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Simons GmbH & Co.KG
Bremen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Sachanlagen
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1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
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30.677,51
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30.677,51
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2. andere Anlagen, Betriebs-
und Geschäftsausstattung
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21.676,00
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3.690,00
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3. geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
|
0,00
|
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267,00
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Summe Sachanlagen
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52.353,51
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34.634,51
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II. Finanzanlagen
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1. sonstige Ausleihungen
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50.429,95
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35.000,00
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|
Summe Finanzanlagen
|
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50.429,95
|
|
35.000,00
|
|
Summe Anlagevermögen
|
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102.783,46
|
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69.634,51
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B. Umlaufvermögen
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I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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1. Forderungen gegen
Gesellschafter
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83.982,21
|
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104.830,30
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2. sonstige
Vermögensgegenstände
|
0,00
|
|
41,70
|
|
|
Summe Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
|
83.982.21
|
|
104.872,00
|
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II. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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127.970,44
|
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91.721,65
|
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Summe Umlaufvermögen
|
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211.952,65
|
|
196.593,65
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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316,30
|
|
314,43
|
|
Summe Aktiv
a
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315.052,41
|
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266.542,59
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PASSIVA
|
Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
|
Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Kommanditisten
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1. Kapital
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62.000,00
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|
62.000,00
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II. Jahresüberschuss
verteilt
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|
B. Rückstellungen
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1. sonstige
Rückstellungen
|
106.360,00
|
|
76.000,00
|
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|
Summe Rückstellungen
|
|
106.360,00
|
|
76.000,00
|
|
C. Verbindlichkeiten
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1. Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen
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18.738,93
|
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22.300,54
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2. Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
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112.811,68
|
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71.491,54
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|
3. sonstige
Verbindlichkeiten
|
14.427,80
|
|
21.660,51
|
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|
Summe Verbindlichkeiten
|
|
145.978,41
|
|
115.452,59
|
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
|
|
714,00
|
|
13.090,00
|
|
Summe Passiva
|
|
315.052,41
|
|
266.542,59
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Anhang für
das Geschäftsjahr 2010
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und
denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§
266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf
die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze in der Bilanz zum 31.12.2009
wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue
Rechung übernommen.
Die zu Anschaffungskosten aktivierten
immateriellen Vermögensgegenstände werden
linear pro rata temporis über die voraussichtliche
Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem
Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird
unterstellt.
Die Anschaffungskosten der Vorjahres- Zugänge an
beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit
Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00
bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach §
6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den
folgenden vier Jahren linear aufgelöst.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw.
soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert
bewertet.
Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile
an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am
Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne
Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag
eingetretenen Kursänderungen.
Die
Vorräte sind nach den folgenden
Grundsätzen aktiviert worden:
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt
zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum
niedrigeren beizulegenden Wert.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu
Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die
Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie
Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen.
Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den
Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken
durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko
durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.
Der
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert
angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, sind unter dem
Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Bei Bildung der
Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen
worden. Sie sind in Höhe des notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die
Pensionsrückstellung beruht auf
versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den
steuerlichen Regelungen.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
Grundlagen der Währungsumrechnung
Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in
fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag
bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am
Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit
der Folge eines niedrigeren und bei
Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am
Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der
Folge eines höheren Stichtagswerts.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte unverändert
bei
Karin Brasse
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2010
18.01.2012
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 18.01.2012
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