Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 670976
Eingetragen
14.2.1991
Branche
Herstellung von Flaschen und anderen Behältnissen aus GlasHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von medizinischen Kleinverpackungsgläsern (Zylinderampullen).

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Martin Sontag
seit 7.11.2006
Geschäftsführer
Isabel Schwarz
seit 7.11.2006
Geschäftsführer
Inge Sontag
seit 7.11.2006
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
74.00%
Christian Schwarz
26.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Heilbronner Straße 32, 74564 Crailsheim
19.240 €
74.00%
Christian Schwarz
Heilbronner Straße 32, 74564 Crailsheim
6.760 €
26.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Martin Sontag GmbH

Crailsheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023 DER

MARTIN SONTAG GMBH

CRAILSHEIM

AKTIVA

31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 0
II. Sachanlagen 551.833,80 627
551.834,30 627
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 765.517,06 416
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 375.829,40 353
III. Wertpapiere 150.000,00 0
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 16.546,56 138
1.307.893,02 907
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 13.562,50 16
1.873.289,82 1.550

PASSIVA

31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR TEUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26
II. Bilanzgewinn 647.862,68 540
673.862,68 566
B. RÜCKSTELLUNGEN 862.277,06 570
C. VERBINDLICHKEITEN 331.773,58 413
D. PASSIVE LATENTE STEUERN 5.376,50 1
1.873.289,82 1.550

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023 DER

MARTIN SONTAG GMBH, CRAILSHEIM

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft

Firma: Martin Sontag GmbH
Sitz: Crailsheim
Registergericht: Amtsgericht Ulm HRB Nr. 670976

2. Gesetzliche Grundlagen

Der Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff. HGB und §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Angabe der auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("going concern") vorgenommen. Dem stehen weder rechtliche noch tatsächliche Gegebenheiten entgegen.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Es wurden erstmals die Vorschriften des BilMoG angewendet.

Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibungen bewertet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer und degressiver Abschreibungen auf abnutzbare Anlagegegenstände angesetzt.

Im Zugangsjahr wird für Zugänge die Jahresabschreibung pro rata temporis angesetzt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 1.000,00 wurden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.

Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, soweit nicht auf den niedrigeren beizulegenden Wert abzuschreiben war.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag bewertet. Dem allgemeinen Kreditausfallrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Soweit Ausfallrisiken bestanden, wurden diese durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 Abs. 1 und 3 HGB gebildet.

Die Pensionsrückstellung wurde in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Höhe des Erfüllungsbetrages wurde mit dem Barwert der künftigen Versorgungsleistungen bewertet. Als Rechnungsgrundlage dienten die Richttafeln 2018G von Heubeck.

Dabei wurde ein Zinssatz von 1,82% zum 31.12.2023 zu Grunde gelegt.

Das aktive Deckungsvermögen (Bankguthaben) wurde nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB zum Nominalwert (=Zeitwert) mit dem Wert der Pensionsverpflichtungen verrechnet.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

1. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz

1.1. Eigenkapital

1.1.1. Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital beträgt zum 31.12.2023 EUR 26.000,00.

1.1.2. Bilanzgewinn

Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag zum 01.01.2023 in Höhe von EUR 534.567,47 enthalten.

1.1.3. Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt EUR 129.827,00.

durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,74%) beträgt EUR 5.630 (Vj. TEUR 27).

Für diesen Betrag besteht eine Ausschüttungssperre.

1.2. Rückstellungen für Pensionen nach Verrechnung des Deckungsvermögens

Nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB sind für Verpflichtungen aus unmittelbaren Pensionsverpflichtungen Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen.

Die Pensionsrückstellung wurde in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt.

Es wurde zum 31.12.2023 ein Zinssatz von 1,82 % p.a. (Vj. 1,78%) verwendet.

Bewertungsmethode:

Rentenbezieher: Gemäß IDW RS HFA 30 Rn. 60b) wurde als Erfüllungsbetrag der Barwert der künftigen Versorgungsleistungen angesetzt.
Biometrische Parameter: Richttafeln 2018G nach Heubeck

Der Zinsaufwand des Jahres 2023 in Höhe von EUR 13.896,00 ist nach § 277 Abs. 5 HGB gesondert unter dem Zinsaufwand zu erfassen.

Zur Abdeckung der Penionszusage der Rentenbezieher wurden Bankguthaben verpfändet.

Der beizulegende Zeitwert (= Nominalwert) dieser Vermögensgegenstände zum 31.12.2023 beträgt EUR: 77.264,65

Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens betragen EUR 77.264,65.

Das aktive Deckungsvermögen wurde nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB zu diesem Wert mit dem Wert der Pensionsverpflichtungen verrechnet.

Dementsprechend ergibt sich gemäß § 246 Abs. 2 HGB folgender saldierter Ausweis in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung:

31.12.2023
EUR
Pensionsverpflichtung per 31.12.2023 773.794,00
abzgl. Zeitwert der verpfändeten Bankguthaben: -77.264,65
696.529,35
Zinsaufwand aus Pensionsverpflichtung 13.896,00
Zinsertrag aus Planvermögen -1.067,17
12.828,83

1.3. Verbindlichkeiten

1.3.1. Restlaufzeiten

Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr in Höhe von EUR 331.773,58 (Vj. TEUR 413).

1.3.2. Sicherheiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 203.379,54 (Vj. TEUR 286) sind in branchenüblichem Umfang durch Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Waren gesichert.

1.4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

1.4.1. Mietverträge

Die Jahresmiete für Geschäftsräume beträgt: EUR 85.341,60
Vj.TEUR 60

1.4.2. Leasingverträge

Die jährlichen Leasingraten betragen: EUR 26.032,02
Vj. TEUR25

IV. Sonstige Pflichtangaben

1. Angaben zu den Mitgliedern der Unternehmensorgane

Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Geschäftsführung durch Frau Isabel Schwarz, Wirtschaftsfachwirtin, Crailsheim und Herrn Martin Sontag, Kaufmann, Crailsheim.

2. Arbeitnehmerzahl

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 28 (Vj. 24).

 

Crailsheim, den 05.07.2024

gez. Isabel Schwarz

gez. Martin Sontag

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde festgestellt am 05.07.2024.

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