Totech
GmbH
Güglingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.744,00 |
5.414,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
8.743,00 |
5.413,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
723.229,81 |
507.692,81 |
| I.
Vorräte |
67.726,18 |
53.912,37 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
550.794,54 |
409.850,82 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
104.709,09 |
43.929,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
160,00 |
155,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
732.133,81 |
513.261,81 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
229.867,31 |
162.595,16 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
217.367,31 |
150.095,16 |
| B.
Rückstellungen |
6.904,99 |
7.990,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
495.361,51 |
342.676,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
732.133,81 |
513.261,81 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Totech GmbH hat ihren Sitz in Güglingen. Sie
ist im Handelsregister des Amtgerichts Stuttgart unter der
Nummer HRB 729187 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden
Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§
264ff. HGB) sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die handelsrechtlichen Bestimmungen in der Fassung
nach den Änderungen durch das
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) waren
anzuwenden.
Die Firma Totech GmbH weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 i. V. m. § 264a HGB
auf. Der Jahresabschluss umfasst neben der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung auch den nach § 264 Abs. 1
S. 1 i. V. m. § 264a HGB zu erstellenden Anhang. Ein
Lagebericht war gemäß § 264 Abs. 1 HGB
nicht zu erstellen.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach den
Gliederungsvorschriften des § 266 i.V.m. § 264c
HGB unter Inanspruchnahme der
größenabhängigen Erleichterung nach §
266 Abs. 1 S. 3 HGB. Die Davon-Vermerke der Bilanz wurden
aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit in
den Anhang übernommen. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren in
Staffelform gemäß § 275 Abs. 2 HGB
gewählt. Für die Aufstellung des
Jahresabschlusses wurde von den Erleichterungen und
Schutzklauseln gemäß §§ 274a, 276, 286
und 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Für die
Offenlegung des Jahresabschlusses wird von den
Schutzklauseln gemäß §§ 325 und 326
HGB, soweit anwendbar, Gebrauch gemacht.
III. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte grundsätzlich unter
Zugrundelegung der Fortführung des Unternehmens.
Erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
sind nicht vorhanden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG mit
Einzelanschaffungskosten bis zu Euro 800,00 wurden sofort
als Aufwand erfasst (Aufwand für Wirtschaftsgüter
mit Anschaffungskosten bis Euro 800,00: Euro 4.138,64).
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt. Nach dem Vorsichts- oder
Niederstwertprinzip erforderliche niedrigere Ansätze
mit dem beizulegenden Wert wurden vorgenommen. Das
allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% der
Netto-Forderungen ausreichend berücksichtigt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen wurden in dem gesetzlich
gebotenen Umfang vorgenommen.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
IV. Angaben zur Bilanz
Forderungen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen haben alle eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Ausstehende Einlagen
Ausstehende Einlagen bestehen in Höhe von Euro
12.500,00 (Vorjahr: Euro 12.500,00). Diese sind nicht
eingefordert. Die nicht eingeforderten Einlagen auf das
gezeichnete Kapital wurden von dem Posten
Gezeichnetes Kapital offen abgesetzt.
Gewinnvortrag bei vollständiger
Ergebnisverwendung
Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der vollständigen
Ergebnisverwendung wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag
von Euro 150.095,16 einbezogen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren existieren nicht.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr betragen insgesamt Euro 495.361,51
(Vorjahr: Euro 342.676,65).
Von den Verbindlichkeiten entfallen Euro 36.486,98
(Vorjahr: TEuro 32,5) auf Verbindlichkeiten aus Steuern.
V. Sonstige Pflichtangaben
Angabe gem. § 285 Nr 7 i.V.m. § 288 Nr. 2
HGB
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 4.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Gerhard Kurpiela, Geschäftsführer
Unterschrift der Geschäftsführung
Güglingen, im April 2019
gez. Gerhard Kurpiela
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2019 festgestellt.
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