TETT
Technology Engineering, Transaktion, Trade
Aktiengesellschaft
Bergisch
Gladbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
43.561,51 |
148.025,51 |
| I.
Sachanlagen |
31.060,00 |
43.025,00 |
| II.
Finanzanlagen |
12.501,51 |
105.000,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
17.942,97 |
55.979,69 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.662,20 |
27.835,44 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
280,77 |
28.144,25 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
90,00 |
931,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
941.428,42 |
856.209,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.003.022,90 |
1.061.145,34 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
906.209,14 |
905.872,81 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
85.219,28 |
336,33 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
941.428,42 |
856.209,14 |
| B.
Rückstellungen |
30.475,72 |
6.455,00 |
| 1.
sonstige Rückstellungen |
22.272,00 |
6.455,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
972.547,18 |
1.054.690,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.003.022,90 |
1.061.145,34 |
Anhang
1. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU BESONDERHEITEN DER
FORM, INSBESONDERE DER GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
1.1.
Angabe und Begründung der Darstellungsform der
Bilanz
Der vorliegende Jahresabschluss der TETT Technology
Engineering Transaktion Trade AG für das
Geschäftsjahr 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010
wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften unter
Berücksichtigung der Änderungen gemäß
Bilanzmodernisierungsgesetz aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzmodernisierungsgesetztes ( BilMoG ) wurden
die Vorjahreszahlen auf Grund des Wahlrechtes des Art. 67
Abs. 8 satz 2 EGHGB nicht abgepasst.
Die Berichtsfirma ist nach den Umschreibungen der
Größenklassen des § 267 HGB eine "kleine
Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Bilanz ist nach den Vorschriften des § 266
HGB gegliedert.
2. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BEWERTUNG UND BILANZIERUNG
EINSCHLIESSLICH DER VORNAHME STEUERRECHTLICHER
MASSNAHMEN
2.1.
Angabe der auf die Posten der Bilanz angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Berichtsfirma wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der
Änderungen durch das Bilanzmodernisierungsgesetz
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Auf Grund der durch das BilMoG geänderten
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschiften haben sich im
Umstellungszeitpunkt keine Umstellungseffekte ergeben.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben
gegenüber dem Vorjahr mit Ausnahme der Änderungen
durch das BilMoG unverändert.
Im Einzelnen waren dies folgende
Grundsätze und Methoden:
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen. Die Abschreibung erfolgt grundsätzlich
linear.
Neu angeschaffte Geringwertige Wirtschaftsgüter
mit Anschaffungskosten von Euro 410,00 bis Euro 1.000,00
wurden unter Ablehnung des Wahlrechtes nach § 6 Abs 2a
EStG einzeln aufgenommen und auf die voraussichtliche
Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Im Berichtsjahr wurden die Vorschrift des § 6
Abs. 2 EStG berücksichtigt. Damit werden geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis Euro
410,00 im Jahr der Anschaffung zu 100% abgeschrieben.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt. Soweit eine dauerhafte
Wertminderung der Finanzanlagen vorliegt, wurde eine
Abschreibung auf den Teilwert vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Bewertung der Forderungen erfolgte
grundsätzlich zum Nennwert unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken.
Eigenkapital
Das Eigenkapital wurde zum Nennbetrag bewertet. Das
Grundkapital teilt sich in 200 auf den Namen des Inhabers
lautende Stückaktien zu je Euro 250,00 auf.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung
erfolgte in Höhe der geschätzten oder erwarteten
Erfüllungsbeträge, wobei diese, wenn
möglich, rechnerisch ermittelt wurde. Bei
vergleichbaren Vorjahresaufwendungen wurden diese als
Hilfsgröße herangezogen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN
DER BILANZ
3.1.
Angabe des Vorschlages über die Verwendung des
Ergebnisses
Der Vorstand schlägt folgende Ergebnisverwendung
vor:
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro -85.219,28
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Im Verlustvortrag bleibt demnach ein Betrag von
Euro -991.428,42.
Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet.
Die Gläubiger Meinhard Hutschenreuther und Gerd
Schnyder haben zur Beseitigung der bilanziellen
Überschuldung hinsichtlich ihrer Forderungen den
Rangrücktritt bis zur Höhe der bilanziellen
Überschuldung erklärt. Einzelheiten sind dem
Hauptteil unter "Wirtschaftliche Verhältnisse" zu
entnehmen. Die bilanzielle Überschuldung zum
Bilanzstichtag dürfte damit beseitigt sein.
4. SONSTIGE PFLICHTANGABEN
4.1.
Angabe der Namen der Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans
Vorstand der TETT Technology Engineering Transaktion
Trade AG war während des Berichtszeitraumes:
Herr Friedrich Esser, 51465 Bergisch Gladbach.
4.2.
Angabe der Namen der Mitglieder des Aufsichtrates
Aufsichtsräte der TETT Technology Engineering
Transaktion Trade AG waren während des
Berichtszeitraumes:
Herr Meinhard Hutschenreuther, 60431 Frankfurt/Main
(Vorsitzender)
Herr Dr. Gerd Koopmann, 53639 Königswinter
(stellvertretender Vorsitzender)
Frau Susanne Esser, 51465 Bergisch Gladbach
(stellvertretende Vorsitzende)
Auf die Angabe der Bezüge nach § 285 Abs. 9
a und b HGB wurde gemäß § 268 Abs. 4
HGB verzichtet. An Organmitglieder waren im
Berichtsjahr keine Kredite gewährt.
4.3.
Angabe gem. § 160 Abs. 1 Nr. 3 Aktiengesetz
Das voll eingezahlte Grundkapital beträgt zum
Bilanzstichtag Euro 50.000,00 und ist in 200 auf den Namen
des Inhabers lautende Stück-Aktien zu je 250 Euro
eingeteilt. Das Grundkapital ist seit Gründung
unverändert.
4.4.
Angabe gem. § 158 Aktiengesetz
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
|
Euro -85.219,28
|
Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr
|
Euro -906.209,14
|
Entnahmen aus der
Kapitalrücklage
|
Euro 0,00
|
Entnahmen aus Gewinnrücklagen
|
Euro 0,00
|
a) aus der gesetzlichen
Rücklage
|
Euro 0,00
|
b) aus der Rücklage
für eigene Aktien
|
Euro 0,00
|
c) aus
satzungsmäßigen Rücklagen
|
Euro 0,00
|
d) aus anderen
Gewinnrücklagen
|
Euro 0,00
|
Einstellung in Gewinnrücklagen
|
Euro 0,00
|
a) in die gesetzliche
Rücklage
|
Euro 0,00
|
b) in die Rücklage
für eigene Aktien
|
Euro 0,00
|
c) in
satzungsmäßige Rücklagen
|
Euro 0,00
|
d) in andere
Gewinnrücklagen
|
Euro 0,00
|
Bilanzgewinn /
Bilanzverlust
|
Euro -991.428,42
|
4.5.
Name und Sitz der Unternehmen, von denen die
Berichtsfirma mindestens den fünften Teil der Anteile
besitzt
Die TETT Technology, Engineering, Transaktion, Trade
Aktiengesellschaft hält Geschäftsanteile von
folgender Firma:
Name: IFFT International Fish Farming
Technology GmbH
Sitz: Bergisch Gladbach
Höhe der Beteiligung in %: 95,00
Stammkapital:
Euro 250.000,00
Insolvenz angemeldet.
Die TETT Technology, Engineering, Transaktion, Trade
Aktiengesellschaft hält Geschäftsanteile von
folgender Firma:
Name: MAA Marine Aquakultur Anlagen GmbH
Sitz: Bergisch Gladbach
Höhe der Beteiligung in %: 100,00
Stammkapital:
Euro 25.000,00
letztes Jahresergebnis: Euro
11.375,09 (Jahresfehlbetrag Wirtschaftsjahr 2010)
Eigenkapital:
Euro 1.124,91
(Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010)
Bergisch Gladbach, im Februar 2012
gez. Friedrich Esser
(Vorstand)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.02.2012 festgestellt.
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