleger mit dem höchsten Risiko in der Vermögensanlage. Der Risiko-Score basiert auf zwei Dimensionen: die finanzielle Situation des Kunden einschließlich seiner Verlusttragfähigkeit einerseits sowie seine Anlageziele wie z.B. seine Anlagestrategie und sein Anlagehorizont inklusive seiner Risikobereitschaft andererseits.

Nachdem der Kunde den Risikotest durchgeführt hat, wird auf der Grundlage seiner Angaben ein persönlicher Risiko-Score ermittelt. Er vergleicht unsere Einschätzung mit seiner eigenen Risikoprofilbewertung und bestimmt den vorgeschlagenen Risiko-Score oder einen niedrigeren Risiko-Score als Vorgabe für die Vermögensverwaltung durch Prospery. Wir erstellen 100 unterschiedliche Portfolios und wählen daraus das Portfolio aus, das zum Risiko-Score des Kunden passt.

Das Kundenportfolio wird anhand eines optimierten Risiko-Rendite-Verhältnisses erstellt. Die erwartete Rendite stellt den erwarteten Ertrag einer Anlage im Verhältnis zum eingesetzten Kapital dar. Dabei ist das Risiko die Schwankungsbreite um diesen erwarteten Wert. Wir überwachen regelmäßig, ob das Risiko des Kundenportfolios innerhalb der von uns gesetzten Bandbreiten liegt. Die Bandbreiten sind der Spielraum, den wir für das Gewicht der verschiedenen Fonds im Portfolio akzeptieren. Diese Bandbreiten können auf Basis unserer Markteinschätzung angepasst werden. Wenn die Bandbreite überschritten ist, führen wir eine Umschichtung der Vermögenswerte des jeweiligen Kunden durch ("Rebalancing").

Um die Vermögensverwaltungsleistungen so effizient, einfach und sicher erbringen zu können, werden für jeden Kunden ein Konto und ein Depot in Bezug auf Prospery Invest bei der ABN AMRO Bank N.V.

Frankfurt Branch ("AABFB") eröffnet. Dabei wird als Referenzkonto auf Kundenweisung hin, ein auf den Kundennamen lautendes Bankkonto bei einer anderen Bank mit einer deutschen IBAN eingebunden. Vom Referenzkonto überweist der Kunde die für das Portfolio oder den Sparanteil des Kontos bestimmten Geldbeträge. Beträge, die er dem Sparanteil zuweist, werden verzinst und unterliegen nicht der Vermögensverwaltung durch Prospery. Wir ziehen mit Erlaubnis des betroffenen Kunden die monatlichen Vergütungen vom Referenzkonto ein. Ordentliche Erträge ebenso wie Veräußerungserträge im Portfolio werden der Sparfunktion des AABFB Bankkontos zugewiesen. Der Kunde kann über die Vermögenswerte des Sparanteils über die Online-Plattform jederzeit verfügen, indem er diese dem Portfolio zur Anlage zuweisen oder auf sein Referenzkonto überweist. Ansonsten verbleibt dieses Guthaben auf dem AABFB Bankkonto und wird verzinst. Zahlungen können weder von Dritten auf das AABFB Kunden-Bankkonto noch von dort an Dritte geleistet werden. Der Vermögenstransfer ist gesichert.

Geschäftsentwicklung

Am 5. Oktober 2015 wurde unsere Gesellschaft gegründet, deren Geschäftsführung wir am 4. November 2016 übernahmen. In 2017 arbeiteten wir unsere auf Kundenbedürfnisse ausgerichteten Dienstleitungen aus und entwickelten die IT-Plattform. Der Firmenname wurde am 2. Juni 2017 von Well GmbH zu Prospery GmbH geändert. Am 4. Juli 2017 erhielt Prospery die Lizenz zum Betreiben der Finanzportfolioverwaltung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Im September und Oktober 2017 wurde das System mit unserem Unternehmen nahe stehenden Testkunden getestet. Der 4. Dezember 2017 markiert die offizielle Markteinführung von Prospery in Deutschland. In den letzten Wochen des Jahres wurde vor allem die Werbekampagne vorbereitet, die im Januar 2018 nach der Weihnachtssaison startete.

Relevante Kennzahlen

Prospery stellt nachstehend ausgewählte Kennzahlen dar:

31.12.2017
T€
31.12.2016
T€
Veränderung
T€
Bilanzsumme 27.498 25 27.473
Geschäftsvolumen 0 0 0
Eigenkapital 23.055 25 23.030
Aufsichtsrechliche Eigenmittel 23.055 25 23.030
2017
T€
2016
T€
Veränderung
T€
Provisionsüberschuss 0 0 0
Personalaufwand 449 0 449
Verwaltungsaufwand 17.779 0 17.779
Ergebnis vor Gewinnabführung -18.228 0 -18.228
Durchschnitt Mitarbeiter 5 0 5

Der angeführte Vorjahresvergleich ist jeweils nur bedingt aussagekräftig, da die Gesellschaft erst in 2017 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen hat.

Ertragslage

Nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit in 2017 konnten bis zum 31.12.2017 noch keine Provisionserträge generiert werden. Das Provisionsergebnis liegt damit unverändert zum Vorjahr bei EUR 0.

Die Personalaufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um EUR 449 Tsd. auf EUR 449 Tsd. angestiegen. Die Erhöhung ist durch die erstmalige Einstellung von Mitarbeitern bedingt.

Die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich um EUR 17,7 Mio. auf insgesamt EUR 17,7 Mio. und beruhen im Wesentlichen auf Investitionen in die neu aufzubauende IT-Infrastruktur der Gesellschaft und weitere Projekt- und Beratungskosten im Zusammenhang mit dem Aufsatz des Geschäftsmodelles.

Der Saldo der sonstigen Aufwands- und Ertragskonten beträgt EUR -60.

Das in 2017 erwirtschaftete negative Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR 18,2 Mio. wird aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch ausgeglichen.

Die Ertragslage im Überblick:

2017
T€
2016
T€
Veränderung
T€
Provisionsüberschuss 0 0 0
Personalaufwand 449 0 449
Andere Verwaltungsaufwendungen 17.776 0 17.776
Verwaltungsaufwand gesamt 18.225 0 18.225
Saldo der sonstigen Aufwands- und Ertragskonten 3 0 3
Ergebnis der normalen Geschäftstätigt -18.228 0 -18.228
Erträge aus Verlustübernahme 18.228 0 18.228
Jahresüberschuss 0 0 0

Vermögenslage

Die Vermögenslage entwickelte sich wie folgt:

Bilanzvergleich Bewegungsbilanz
31.12.2017 31.12.2016 Mehrung Minderung
T€ % T€ % T€ T€
AKTIVA            
Barreserve 0 0,00% 25 100,00% 0 25
Forderungen an Kreditinstitute 8.981 32,66% 0 0,00% 8.981 0
Sachanlagen 29 0,11% 0 0,00% 29 0
Sonstige Vermögensgegenstände 18.430 67,02% 0 0,00% 18.430 0
Rechnungsabgrenzungsposten 58 0,21% 0 0,00% 58 0
  27.498 100,00% 25 100,00% 27.498 25
PASSIVA            
Sonstige Verbindlichkeiten 786 2,86% 0 0,00% 786 0
Rückstellungen 3.657 13,30% 0 0,00% 3.657 0
Stammkapital 50 0,18% 25 100,00% 25 0
Kapitalrücklage 23.005 83,66% 0 0,00% 23.005 0
Gewinn-/Verlustvortrag 0 0,00% 0 0,00% 0 0
  27.498 100,00% 25 100,00% 27.473 0

Zu den Entwicklungen der wesentlichen Bilanzpositionen verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Finanzlage.

Finanzlage

Die Forderungen an Kreditinstitute erhöhte sich um EUR 9,0 Mio. auf EUR 9,0 Mio. Diese Forderung betrifft das Geschäftskonto der Prospery bei der Bethmann Bank AG.

Die Sicherstellung der Liquidität ist durch die jederzeitige Refinanzierungsmöglichkeit der Prospery innerhalb der ABN AMRO Gruppe gegeben.

Eigenkapital Entwicklung 2017 (in TEUR): (Ochs / Schulz: noch zu überarbeiten)

31.12.2017 31.12.2016
Gezeichnetes Kapital 50 25
Kapitalrücklage 23.005 0

Die anrechenbaren Eigenmittel der Prospery gemäß Artikel 72 CRR betrugen zum Bilanzstichtag EUR 23,055. Die Eigenmittel-Kosten-Relation betrug zum 31.12.2017 338,55%, die Gesamtkapitalquote, die Kernkapitalquote und die harte Kernkapitalquote jeweils 108,33%.

Damit liegen die Kapitalkennziffern deutlich über den regulatorischen Anforderungen.

Leistungsindikatoren

Die Tatsache, dass in 2017 noch keine Erträge erzielt wurden, liegt unterhalb der Ertragsplanungen für 2017.

Die operativen Kosten inkl. Investitionen lagen mit insgesamt EUR 18,2 Mio. im geplanten operativen Kostenbudget.

Grundsätzlich wird ein unbereinigtes Aufwands-Ertrags-Verhältnis (auch Cost-Income-Ratio ("CIR") genannt) als Steuerungsindikator ermittelt. Aufgrund fehlender Erträge in 2017 war die Berechnung der CIR nicht möglich.

Mit der Erhebung von verschiedenen Daten aus der Nutzung unserer Homepage und Online-Plattform wie z.B. die Anzahl der Klicks, des Anklickens bestimmter Inhalte und die Verweildauer überprüfen wir, ob und wie unsere Dienstleistungen und Informationen von den Besuchern und Nutzern unserer Homepage und Online-Plattform an- bzw. aufgenommen werden. Daneben werden nichtfinanzielle Leistungsindikatoren in der Gesellschaft als "nicht wesentlich" eingestuft. Es wird jedoch eine regelmäßige Erhebung der Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit durchgeführt.

Chancen und Risikobericht

Organisation des Risikomanagements

Eine wichtige Voraussetzung für ein wirksames und vorausschauendes Risikomanagement ist eine angemessene Risikokultur. Hierfür fördert die Geschäftsführung die laufende Weiterentwicklung der Risikokultur auf allen Ebenen der Organisation. Dabei richten Geschäftsführung und Mitarbeiter ihr tägliches Handeln am Wertesystem der Prospery aus. Dieses Wertesystem wird über Rahmenbedingungen dokumentiert und in Arbeitsanweisungen konkretisiert.

Das Risikomanagement ist in Prospery eine Gesamtverantwortung und -aufgabe der Geschäftsführung und erfolgt in Übereinstimmung mit der Risikopolitik des ABN AMRO Konzerns. Es folgt dem Prinzip der drei Verteidigungslinien ("Three Lines of Defence"). Dieses Modell stellt die Verankerung des Risikomanagements in der gesamten Prospery sicher. Es unterstützt die klare Zuteilung und Trennung der Verantwortlichkeiten und bildet den Rahmen für ein funktionstüchtiges Kontroll- und Überwachungssystem.

Besteht die Geschäftsführung der Prospery aus mehr als einem Geschäftsführer, sind, unabhängig von der internen Zuständigkeitsregelung, alle Geschäftsführer gemeinsam für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich. Dies umfasst die Verantwortung für alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements.

Jede Fachabteilung (First Line of Defence) trägt die Erst- und Hauptverantwortung für Risiken, die aus dem operativen Geschäft entstehen. Sie hat dafür zu sorgen, dass die operativen Tätigkeiten im Einklang mit den Geschäftsprinzipien und internen Richtlinien stehen. Dazu entwickelt sie in Abstimmung mit den Kontrollfunktionen (Second Line of Defence) ein angemessenes Kontrollumfeld, um die Risiken, die in Verbindung zu den Geschäftsprozessen stehen, zu identifizieren und zu überwachen. Dies bedeutet, dass jeder Mitarbeiter der Prospery auch eine individuelle Verantwortung für das Risikomanagement hat.

Risikomanagement, Recht, Personal und Compliance bilden die Second Line of Defence. Die Mitarbeiter dieser Kontrollfunktionen stehen der First Line of Defence bei der Entwicklung und Anpassung der Kontrollen beratend zur Verfügung. Mitarbeiter in der Second Line of Defence stellen durch enge Zusammenarbeit sicher, dass die Mitarbeiter in der First Line of Defence gewissenhaft mit der Risikoverantwortung umgehen können.

Leiter von Risk Legal & Compliance ist der Risk, Legal und Compliance Officer der Prospery. Ihm obliegt die laufende Risikoverantwortung. In jeder Fachabteilung übernimmt ein bestimmter Leiter oder Mitarbeiter als Risikoverantwortlicher die Zuständigkeit von Risikosachverhalten aus dem täglichen Geschäft.

Die Prospery lagerte die Interne Revision auf die ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch auf der Grundlage des Auslagerungsvertrages vom 17. November 2017 aus. Sie stellt als objektive und unabhängige Prüfungs- und Beratungsinstanz die Third Line of Defence dar. Sie unterstützt in dieser Funktion die Geschäftsleitung, Führungskräfte und Überwachungsinstanzen und gibt Sicherheit über die Angemessenheit und Wirksamkeit der Überwachungs-, Risikomanagement- und Kontrollstrukturen.

Risikostrategie, Kapitalplan und Steuerung

Das Geschäftsmodell der Prospery beruht auf der Betreuung von und der Vermögensverwaltung für vermögende Privatkunden sowie dem Aufbau langfristiger Kundenbeziehungen.

Die Dienstleistung Prospery Invest wird grundsätzlich nur natürlichen, mindestens 18 Jahre alten Personen mit erstem Wohnsitz in Deutschland angeboten. Zielkunden sind solche Anleger, die über ein freies Vermögen von mindestens 150.000 € verfügen. Weitere produktspezifische Sicherungsmaßnahmen verringern die für Prospery mit dieser Dienstleistung verbundenen Risiken. So muss der Anleger der wirtschaftlich Berechtigte des zu verwaltenden Vermögens sein und außerhalb Deutschlands keine direkten Steuerpflichten haben. Er hat ein Bankkonto als Referenzkonto zu benennen, das bei einem Kreditinstitut in Deutschland geführt wird und den geldwäscherechtlichen Anforderungen der Prospery entspricht. Um die Vermögensverwaltung effizient, einfach und sicher zu erbringen, wird für jeden Prospery Invest Kunden ein Bankkonto und ein Wertpapierdepot bei der ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch eingerichtet.

Während für den Prospery Coach Kunden gleiche Voraussetzungen wie für den Prospery Invest Kunden gelten, kann jedermann unsere Dienstleistungen von Prospery View in Anspruch nehmen, sofern er sich als Nutzer unserer Online-Plattform registrieren lässt.

Basierend auf der Geschäftsstrategie bzw. dem Geschäftsmodell definiert die Geschäftsleitung eine konsistente, klar formulierte Risikostrategie. Die Risikostrategie fixiert die Grundsätze zum Umgang mit Risiken - aber auch Chancen - und legt auf Unternehmensebene fest, in welchem Verhältnis Chancen und Risiken eingegangen werden dürfen. Die Risikostrategie deckt alle wesentlichen Risiken ab und wird in Form von Teilstrategien weiter spezifiziert und über Arbeitsanweisungen, Richtlinien und Handbücher konkretisiert und operationalisiert.

Die Risikostrategie bildet die Basis für die Festlegung des Risikoappetits. Mit der Festlegung des Risikoappetits trifft die Geschäftsleitung der Prospery eine bewusste Entscheidung darüber, in welchem Umfang sie bereit ist, Risiken einzugehen. Um den Risikoappetit quantitativ festzulegen, sind unterschiedliche Risikokennzahlen und Schwellenwerte für die wesentlichen Risiken definiert. Die Limitierung der Risiken erfolgt durch Zuweisung von Teilen der Risikodeckungsmasse im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzepts. Bei Überschreiten gesetzter Risikotoleranzen verfügt Prospery über ein Eskalationsverfahren zur Risikoabsicherung und -minderung.

Auf Basis der strategischen Ziele, der Budgetplanung und des Risikoappetits erstellt Prospery eine mittelfristige Kapitalplanung, die auf der aktuellen bzw. erwarteten Kapitalausstattung und Risikolage aufsetzt. Ziel ist es, die regulatorischen Anforderungen zu den Eigenkapitalvorschriften zu erfüllen und gleichzeitig die Risiken mit ausreichend Kapital zu unterlegen.

Der Risikosteuerungs- und -controllingprozess umfasst die Identifizierung, Bewertung, Steuerung, Kontrolle und Kommunikation der wesentlichen Risiken und den damit verbundenen Risikokonzentrationen sowie -korrelationen der Prospery. Dieser Prozess ist in eine gemeinsame Ertrags- und Risikosteuerung ("Gesamtsteuerung") eingebunden. Damit wird gewährleistet, dass die wesentlichen Risiken unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit und des Risikoappetits wirksam begrenzt und überwacht werden.

Die Geschäftsleitung wird durch den Risikomanagementprozess in die Lage versetzt, die Risiken der Prospery zu überwachen und ihrer Verantwortung für die delegierbare Steuerung der Risiken nachzukommen. Über die Risikosituation wird die Geschäftsleitung laufend unterrichtet.

Risikotragfähigkeit und Stresstests

Das Konzept der Risikotragfähigkeit ist ein wesentliches quantitatives Element der Risiko- und Unternehmenssteuerung mit dem Ziel, jederzeit ein moderates Risikoprofil und eine adäquate Kapitalausstattung sicherzustellen. Hierbei hat sich Prospery für einen Unternehmensfortführungsansatz (Going Concern Ansatz) entschieden. Ziel des Going Concern Ansatzes ist die Fortführung der Geschäftstätigkeit unter der Bedingung, dass die Erfüllung der Mindestkapitalanforderungen dauerhaft gewährleistet ist, auch wenn sich die betrachteten Risiken realisieren würden. Das angestrebte Sicherheitsniveau ist mit einem Konfidenzniveau von 95% festgelegt, soweit dies für die jeweilige Risikoart und das gewählte Modell angemessen ist. Der Betrachtungszeitraum beträgt 1 Jahr. Parallel wird als sekundärer Steuerungskreis ein Gone-Concern-Ansatz für Stresstests genutzt.

Alle wesentlichen Risiken werden in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung einbezogen.

Das zur Verfügung stehende Kapital (Risikodeckungskapital) wird nur teilweise in Form von der Geschäftsführung beschlossenen Risikolimiten (Limitsystem) für das Betreiben des Geschäftes zur Verfügung gestellt. Das nicht in Anspruch genommene Kapital steht als Going Concern Puffer zur Verfügung.

Die Risikolimite werden für alle wesentlichen Risikoarten (gemäß Risikoinventur) durch die Geschäftsleitung definiert. Diese Risikolimitierung legt die Höhe der maximalen Risikoübernahme je Risikoart fest. Die Summe der genehmigten Risikolimite entspricht der Risikobereitschaft der Prospery und spiegelt sich im Limitsystem wieder. Für den Fall der Auslastung oder Überschreitung von Limiten sind entsprechende Eskalationsmaßnahmen festgelegt. Fällt das freie Risikodeckungskapital unter die Höhe der Gesamt-Risikolimite, wird für diesen Zeitraum das Limitsystem linear auf die Höhe des freien Risikodeckungskapitals gesenkt.

Darüber hinaus werden regelmäßig Stresstests durchgeführt, bei denen die Anfälligkeit der Prospery gegenüber unwahrscheinlichen, aber plausiblen Ereignissen analysiert wird.

Damit wird eine optimale Steuerung der einzelnen wesentlichen Risikoarten sichergestellt sowie die Handlungsfähigkeit der Prospery bei möglichen Engpässen in einzelnen Risikoarten gewährleistet ohne zwingend die Strategie anpassen zu müssen.

Auf der Grundlage des freien Risikodeckungskapitals von EUR 19,544 Mio. zum 31. Dezember 2017 hat Prospery nach dem Going Concern Ansatz ein Gesamtrisikolimit von EUR 5,0 Mio. allokiert. Das Risikopotenzial betrug insgesamt EUR 2,168 Mio. und verteilt sich wie folgt auf die Risikoarten:

31.12.2017 Riskolimit Ausnutzung Differenz
in €
Differenz
in %
Status
Kreditrisiko 50.000,00 € 3.168,64 € 46.831,36 € 6,34%  
Liquiditätsrisiko 450.000,00 € 238.409,42 € 211.590,58 € 52,98%  
Operatinales Risiko 4.000.000,00 € 1.726.888,89 € 2.273.111,11 € 43,17%  
Strategisches Risiko 500.000,00 € 200.000,00 € 300.000,00 € 40,00%  
Reputationsrisiko 0,00 € 0,00 € 0,00 € ---  
Total 5.000.000,00 € 2.168.466,94 € 2.831.533,06 € 43,37%  

Nach dem Gone Concern Ansatz betrug das Risikopotenzial insgesamt 2,337 Mio. € bei einem freien Risikodeckungskapital von 21,323 Mio. € zum 31. Dezember 2017.

31.12.2017 Riskolimit Ausnutzung Differenz
in €
Differenz
in %
Status
Kreditrisiko 50.000,00 € 6.466,60 € 43.533,40 € 12,93%  
Liquiditätsrisiko 450.000,00 € 404.084,83 € 45.915,17 € 89,80%  
Operatinales Risiko 4.000.000,00 € 1.726.888,89 € 2.273.111,11 € 43,17%  
Strategisches Risiko 500.000,00 € 200.000,00 € 300.000,00 € 40,00%  
Reputationsrisiko 0,00 € 0,00 € 0,00 € ---  
Total 5.000.000,00 € 2.337.440,32 € 2.662.559,68 € 46,75%  

Da Prospery ihre Geschäftstätigkeiten erst am 4. Dezember 2017 aufnahm und in 2017 die Risikomanagementfunktion einrichtete, gibt es keine Vergleichswerte zum Vorjahr.

Die Risikotragfähigkeit der Prospery war in 2017 zu jeder Zeit im Going Concern Ansatz gewährleistet. Ebenso konnten auch die Ergebnisse aus den Stresstest durch das Risikokapital im Gone Concern Ansatz abgedeckt werden.

An der Weiterentwicklung des Risikotragfähigkeitskonzeptes wird kontinuierlich gearbeitet. Die Modelle unterliegen einer jährlichen Überprüfung. Im Rahmen der jährlichen Überprüfung werden sie auf die Anwendbarkeit und die korrekte Verwendung überprüft. Änderungen werden mit der Geschäftsführung besprochen und sind durch diese genehmigungspflichtig. Ebenfalls wird der Geschäftsführung vierteljährlich die aktuelle Risikotragfähigkeit einschließlich Stresstests in einem Risikobericht dargestellt.

Wesentliche Risiken der Prospery

Mindestens einmal jährlich wird die Risikoinventur durch eine interne Expertengruppe durchgeführt. Dabei werden ausgehend vom Risikouniversum alle relevanten Risiken unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen und Risikokonzentrationen auf Basis der Geschäftsaktivitäten der Prospery identifiziert.

Risiken, die einen signifikanten Einfluss auf die Kapital-, Vermögens- oder Ertragslage der Prospery haben können, werden als wesentlich eingestuft. Als unwesentliche Risiken der Prospery gelten die Marktpreisrisiken. Es gab in 2017 keine Eigenanlagen oder andere Sachverhalte bei Prospery, welche die Ermittlung von Marktpreisrisiken notwendig machen. Die Geschäftsführung definierte auf Vorschlag des Risk Officers am 1. Dezember 2017 die folgenden Risiken als wesentlich:

Adressenausfallrisiko

Unter dem Adressenausfallrisiko wird das Risiko eines Verlustes oder entgangenen Gewinns aufgrund des Ausfalls eines Geschäftspartners verstanden. In Prospery wird es in der Ausprägung des Kreditrisikos als wesentlich eingestuft. Das Kreditrisiko betrifft das Risiko, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, obwohl bereits Leistungen erbracht wurden.

Es wird bei der Risikomessung bezüglich des Kontoguthabens der Prospery bei der Bethmann Bank AG auf das Rating der ABN AMRO Bank N.V. abgestellt.

Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko ist als Refinanzierungsrisiko Bestandteil der Risikotragfähigkeit der Prospery. Es beruht auf dem Zahlungsunfähigkeitsrisiko, das aus der Gefahr entsteht, dass Prospery ihren gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht zeitgerecht bzw. nicht in voller Höhe nachkommen kann.

Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bezeichnet die Gefahr von Verlusten, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder in Folge von externen Ereignissen eintreten. Diese Definition schließt Betriebs-, Compliance- und Rechtsrisiken sowie sonstige operationelle latente Risiken ein. Die Definition umfasst nicht nur Verluste, sondern auch alle übrigen Folgen von Vorfällen von operationellen Risiken, die nicht notwendigerweise zu einem Verlust führen. Grundsätzlich werden operationelle Risiken ereignis- und ursachenbasiert dokumentiert.

Strategisches Risiko

Als strategisches Risiko wird die Gefahr verstanden, die sich aus strategischen Geschäftsentscheidungen bzw. aus nicht an geänderte Rahmenbedingungen angepassten strategischen Geschäftsentscheidungen ergibt.

Reputationsrisiko

Das Reputationsrisiko ist die Gefahr von Verlusten oder sinkenden Erträgen aufgrund in der Öffentlichkeit bekannt gewordener negativer Geschäftsvorfälle, die das Vertrauen von Anteilseignern, Kunden, Mitarbeitern, Geschäftspartnern sowie der allgemeinen Öffentlichkeit gegenüber der Prospery mindern. Diese Art von Risiko kann auf allen unternehmerischen Handlungsebenen eintreten.

Zusammenfassende Darstellung der Risikolage

Zusammenfassend geht Prospery davon aus, dass die implementierten Methoden, Modelle und Prozesse jederzeit geeignet sind, ein an der Strategie und dem Gesamtrisikoprofil orientiertes Risikomanagementsystem sicherzustellen. Für die künftige Entwicklung der Prospery sehen wir keine bestandsgefährdenden Risiken.

Im Rahmen der Risikostrategie wurde von der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 nur ein Teil des verfügbaren Risikokapitals zur Deckung unerwarteter Verluste zur Verfügung gestellt. Die Aufteilung auf die einzelnen Risikoarten berücksichtigt insbesondere das aktuell bestehende Risikopotenzial in den einzelnen Risikoarten sowie die Geschäftsstrategie der Geschäftsführung für die folgenden Jahre. Die Risikotragfähigkeit war 2017 jederzeit gegeben, das heißt, dass die eingegangenen Risiken stets kleiner als das vorhandene Risikodeckungspotenzial waren. Ebenfalls war die Risikotragfähigkeit unter der Annahme der regelmäßig durchgeführten Stresstests gegeben. Damit verfügt Prospery in ausreichendem Maße über Liquiditäts- und Kapitalressourcen, um alle wesentlichen Risiken in angemessener Weise abdecken zu können.

Prospery misst der ständigen Weiterentwicklung der Risikomanagement- und Risikocontrollingsysteme eine hohe Bedeutung bei. In 2018 wird die Umsetzung der neuen Anforderungen aus der 5. MaRisk Novelle sowie die Neuausrichtung des Risikotragfähigkeitskonzeptes auf Basis des neuen BaFin Leitfadens eine besondere Rolle spielen. Darüber hinaus wird weiterhin der kritischen Reflexion der angewandten Methoden und Verfahren sowie der Beurteilung der Prognosegüte eine große Bedeutung zukommen.

Chancenbericht

Mit dem kombinierten Angebot einer digitalen und individuellen Vermögensverwaltung und der persönlichen und unabhängigen Beratung durch unser Vermögenspartner sind wir mit unserem Dienstleistungsangebot für wohlhabende Privatkunden im Markt der vermögensverwaltenden FinTechs gut positioniert.

Wenn es uns gelingt, durch ansprechende Marketing- und Werbemaßnahmen unsere Zielkundengruppe zu erreichen und Interesse zu wecken, sind wir zuversichtlich unsere im Direktvertrieb gewonnenen Kunden von unseren Dienstleistungen nachhaltig überzeugen zu können.

Ein Schlüssel für unseren Erfolg wird die Kooperation mit strategischen Partnern innerhalb und außerhalb der ABN AMRO Gruppe vor allem in der Zuführung von Kunden sein.

Wir sind zuversichtlich, bei Ausnutzung unserer Chancen in 2021 erstmals mehr Erlöse als Kosten vereinnahmen und unseren ersten Jahresgewinn verbuchen zu können.

Prognosebericht

2018 dürfte die konjunkturelle Erholung weiter an Stabilität und Dynamik gewinnen. Vor allem die Investitionstätigkeit ist es, die dem Konjunkturzyklus eine neue Qualität geben kann. Bisher war der Aufschwung in vielen Ländern primär konsumgetrieben. Die Arbeitsmärkte hatten sich nach der globalen Finanzkrise erholt, was zu steigendem Verbrauchervertrauen und höheren Konsumausgaben führte. Die Investitionsbereitschaft dagegen war lange Zeit kaum ausgeprägt. Erst 2017 waren Verbesserungen erkennbar, die nun auch in das Jahr 2018 hineinwirken sollten. Steigende Kapazitätsauslastungen bei weiter konstant hoher Nachfrage sollten dazu führen, dass Firmen verstärkt in neue Produktionsmittel investieren. Dies wiederum entfaltet dann seinerseits Nachfrage nach Investitionsgütern und sorgt für Produktivitätsschübe. Gleichzeitig ist die Geldpolitik in vielen Teilen der Welt im historischen Vergleich immer noch sehr expansiv, auch wenn der Weg in Richtung Normalisierung eingeschlagen ist. Die Inflation dürfte sich allmählich erhöhen, ein abruptes Anziehen der Inflation erwarten wir aber nicht. Damit haben Zentralbanken Anlass, weiter vorsichtig den Weg der Normalisierung der Geldpolitik zu beschreiten.

Regulierung bleibt ein wichtiges Thema für 2018. Im Jahr 2017 wurden alle Vorkehrungen getroffen, um die Anforderungen von MiFID II ab dem 3. Januar 2018 zu erfüllen. Bis Ende der Umsetzungsfrist am 25. Mai 2018 ergriffen wir bedeutsame Maßnahmen, um der neuen Datenschutzvorschriften - insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - gerecht zu werden.

Im Jahr 2018 wird Prospery sich darauf konzentrieren, sich auf dem deutschen Markt zu etablieren und Kunden zu gewinnen. Die Zielgruppe von Prospery umfasst Privatpersonen mit einem investierbaren Vermögen von über 150.000 €. Prospery zielt darauf ab, sich einen Marktanteil von mindestens 1% in diesem Segment zu sichern. Ein wichtiger Punkt für 2018 wird unter anderem der Launch der Werbekampagne sein, welche sich sowohl auf digitales Marketing als auch auf traditionelle Aktivitäten wie Werbung in Printmedien sowie die Präsenz auf Konferenzen und Branchenmessen fokussiert. Neben der Kundenakquise durch Werbemaßnahmen strebt Prospery Partnerschaften mit anderen Marktteilnehmern an, um deren Kundenstamm die Dienstleistung von Prospery vorzustellen.

Finanzplanungen für 2018

Während 2017 durch die Errichtung der Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Prospery geprägt war, richtet sich in 2018 unsere Aufmerksamkeit vor allem auf die Aufnahme und Betreuung unserer ersten Kunden sowie auf die stetige Verbesserung unserer Dienstleistungsqualität zur Zufriedenheit unserer Kunden. Wir erwarten einen erhöhten Zugang an Kunden und Vermögenswerten in unserer Vermögensverwaltung in der zweiten Hälfte von 2018. Darüber hinaus werden wir weiter in unsere Online-Plattform für die Nutzung anderer Wachstumsmöglichkeiten investieren.

Die Finanzplanung für 2018 wird deshalb ein Jahr der weiteren Investitionen zur Verwirklichung unserer Wachstumsziele zeigen. Der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag sowie die Bereitschaft der ABN AMRO Bank N.V. zur jederzeitigen Unterstützung von Prospery sichert einen stabilen Geschäftsbetrieb mit einer ausreichenden Kapital- und Liquiditätsausstattung.

 

Frankfurt am Main, 19. Juni 2018

Prospery GmbH

Dirk-Jan Schuiten, Geschäftsführer

Prospery Reporting Lines by Functions

Gesellschafterbeschluss der Prospery GmbH

Die ABN AMRO Bank N.V. ("Gesellschafterin") ist die alleinige Gesellschafterin der Prospery GmbH, Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Frankfurt am Main unter HRB 103317 ("Prospery" bzw. "Gesellschaft").

Unter Verzicht auf sämtliche Frist- und Formerfordernisse beschließt die Gesellschafterin wie folgt:

1. Es wird der von der Geschäftsführung der Prospery am 27.03.2018 aufgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme von 27.497.900,51 € und einem Jahresüberschuss nach Verlustübernahme/Verlustausgleich in Höhe von 0,00 € gemäß Anlage festgestellt.

2. Prospery hat ein Stammkapital von 50.000,00 € und eine Kapitalrücklage von 23.005.000,00 €. Die Gesellschafterin beschließt, aus der Kapitalrücklage der Prospery von 23.005.000,00 € insgesamt 8.005.000,00 € zu entnehmen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat zuvor am 25.06.2018 der Prospery mitgeteilt, diese Entnahme nicht zu beanstanden. Der Entnahmebetrag von 8.005.000,00 € ist sofort zur Auszahlung fällig. Er ist von Prospery an die Gesellschafterin auszukehren. Es verbleibt eine Kapitalrücklage von 15.000.000,00 €.

3. Die Gesellschafterin erklärt die Aufrechnung ihres Auszahlungsanspruchs gegenüber Prospery von 8.005.000,00 € mit ihrer Ausgleichszahlungsverpflichtung gemäß Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 01.06.2017 gegenüber Prospery von 18.228.000,63 €. Prosperys Auszahlungsverpflichtung und Ausgleichzahlungsanspruch sind jeweils am 26.06.2018 fällig. Damit verringert sich die Zahlungsverpflichtung der Gesellschafterin gegenüber Prospery infolge der Aufrechnung auf 10.223.000,63 € am 26.06.2018, hilfsweise an dem Tag, an dem sich der Rückzahlungsanspruch und die Ausgleichszahlungsverpflichtung aufrechenbar gegenüberstehen.

4. Geschäftsführer der Gesellschaft waren in 2017 Dirk - Jan Schuiten und vom 01.01.2017 bis 26.04.2017 Omar el Khamlichi. Die Gesellschafterin erteilt den Herren Schuiten und el Khamlichi für die Zeit ihres Tätigseins als Geschäftsführer der Prospery in 2017 jeweils die Entlastung.

5. Die Geschäftsführung der Gesellschaft beschloss am 20.06.2018, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ("EY") als Jahresabschlussprüfer mit der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2018 der Prospery zu mandatieren, sofern die Gesellschafterin dem zustimmt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dies nicht beanstandet. Hiermit stimmt die Gesellschafterin zu, dass Prospery EY mit der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2018 beauftragt.

6. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Amsterdam/Frankfurt, den 28.06.2018

ABN AMRO Bank N.V.

Anlage

Prospery GmbH, Neue Rothofstraße 13 - 19, 60313 Frankfurt am Main

Geschäftsführung: Dirk - Jan Schuiten

Amtsgericht Frankfurt am Main: HRB 103317

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE310687773

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017

Euro Euro Euro Vorjahr
TEuro
TEuro TEuro
1. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen            
a) Personalaufwand            
aa) Löhne und Gehälter 366.749,08     0    
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 82.287,00     0    
darunter: für Altersversorgung Euro   449.036,08     0  
b) andere Verwaltungsaufwendungen   17.775.517,60     0  
      18.224.553,68     0
2. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen     3.386,95     0
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen     60,00     0
4. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit     -18.228.000,63     0
5. Erträge aus Verlustübernahme     18.228.000,63      
Jahresüberschuss     0,00     0

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

100 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.