SBF Spezialleuchten GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Lampen und Leuchten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hendrik Kleinemeier seit 25.1.2023 | Prokura |
Robert Stöcklinger seit 16.11.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lunux Lighting GmbHLeipzigJahresabschluss zum 31. Dezember 2023LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023LUNUX LIGHTING GMBH, LEIPZIGI. GRUNDLAGEN DES GESCHÄFTS Die börsennotierte SBF-Gruppe ist ein Spezialist für innovative Lösungen in den Bereichen Schienenfahrzeuge, Beleuchtung, Elektromechanik und Sensorik. In der Unternehmensgruppe bündeln hochspezialisierte Unternehmen ihre Expertise. Mit einem hochwertigen und zukunftsweisenden Produkt- und Service-Portfolio profitiert SBF von den Megatrends Mobilität, Klimaschutz, Automatisierung. Das Geschäftsfeld "Öffentliche und Industrielle Beleuchtung" der Lunux Lighting GmbH umfasst intelligente und maßgeschneiderte LED-Systeme zur effizienten Beleuchtung für industrielle, kommunale und infrastrukturelle Projekte. Zu den wesentlichen Kundengruppen zählen Kommunen, sowie industrielle Auftraggeber. Die für das Unternehmen maßgeblichen Leistungsindikatoren sind das Jahresergebnis sowie der Umsatz. II. WIRTSCHAFTSBERICHT 1. Darstellung der Geschäfts- und Rahmenbedingungen 2023 Die Forschungsinstitute bescheinigen der Weltkonjunktur nach kräftigem Start in das Jahr 2023 eine Verlangsamung über den Sommer bis in das Jahr 2024. Der IWF erwartet, dass das Wachstum des Welthandels von 5,1 % im Jahr 2022 auf 0,9 % im Jahr 2023 zurückgeht. Damit liegt des Handelswachstum unter dem Durchschnitt der Jahre 2000-2019 von 4,9 %. Der prognostizierte Rückgang im Jahr 2023 spiegelt die Entwicklung der globalen Nachfrage wider, aber auch die Verschiebung ihrer Zusammensetzung hin zu inländischen Dienstleistungen. Die globale Inflation stieg um über vier Prozentpunkte auf 8,8 %. In Deutschland lag das Bruttoinlandsprodukt um 0,3 % niedriger im Vergleich zum Vorjahr. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft nach dem Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Verglichen mit 2019, war das BIP 2023 um 0,7 % höher. Der private Konsum sank im Jahr 2023 preisbereinigt um 0,8 % und verringerte sich zum Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (-1,5 %), was im Wesentlichen auf die hohen Verbraucherpreise zurückzuführen ist. Diese haben sich im Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9 % gegenüber 2022 erhöht. Während sich die durch die Pandemie unterbrochenen Lieferketten weitgehend erholt haben, zeigt das globale Verarbeitende Gewerbe angesichts des schwachen Produktivitätswachstums, des Auslaufens der Stützungsmaßnahmen im Zuge der Covid-Krise und der schwierigen finanziellen Bedingungen Schwächen. Darüber hinaus haben die nach der Pandemie eingetretene Verschiebung der Nachfrage in Richtung des Dienstleistungssektors sowie die erhöhte Unsicherheit über die künftige geoökonomische Lage zu einer Investitionszurückhaltung geführt. Die gestiegenen Zinsen, sowie die verhaltene wirtschaftliche Entwicklung in China aufgrund der Verschuldung im dortigen Immobiliensektor verstärken den Effekt noch. Im Jahr 2023 wurde die weltweite Marktgröße für LED-Beleuchtung auf 100 Mrd. US-Dollar (Vj. 85 Mrd. US-Dollar) geschätzt. In Deutschland dagegen wurde im Jahr 2023 ein Rückgang des Branchenumsatzes von 7 Prozent erzielt. Dabei ist die Branchenentwicklung weiterhin von folgenden Trends geprägt: Nachhaltigkeit: Die öffentliche Beleuchtungsbranche setzt zunehmend auf nachhaltige Beleuchtungslösungen, um den Energieverbrauch und die Emissionen zu reduzieren. Beleuchtungssysteme, die erneuerbare Energiequellen nutzen oder mit intelligenten Steuerungssystemen ausgestattet sind, können dazu beitragen, den ökologischen Fußabdruck der öffentlichen Beleuchtung zu verringern. Smart Lighting: Intelligente Beleuchtungssysteme, die mit Sensoren und vernetzter Technologie ausgestattet sind, werden immer häufiger in der öffentlichen Beleuchtung eingesetzt. Smart Lighting-Systeme können automatisch auf veränderte Lichtverhältnisse reagieren, können ferngesteuert werden und ermöglichen die Überwachung von Lichtniveaus und Energieverbrauch. Sicherheit: Die öffentliche Beleuchtung spielt auch eine Rolle bei der Gewährleistung von Sicherheit und Komfort für die Bevölkerung. Durch den Einsatz von Beleuchtungssystemen mit verbesserten Leistungsmerkmalen können Städte und Gemeinden sicherere und angenehmere Orte für die Bürger schaffen. Vernetzung: Immer mehr Beleuchtungssysteme werden mit Technologien ausgestattet, die eine intelligente Steuerung und Überwachung ermöglichen. Immer mehr Kommunen setzen auf innovative Finanzierungsmodelle, die es ihnen ermöglichen, die öffentliche Beleuchtung zu modernisieren und gleichzeitig die Kosten im Rahmen zu halten. Das Geschäft mit öffentlicher und industrieller Beleuchtung hat sich in den letzten Jahren hin zu intelligenten, vernetzten Beleuchtungssystemen entwickelt. Eingesetzt werden zukünftig Sensoren, welche die Fernsteuerung verschiedenster Anwendungen garantieren. Smart Citys profitieren von besserer Sichtbarkeit und Sicherheit, verschiedenen Beleuchtungsstärken und diversen Zusatzfeatures, wie beispielsweise integrierten Ladesäulen. Die wachsende Bedeutung an hochwertiger Beleuchtung ist ungebrochen. Ähnlich wie andere Fertigungssektoren waren die Hersteller von Leuchtdioden von chinesischen Unternehmen als Hauptrohstoffquelle abhängig. Dies führte auch in Deutschland und Europa zu Materialengpässen, Auftragsverschiebungen und Stornierungen. Insbesondere chipintensive elektronische Vorschaltgeräte, welche für die Steuerung benötigt werden, waren teilweise kaum bzw. nur zu hohen Preisen zu bekommen. 2. Geschäftsverlauf Bei der Gesellschaft konnte das geplante Umsatzziel mit EUR 24,2 Mio. Umsatz mit EUR 15,7 Mio. tatsächlichem Umsatz nicht erreicht werden. Angesichts der Integration der Nordeon Lighting Solutions GmbH i. L. im Jahr 2022 und der wiedererstarkten Teileverfügbarkeit war das Umsatzvolumen des Jahres 2023, welches dem Niveau des Vorjahres entspricht, ernüchternd. Trotz intensiver Bemühungen konnten speziell im Bereich Industrie, die gesteckten Ziele nicht erreicht werden, da bestehende Lieferanten ihre Marktanteile mit niedrigeren Angeboten verteidigten. Der Geschäftsverlauf blieb somit im Berichtsjahr hinter den Erwartungen zurück. Die eigentliche Annahme, dass aus der Übernahme der Assets der Lunux GmbH im Jahr 2020 und der Nordeon Lighting Solutions GmbH im Jahr 2022 auch große Umsatzanteile daraus generiert werden können, trat nicht ein. Aus den via Asset Deal übernommenen beiden Unternehmen mit einem historischen Gesamtumsatz von mehr als EUR 60 Mio., konnten bisher pro Jahr maximal EUR 15 Mio. Umsatz über die Lunux Lighting GmbH erwirtschaftet werden. Da im Gründungsplan der Geschäftsführung wenigstens eine Planumsatz von mehr als EUR 20 Mio. erreicht werden sollte, wurde der Kostenstruktur daran ausgerichtet. Dazu gehörte auch die Anmietung eines kostenintensiven Objektes für die Produktion und das Lager in Springe. Als Erkenntnis aus dieser Tatsache, wird der Kostenapparat zukünftig auf das Notwendigste beschränkt. In einem ersten Schritt ist dazu der Mietvertrag des Objektes Pittlerstrasse zum 30. September 2023 gekündigt und das Objekt beräumt worden. Maschinen und Vorräte wurden auf die Standorte Springe und Budweis verteilt. Das geplante positive Jahresergebnis wurde aufgrund der Nichterreichung der geplanten Umsatzerlöse verfehlt. Mit Verschmelzungsvertrag vom 29. November 2023 wurde die Hellux GmbH, Leipzig rückwirkend zum 31. Oktober 2023 zu Buchwerten auf die Lunux Lighting GmbH, Leipzig verschmolzen. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte zum 29. November 2023. Aus der Verschmelzung wurde kein Ergebnis realisiert. 3. Lage des Unternehmens 3.1 Ertragslage Die Umsatzerlöse haben sich gegenüber dem Vorjahr erhöht (TEUR 15.682; Vj. TEUR 15.117). Insbesondere der Auslandsumsatz konnte um TEUR 822 auf TEUR 2.772 gesteigert werden. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf die Generierung neuer Aufträge zurückzuführen. Die Gesamtleistung hat sich im Wesentlichen infolge des Umsatzanstieges auf TEUR 15.173 (Vj. TEUR 14.359) erhöht. Die Materialaufwandsquote bezogen auf die Gesamtleistung konnte aufgrund von Kosteneinsparungen auf 62,5 % verringert werden (Vj. 80,0 %). Der Personalaufwand hat sich infolge des Anstieges der durchschnittlichen Mitarbeiter um 7 auf 48 Mitarbeiter um TEUR 719 auf TEUR 3.349 erhöht. Die Erhöhung des Personalbestandes im Geschäftsjahr 2023 ist im Wesentlichen auf die Stärkung der Vertriebsstruktur zurückzuführen. Die Abschreibungen sind gegenüber dem Vorjahr rückläufig (TEUR 796; Vj. TEUR 1.052). Dabei ist insbesondere auf das im Dezember 2022 abgeschlossene Sales-and-Lease-back-Geschäft hinzuweisen. Dort wurden Fertigungsanlagen verkauft und anschließend im Rahmen eines Leasingvertrages genutzt. In diesem Zusammenhang konnte im Vorjahr ein Ertrag in Höhe von EUR 3,0 Mio. erzielt werden, der innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge ausgewiesen wurde. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind aufgrund der Mietbelastung in Springe und infolge der zusätzlichen Leasingraten aus dem Sales-and-Lease-back Geschäft zum Vorjahr gestiegen (TEUR 4.243; TEUR 3.446). Das Finanzergebnis ist durch die Verzinsung der Gesellschafterdarlehen beeinflusst (TEUR 510; Vj. TEUR 383). Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 3.003 (Vj. Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 1.521). 3.2. Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 2.443 auf TEUR 11.849 verringert. Aufgrund fehlender Werthaltigkeit wurde der Geschäfts- und Firmenwert auf TEUR 0 abgeschrieben. Die Vorräte haben sich insbesondere infolge des Abverkaufs von Fertigerzeugnissen gegenüber dem Vorjahr verringert (TEUR 6.702; Vj. TEUR 7.406). Stichtagsbedingt sind die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände auf TEUR 1.290 gesunken (Vj. TEUR 1.794). Die liquiden Mittel sind stichtagsbezogen gegenüber dem Vorjahr um TEUR 904 auf TEUR 708 gesunken. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind aufgrund der in Anspruch genommenen Leasingraten aus dem Sales-and-Lease-back Geschäftes ebenfalls niedriger (TEUR 1.707; Vj. TEUR 1.900). Zur Stärkung des Eigenkapitals hat die SBF AG im März 2023 eine weitere Einzahlung in die Kapitalrücklage der Lunux Lighting GmbH gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von EUR 1,5 Mio. beschlossen und umgesetzt. Mit Wirkung zum 30. November 2023 hat sich die Kapitalrücklage durch die Verschmelzung mit der Hellux GmbH um weitere TEUR 805 erhöht. Aufgrund des laufenden Jahresergebnisses hat sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag gegenüber dem Vorjahr weiter erhöht (TEUR 780; Vj. TEUR 83). Zur Beseitigung einer buchmäßigen Überschuldung der Lunux Lighting GmbH wurden durch die Gesellschafterin entsprechende Rangrücktritte auf gewährte Darlehen ausgesprochen. Die Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen aufgrund planmäßiger Tilgungen von Bankdarlehen gegenüber dem Vorjahr gesunken (TEUR 11.236; Vj. TEUR 13.818). 3.3. Finanzlage Die Liquidität der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 war stets gesichert. Der Gesellschaft steht weiterhin eine kurzfristige Kreditlinie zur Verfügung. Das von der Geschäftsführung erstellte Unternehmenskonzept unterstellt im Rahmen der integrierten Unternehmensplanungen einen weiteren Kapitalbedarf. Hierfür wurde von der Gesellschafterin eine Patronatserklärung abgegeben. Für die Gebäudeinvestition liegt eine Finanzierungszusage vor. 3.4. Personal- und Sozialbereich Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 im Durchschnitt 48 (Vj. 41) Mitarbeiter. Etwaige Möglichkeiten von Kurzarbeit wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht genutzt. Ebenso wurden keine Zuschüsse, Ausfallgelder etc. in Anspruch genommen. Der Personalbestand wird weiterhin direkt und ohne zeitliche Verzögerung dem jeweiligen Auftragsbestand angepasst. Spitzen werden in erster Linie durch eine Beeinflussung der Anzahl von Zeitarbeitskräften abgefedert. Durch ein professionelles Qualifizierungskonzept bemüht sich die Gesellschaft, eine möglichst große Anzahl von Mitarbeitern weiter auszubilden und ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Aufstiegschancen wahrzunehmen. 3.5. Forschung und Entwicklung Die Aufwendungen in die Forschung und Entwicklung sowohl im Bereich der Mechanik und der Elektronik im Bereich öffentliche und industrielle Beleuchtung sind notwendiger Bestandteil der Unternehmensstrategie und sichern damit die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit. Insbesondere die Kernkompetenz im Bereich des Lichtes zeichnet die Gesellschaft aus. Es erfolgen laufende Neuentwicklungen im Bereich der öffentlichen Beleuchtung mit erfreulichen Ergebnissen, insbesondere bei der Entwicklung Beleuchtungskörpern mit historischem Bezug, welche speziell in den neuen Bundesländern großen Anklang finden. III. BERICHT ÜBER DIE KÜNFTIGE ENTWICKLUNG DES UNTERNEHMENS SOWIE CHANCEN UND RISIKEN DES UNTERNEHMENS 1. Prognosebericht Die in vielen Weltregionen hohe Inflation sehen die Prognosen mittelfristig wieder sinken und den durch sie erzeugten Kaufkraftentzug zunehmend durch Lohnzuwächse nach längerer Coronapause kompensiert. Der IWF erwartet, dass das Wachstum des Welthandels in 2024 auf 3,5 % ansteigt. Laut der Prognose der Bundesregierung wird das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2024 lediglich um 0,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr wachsen. Sind kurzfristig geldpolitische Straffungen, Haushaltskonsolidierungen und Basiseffekte aus der Erholung nach der Pandemie die wesentlichen Faktoren, so dürften auf mittlere Sicht die schwache Produktivitätsentwicklung, geringes Tempo bei Strukturreformen und die Gefahr einer geoökonomischen Fragmentierung wachstumshemmend wirken. In den Industrieländern wirkt sich zudem die demografische Entwicklung negativ auf die Erwerbsbeteiligung aus. Experten gehen davon aus, dass branchenspezifisch der Markt in den kommenden Jahren weiterwachsen wird. So wird erwartet, dass die weltweite Marktgröße bis zum Jahr 2029 auf 264,0 Mrd. USD anwachsen wird. Dabei wird eine jährliche Wachstumsrate von 17,6 % prognostiziert. Die zurückliegenden beiden vollen Geschäftsjahre haben zu der Erkenntnis geführt, dass trotz vielfältiger Maßnahmen und Anstrengungen ein Jahresumsatz von mehr als EUR 14 bis 17 Mio. mit der derzeitigen Aufstellung kaum erreichbar ist. Die hohe Verlustsituation ist dauerhaft nicht verkraftbar, so dass Handlungsbedarf gegeben ist. Nachdem die Umsätze kaum steigen, muss das Gesamtkonzept dem nun geringeren Umsatzvolumen angepasst werden. Dem wird Rechnung getragen mit der bereits erfolgten Beendigung des Interims-Standortes Pittlerstrasse in Leipzig sowie der Nichtprolongation des am 31. Oktober 2024 auslaufenden Mietvertrags in Springe. Das von der Geschäftsführung erstellte Unternehmenskonzept sieht vor, dass der Standort Springe komplett in das im Eigentum stehende Objekt der Hellux Elektra s.r.o. in Budweis integriert wird. Die dafür erforderlichen baulichen Maßnahmen sollten rechtzeitig fertiggestellt werden können, so dass im 2. Halbjahr 2024 der Umzug erfolgen kann. Der Vertrieb verbleibt bei der Lunux Lighting GmbH in Deutschland, während die Produktion dann ausschließlich in Tschechien erfolgt. Neben dem erfreulichen Einsparungspotential in den Kostenpositionen Miete, Mietnebenkosten und Personal ergeben sich aber auch Risiken in Form von der rechtzeitigen Baufertigstellung, der Verlässlichkeit der Baufirmen sowie der Rekrutierung von qualifiziertem Personal. Für das Geschäftsjahr 2024 wird mit Umsatzerlösen in etwa gleicher Höhe wie im Geschäftsjahr 2023 und mit einem höheren sechsstelligen Jahresfehlbetrag geplant. Die Liquidität ist in diesem Planungszeitraum bei Eintritt der Annahmen durch eine von der Gesellschafterin ausgesprochene Patronatserklärung gesichert. Für geplante Investitionen liegt eine Finanzierungsbestätigung vor. Ausweislich der vorliegenden betriebswirtschaftlichen Auswertungen für die Monate Januar bis März 2024 wird ein positiver Umsatz- und Ergebnistrend noch nicht bestätigt, die Hauptaktivitäten fokussieren sich auf die Umsetzung der Strukturmaßnahmen im Geschäftsjahr 2024. Die ursprüngliche integrierte Unternehmensplanung wurde unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse entsprechend aktualisiert und fortgeschrieben. Ab dem Geschäftsjahr 2025 wird mit einer nachhaltigen Verbesserung der Betriebsergebnisse gerechnet, ab dem Geschäftsjahr 2026 werden positive Jahresergebnisse erwartet. 2. Chancen- und Risikobericht Neben den Kosteneinsparungen versprechen nachfolgende mehrere Punkte mögliche Chancen auf Umsatzsteigerungspotential, da weiterhin hohes Auftragspotential am Markt vorhanden ist. Hierfür gibt es diverse volkswirtschaftliche Hinweise und Anhaltspunkte, wie z. B. ein allgemein sinkendes Zinsniveau und auch eine leichte Stabilisierung der politischen Rahmenbedingungen. Speziell im kommunalen Bereich sieht die Gesellschaft hohes Potential, da durch das Leuchtstoffröhrenverbot eigentlich alle kommunalen Beleuchtungskörper auf energieeffiziente LED-Beleuchtung umgestellt sein müssten. De facto sind aber erst ca. 25 Prozent aller Leuchten auf LED-Technik umgestellt. Aber auch Innovationen wurden speziell für Ostdeutsche Bundesländer entwickelt und finden dort großen Anklang. Nach abgeschlossener Prüfungsphase sollten erste Pilotprojekte der Auftakt zu weiterer Verbreitung werden. Diverse in den Vorjahren angestoßene Zulassungsprocedere befinden sich in der Schlussphase, sodass damit zukünftig auch mit vermehrten größeren Auftragsvolumina gerechnet werden kann. Weitere Risiken können verursacht werden durch den geplanten Umzug nach Budweis. Dieser könnte nicht wie geplant vonstattengehen. Ebenso könnte die rechtzeitige Fertigstellung misslingen, trotz aller vertraglichen Absicherungen. Die Rekrutierung von qualifiziertem Personal könnte schwierig werden, ebenso ist davon auszugehen, dass sich die Lohnschere zwischen Deutschland und Tschechien weiter schließen wird, was die Gewinnsituation beeinträchtigt. Schlussendlich kann es vorkommen, dass die bestehende Stagflation weiter anhält und die Konjunktur bremst, was zu einer weiteren Auftragszurückhaltung führen kann. Zusammenfassend überwiegen nach Auffassung der Geschäftsführung trotz der aktuellen defizitären Situation die Chancen den möglichen Risiken. Die Gesellschafterin hat sich mit einer erteilten Patronatserklärung klar zum Unternehmens- und Fortführungskonzept der Gesellschaft bekannt. Die Unternehmensentwicklung wird durch die Geschäftsführung laufend überwacht und im Rahmen einer aktuellen Beurteilung von Chancen und Risiken durch entsprechende Maßnahmen angepasst. Eine Bestandsgefährdung der Gesellschaft oder eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sieht die Geschäftsführung zum aktuellen Zeitpunkt nicht.
Leipzig, den 7. Mai 2024 gez. Robert Stöcklinger, Geschäftsführer BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023LUNUX LIGHTING GMBH, LEIPZIGAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023LUNUX LIGHTING GMBH, LEIPZIGI. Allgemeine Angaben Die Lunux Lighting GmbH hat ihren Sitz in Leipzig und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig (HRB 39531). Mit Verschmelzungsvertrag vom 29. November 2023 wurde die Hellux GmbH rückwirkend zum 31. Oktober 2023 zu Buchwerten auf die Gesellschaft verschmolzen. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte zum 29. November 2023. Aus der Verschmelzung wurde kein Ergebnis realisiert. Gegenstand des Unternehmens sind die Herstellung und der Vertrieb von Leuchtmitteln und Leuchten sowie die Erstellung von Beleuchtungsplänen. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 wird nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften unter Beachtung der Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 266 Abs. 2 und 275 Abs. 2 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. FORTFÜHRUNG DER UNTERNEHMENSTÄTIGKEIT Im Geschäftsjahr 2023 erzielte die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 3.003 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag TEUR 1.521). Die Bilanz weist zum Abschlussstichtag einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von TEUR 780 (Vj. TEUR 83) aus. Zur Abwendung der Überschuldung der Gesellschaft hat die Gesellschafterin am 10. Dezember 2020, 2. März 2021 und am 18. Januar 2022 Rangrücktrittserklärungen über Forderungen aus gewährten Darlehen in Höhe von EUR 5,3 Mio. erteilt. Zur Stärkung des Eigenkapitals hat die Gesellschafterin SBF AG, Leipzig im März 2023 eine weitere Einzahlung in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von TEUR 1.500 beschlossen und vollzogen. Im Rahmen der Analyse zur aktuellen betriebswirtschaftlichen Situation der Gesellschaft wurde ein Fortführungskonzept mit integrierten Planungsrechnungen von der Geschäftsführung erstellt. Dabei ist vorgesehen, den Standort Budweis zu modernisieren und zu erweitern, um alle aktuellen Produktionsstandorte zusammenzuführen. Eine interne Machbarkeitsstudie hat die Umsetzbarkeit bestätigt und es werden erhebliche Einsparungen in den Bereichen Miete, Nebenkosten und Lohnkosten erwartet. Der Bau der neuen Halle 1 in Budweis beginnt mit dem Abriss bestehender Strukturen und der anschließenden Neuerrichtung. Durch die Standortkonzentration und den geplanten Neubau in Budweis werden die Gesamtkosten der Produktion signifikant gesenkt. Die Produktion wird effizienter gestaltet, wobei niedrigere Lohnkosten in Tschechien die Wettbewerbsfähigkeit weiter verbessern. Für das Geschäftsjahr 2024 plant die Geschäftsführung mit Umsatzerlösen in etwa gleicher Höhe wie im Geschäftsjahr 2023 und mit einem höheren sechsstelligen Jahresfehlbetrag. Die Liquidität ist in diesem Planungszeitraum bei Eintritt der Annahmen durch eine Patronatserklärung der Gesellschafterin gesichert. Für geplante Investitionen liegt eine Finanzierungsbestätigung vor. Ab dem Planungszeitraum 2025 wird mit Umsetzung des Unternehmenskonzepts mit einer nachhaltigen Verbesserung der Ertragssituation gerechnet und ab dem Geschäftsjahr 2026 werden positive Jahresergebnisse geplant. Ausweislich der vorliegenden betriebswirtschaftlichen Auswertungen für die Monate Januar bis März 2024 wird ein positiver Umsatz- und Ergebnistrend noch nicht bestätigt, die Hauptaktivitäten fokussieren sich auf die Umsetzung der Strukturmaßnahmen in 2024. Die ursprüngliche integrierte Unternehmensplanung wurde unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse entsprechend aktualisiert und fortgeschrieben. Der vorliegende Jahresabschluss wird nach dem Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going concern; § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt. Durch die vorliegende Patronatserklärung der Gesellschafterin sowie die Finanzierungszusage besteht keine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Sollten Abweichungen in den Planansätzen für Umsatzerlöse und Kosten oder ungeplante äußere Einflüsse entstehen, so kann es erforderlich werden, dass weitere finanzielle Mittel u.a. von der Gesellschafterin erforderlich sind, um den Bestand der Gesellschaft zu sichern. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die handelsrechtliche Bilanzierung und Bewertung wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vorgenommen. Der im Rahmen des Kaufvertrages mit der Lunux GmbH im Jahr 2020 entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwert wurde ursprünglich gemäß § 253 Abs. 3 HGB über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren planmäßig abgeschrieben, da dessen voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden konnte. Aufgrund der fehlenden Werthaltigkeit wurde der Geschäfts- und Firmenwert zum 31. Dezember 2023 außerplanmäßig auf EUR 0 abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden unter Zugrundelegung der betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauer von 3-8 Jahren vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Betrag von EUR 800,00 werden im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert worden. Vorräte Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten unter Anwendung der gewogenen Durchschnittsmethode. Darüber hinaus werden Abwertungen auf den zum Stichtag auszuweisenden geringeren beizulegenden Wert berücksichtigt. Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden mit Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten beinhalten Materialeinzel- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der Materialgemein- und Fertigungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens. Für Nutzungs-, Gängigkeits- und Reichweitenrisiken werden die notwendigen Wertabschläge vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine pauschale Wertberichtigung in Höhe von 1 % auf die Nettoforderung gebildet. Bank- und Kassenguthaben sind zum Nominalbetrag angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird zum Nennbetrag angesetzt und betrifft Ausgaben, die erst für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag Aufwand darstellen. Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht in angemessenem Umfang gebildet. Der Ansatz erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt ebenfalls zum Erfüllungsbetrag. IV. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Sachanlagen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist im beigefügten Anlagespiegel dargestellt. Finanzanlagen Die Finanzanlagen betreffen in Höhe von TEUR 50 die 100 %-ige Beteiligung an der Hellux Elektra s.r.o mit Sitz in Budweis, Tschechien. Im Rahmen der Verschmelzung mit der Hellux GmbH zugegangen ist die Beteiligung gegenüber der SBF Xi`an Lighting Technology Co., Ltd, Xi`an City, China (Anteil am Kapital 5,02 %) ausgewiesen. Der Beteiligungsbuchwert wurde aufgrund von fehlender Werthaltigkeit in den Vorjahren auf einen Erinnerungswert von EUR 1 abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen vollständig sonstige Forderungen. Eigenkapital Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.000,00. Mit Gesellschafterbeschluss vom 14. März und Wirkung zum 23. März 2023 hat die SBF AG eine weitere Bareinlage in die Kapitalrücklage der Gesellschaft im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von EUR 1,5 Mio. getätigt. Mit Wirkung zum 30. November 2023 hat sich die Kapitalrücklage durch die Verschmelzung mit der Hellux GmbH um EUR 805.333,74 erhöht. Mit Gesellschafterbeschluss vom 7. Mai 2024 wurde beschlossen, die Kapitalrücklage zum Ausgleich des Verlustvortrages und des Jahresfehlbetrages aufzulösen. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind in dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel dargestellt (Vorjahreswerte in Klammern):
Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.750 (Vj. TEUR 4.694) sind durch Mithaftung der Muttergesellschaft SBF AG, Leipzig, besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen vollständig auf Liefer- und Leistungsbeziehungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter bestehen in voller Höhe aus Finanzierungsvorgängen. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 24 (Vj. TEUR 3.014), darin sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 6 (Vj. TEUR 0,2) enthalten. Abschreibungen In den Abschreibungen sind Aufwendungen für außerplanmäßige Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 417 enthalten. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 133 (Vj. TEUR 75), im Wesentlichen aus nachgelagerten Entwicklungskosten. V. Sonstige Angaben Mitarbeiter Im Geschäftsjahr gliedert sich die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten wie folgt (Vorjahreswerte in Klammern):
Haftungsverhältnisse und Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember 2023 bestehen keine Haftungsverhältnisse. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 3.362 (davon gegenüber verbundenen Unternehmen TEUR 36). Zum Bilanzstichtag bestehen Abnahmeverpflichtungen aus Einkaufsverträgen in Höhe von TEUR 3.573. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft ist ein unmittelbares Tochterunternehmen der SBF AG, Leipzig und gehört zum Konzern der SBF AG, Leipzig. Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der SBF AG, Leipzig einbezogen, die den Konzernabschluss für den kleinsten (zugleich größten Kreis) Kreis von Unternehmen aufstellt. Organe Geschäftsführer der Gesellschaft im Berichtsjahr waren:
Organschaft Die Gesellschaft ist Organgesellschaft in einer umsatzsteuerlichen Organschaft mit dem Organträger SBF AG, Leipzig.
Leipzig, den 7. Mai 2024 gez. Robert Stöcklinger, Geschäftsführer
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form gemäß §§ 325 ff. HGB. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Lunux Lighting GmbH, Leipzig Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Lunux Lighting GmbH, Leipzig, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Lunux Lighting GmbH, Leipzig, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dresden, 7. Mai 2024 Schneider
+ Partner GmbH
gez. Baumann, Wirtschaftsprüfer gez. Horn, Wirtschaftsprüfer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023 wurde am 26. Juni 2024 festgestellt. |
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