Karl-Heinz Peters GmbH
Martinstraße 27, 63533 Mainhausen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Claudia Ursula Peters-Gerstner seit 18.2.2025 | Prokura |
Ronald Gerstner seit 9.1.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Karl-Heinz Peters GmbHMainhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 20231. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Karl-Heinz Peters GmbH hat ihren Sitz in Mainhausen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 21566 eingetragen. Der Tätigkeitsbereich der Firma Karl-Heinz Peters GmbH umfasst die Unterhaltung einer Handelsvertretung für Baubeschläge. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. 2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) und den einschlägigen Bestimmungen des GmbHG sowie des Gesellschaftsvertrages aufgestellt worden. Die Wertansätze in der Bilanz zum 31. Dezember 2022 wurden unverändert übernommen. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr 2023 sowie im Vorjahr keinen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Die Bilanz zum 31. Dezember 2023 ist in Kontenform und die Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2023 ist in Staffelform aufgestellt. Der Gewinn- und Verlustrechnung liegt das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB zugrunde. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt vor Berücksichtigung der Gewinnverwendung. 3. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter der Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den geltenden Vorschriften des HGB (§§ 265 Abs. 1, 266 ff.) aufgestellt. Der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden liegt die Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip) zugrunde. Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die Abschreibungen werden linear auf der Basis der voraussichtlichen Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände bemessen. Geringwertige abnutzbare bewegliche Anlagegegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu EUR 800,00 werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr sofort voll abgeschrieben. Die geringwertigen Anlagegegenstände werden im Bruttoanlagespiegel im Jahr der Anschaffung oder Herstellung als Zugang und im gleichen Jahr als Abgang gezeigt, da aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs auch ein Abgang unterstellt wird. Geringwertige Vermögensgegenstände bis zu einem Nettoanschaffungswert von EUR 250,00 werden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften in voller Höhe als Aufwendungen behandelt. Für die Gegenstände des Anlagevermögens gelten überwiegend folgende Nutzungszeiten: Immaterielle Vermögensgegenstände (Kundenstamm) 15 Jahre, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 10 Jahre, Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 13 Jahre. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Rechnung getragen, die bei der Bilanzposition abgesetzt ist. Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind die Angaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen von der IBV Institut für Vorsorgeberatung, Risiko- und Finanzierungsanalyse GmbH in Karlsruhe in einem versicherungsmathematischen Gutachten vom 21. März 2024 errechnet wurden. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck verwendet. Zum Abschlussstichtag wird ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,82 % bei der Bewertung zugrunde gelegt. Darüber hinaus ist ein Rententrend (Steigerung der laufenden Rente) von 2 % angenommen. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen zum 31. Dezember 2023 mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (1,82 %) ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (1,74 %) ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 8.225,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist gemäß § 253 HGB für die Ausschüttung an den Gesellschafter gemäß § 253 Abs. 6 HGB gesperrt. Die Aktivwerte für die zwei Rückdeckungsversicherungen sind mit dem beizulegenden Zeitwert zum Abschlussstichtag gemäß einer schriftlichen Bestätigung der Württembergischen Lebensversicherung AG in Kornwestheim vom 21. März 2024 bewertet. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital zuzüglich der Überschussguthaben. Gemäß § 246 Abs. 2 HGB wird das vorhandene Deckungsvermögen (zwei Rückdeckungsversicherungen) mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt und mit der zughörigen Pensionsrückstellung saldiert, da ein Pfandrecht zu Gunsten der versicherten Personen besteht und somit dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009, BGBl. I 2009, S. 3790 monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG sind die Werte der Rückstellungen mit dem Vorjahr nicht mehr vergleichbar. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. 4. Angaben zur Bilanz Die Posten des Anlagevermögens sind mit ihren Nettobuchwerten ausgewiesen. Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens der Gesellschaft mit den historischen Anschaffungskosten, den kumulierten Abschreibungen, den Abschreibungen des Geschäftsjahres 2023 gemäß § 268 Abs. 2 HGB ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres 2023 betragen insgesamt EUR 4.901,82 (Vorjahr EUR 6.589,83) und enthalten keine außerplanmäßigen Abschreibungen. Die Restlaufzeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt ausschließlich bis zu einem Jahr. Hierzu ist eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von (= EUR 480,00) aktivisch abgesetzt. Die Forderungen gegen Gesellschafter resultieren aus dem laufenden Verrechnungskonto des Alleingesellschafters. Sie werden mit 1 % p.a. verzinst. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Ansprüche mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit EUR 267.274,99 ausgewiesen. Diese betreffen ein verzinsliches Darlehen an den Geschäftsführer der Gesellschaft mit EUR 27.274,99 und Forderungen gegenüber der Württembergischen Lebensversicherung AG in Stuttgart (EUR 240.000,00). Weiterhin sind Forderungen aus debitorischen Kreditoren (EUR 148,00), Körperschaftsteuerüberzahlung für 2023 (EUR 6.267,00) und Überzahlung des Solidaritätszuschlags für 2023 (EUR 344,84) enthalten. Die flüssigen Mittel umfassen den Kassenbestand und verschiedene Guthaben bei Kreditinstituten der Gesellschaft. Die aktiven Rechnungsabgrenzungen sind für vorausgezahlte Versicherungsbeiträge, Mitgliedsbeiträge, Kfz.-Steuer sowie Leasing-Sonderzahlungen für nachfolgende Geschäftsjahre gebildet worden. Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 25.600,00 entspricht dem Stammkapital der Gesellschaft. Der Gewinnvortrag beträgt EUR 136.371,03 (Vorjahr EUR 124.663,67). Die Pensionsverpflichtungen der Gesellschaft sind mit dem Deckungsvermögen aus zwei Rückdeckungsversicherungen wie folgt gemäß § 246 Abs. 2 HGB saldiert ausgewiesen:
Nach dem Pensionsgutachten der IVP Institut für Vorsorgeberatung, Risiko- und Finanzierungsanalyse GmbH in Karlsruhe vom 21. März 2024 teilt sich die Veränderung der Erfüllungsbeträge im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR 4.946,96 wie folgt auf:
Die sonstigen Rückstellungen betreffen Aufwendungen für Stromkosten für 2023 (EUR 199,00), Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (EUR 4.400,00), Kopienabrechnung für 2. Halbjahr 2023 (EUR 75,00), das versicherungsmathematische Pensionsgutachten zum 31. Dezember 2023 (EUR 276,00), Telefon für Dezember 2023 (EUR 260,00), Aufwendungen für die Offenlegung (EUR 240,00) und Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 sowie der Steuererklärungen für 2023 (EUR 7.900,00). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in branchenüblichem Umfang durch Eigentumsvorbehalte der Lieferanten gesichert. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind unter anderem Verbindlichkeiten aus noch auszuzahlendem Restgehalt für Dezember 2023 (EUR 67,72), Reisekostenabrechnungen für Dezember 2023 (EUR 95,99), der Lohn-, Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag für Dezember 2023 (EUR 4.525,83), Krankenkassenbeiträge für Dezember 2023 (EUR 962,42) und den Beitrag zur Berufsgenossenschaft für 2023 (EUR 565,25) sowie der Umsatzsteuer für 2023 (EUR 17.739,21) enthalten. 5. Besondere Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres Nach dem 31. Dezember 2023 ergaben sich keine Erkenntnisse oder Entwicklungen, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten geführt hätten. 6. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDer ausgewiesene Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR 87.351,01 wird mit dem Gewinnvortrag vom 01. Januar 2023 in Höhe von EUR 136.371,03 saldiert und als Bilanzgewinn in Höhe von EUR 223.722,04 auf neue Rechnung vorgetragen. 7. Sonstige Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres 2023 wurden die Geschäfte der Firma Karl-Heinz Peters GmbH durch den Geschäftsführer, Herrn Ronald Gerstner, Mainhausen, geführt. Im Geschäftsjahr 2023 beschäftigte die Gesellschaft neben dem Geschäftsführer im Jahresdurchschnitt folgende Arbeitnehmer:
Am Abschlussstichtag bestanden nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von insgesamt EUR 63.816,17. Gegenüber dem Geschäftsführer der Gesellschaft besteht ein Darlehensanspruch zum Abschlussstichtag in Höhe von EUR 27.274,99, der mit 3 % p.a. verzinst wird. Das Darlehen wird in der Bilanz unter den "Sonstigen Vermögensgegenständen" ausgewiesen. Gegen den Gesellschafter bestehen zum Abschlussstichtag Forderungen aus einem laufenden Verrechnungskonto in Höhe von EUR 50.356,94, die unter der Bilanzposition "Forderungen gegen Gesellschafter" ausgewiesen sind. Das Gesellschafter-Verrechnungskonto wird sowohl im "Soll" als auch im "Haben" mit jeweils 1 % p.a. verzinst.
Mainhausen, den 10. Juli 2024 gez. Ronald Gerstner, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 23.07.2024 festgestellt. |
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