starline
Gewerbehof GmbH
Hoppegarten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
921.101,40 |
955.853,40 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
921.099,40 |
955.851,40 |
| B.
Umlaufvermögen |
478.087,55 |
627.925,52 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
271.647,01 |
305.207,48 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
206.440,54 |
322.718,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.399.188,95 |
1.583.778,92 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.365.208,99 |
1.335.762,18 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
255.645,94 |
255.645,94 |
| II.
Gewinnrücklagen |
900.000,00 |
1.000.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
209.563,05 |
80.116,24 |
| B.
Rückstellungen |
20.320,00 |
20.320,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.291,88 |
209.445,24 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.368,08 |
18.251,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.399.188,95 |
1.583.778,92 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der starline Gewerbehof GmbH
wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) waren
keine Anpassungen zum 1. Januar 2010 vorzunehmen.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
,
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungs-posten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410,00 € wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Körperschaftsteuerguthaben
Mit Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
(KStG) in der Fassung des Gesetzes über steuerliche
Begleitmaßnahmen zur Einführung der
Europäischen Gesellschaft und zur Änderung
weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) vom
07.12.2006 (BStBl I 2007, S 4) wurde mit Wirkung vom
01.01.2007 eine Regelung zum Auszahlungsanspruch in
Höhe des Körper-
schaftsteuerguthabens vom 31.12.2006 festgelegt.
Der Anspruch wird in 10 gleichen Raten getilgt und
von der Finanzbehörde ohne weiteren Antrag in den
Jahren 2008 bis 2017 (und zwar grundsätzlich am 30.09.
eines Jahres) ausge-
zahlt. Aus dieser Regelung ergibt sich ein Moratorium
von mindestens einem Jahr. Der Auszahlungsanspruch wird
nicht verzinst und ist erstmals in der Handels- und
Steuerbilanz der
Kapitalgesellschaft zum 31.12.2006 mit dem Barwert
als Forderung unter den sonstigen
Vermögensgegenständen ausgewiesen.
Das Körperschaftsteuerguthaben der starline
Gewerbehof GmbH betrug laut Bescheid vom 15.09.2006 zum
31.12.2005 477.735,00 €. Dieses
Körperschaftsteuerguthaben hat sich hin-
sichtlich der Gewinnausschüttung in 2006 von
1.000.000,00 € um 34.124,00 € gemindert, sodass
ein Betrag von 443.611,00 € verblieben ist. Dieser
Betrag verminderte sich um die
fälligen Raten von je 44.361,00 € in 2008,
2009 und 2010, sodass per 31.12.2010 ein Betrag von
310.528,00 € verbleibt.
Als Abzinsungssatz werden zurzeit 4% zu Grunde gelegt
(sog. fritadäquater risikofreier Zinssatz, z.B.
für Bundesanleihen). Der Barwert des
Körperschaftsteuerguthabens beträgt damit
per 31.12.2009 268.871,00 € (davon mit einer
Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 225.792,00 €).
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der
Ansatz erfolgte in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Übernahme der Restbuchwerte statt historischer
Anschaffungskosten.
Als ursprüngliche Anschaffungs- und
Herstellungskosten sind die Buchwerte aus dem
Jahresabschluss zum 31.12.2009 übernommen und
fortgeführt worden.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens im
Geschäftsjahr ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Im Geschäftsjahr 2010 waren nur geringe
Zugänge in Höhe von 730,51 € zu verzeichnen.
Der Gewinnvortrag von 80.116,24 € zuzüglich
des Jahresüberschusses 2010 von 29.446,81 €,
vermehrt um die Entnahme aus der Gewinnrücklage von
100.000,00 € ergibt einen Bilanzgewinn in Höhe
von 209.563,05 €.
Von dem Betrag von 209.563,05 € soll nach
Vorschlag der Geschäftsführung ein Betrag von
200.000,00 € an die Gesellschafter ausgeschüttet
werden. Der verbleibende Restbetrag von 9.563,05 wird auf
neue Rechnung vorgetragen.
Sonstige Angaben
Mit Beschluss vom 13. Dezember 2005 wurde Herr
Siegfried Schwert zum alleinvertretungs-berechtigten
Geschäftsführer bestellt. Er ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Siegfried Schwert, Diplom-Ingenieur
Dahlwitz - Hoppegarten, den 10. August 2011
starline Gewerbehof GmbH
Geschäftsführer: Siegfried Schwert
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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