Photo Simons GmbH & Co.KG

28359 Bremen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bremen HRA 11531 HB
Eingetragen
26.10.2005

Historie

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Gesellschafter

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Photo Simons GmbH & Co.KG

Bremen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

30.677,51

30.677,51

2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

21.676,00

3.690,00

3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

0,00

267,00

Summe Sachanlagen

52.353,51

34.634,51

II. Finanzanlagen

1. sonstige Ausleihungen

50.429,95

35.000,00

Summe Finanzanlagen

50.429,95

35.000,00

Summe Anlagevermögen

102.783,46

69.634,51

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen gegen Gesellschafter

83.982,21

104.830,30

2. sonstige Vermögensgegenstände

0,00

41,70

Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

83.982.21

104.872,00

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

127.970,44

91.721,65

Summe Umlaufvermögen

211.952,65

196.593,65

C. Rechnungsabgrenzungsposten

316,30

314,43

Summe Aktiv a

315.052,41

266.542,59



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Kommanditisten

1. Kapital

62.000,00

62.000,00

II. Jahresüberschuss verteilt

B. Rückstellungen

1. sonstige Rückstellungen

106.360,00

76.000,00

Summe Rückstellungen

106.360,00

76.000,00

C. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

18.738,93

22.300,54

2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

112.811,68

71.491,54

3. sonstige Verbindlichkeiten

14.427,80

21.660,51

Summe Verbindlichkeiten

145.978,41

115.452,59

D. Rechnungsabgrenzungsposten

714,00

13.090,00

Summe Passiva

315.052,41

266.542,59

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze in der Bilanz zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Vorjahres- Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.
Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt
zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Pensionsrückstellung beruht auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Grundlagen der Währungsumrechnung
Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Karin Brasse

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2010
18.01.2012

 

Karin Brasse

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18.01.2012

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