CBL MOBILE IV GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CBL MOBILE IV GmbHEschbornJahresabschluss zum 31. Dezember 2006Bilanz zum 31. Dezember 2006AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006
Anhang 20061. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der CBL MOBILE IV GmbH (CBL IV) zum 31. Dezember 2006 ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde nach § 264 Abs. 1 HGB verzichtet. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem jeweiligen Rückzahlungsbetrag angesetzt und sind innerhalb eines Jahres fällig. Der Jahresfehlbetrag wurde auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Ergänzende Angaben Die CBL IV beschäftigte 2006 kein eigenes Personal. Geschäftsführer waren 2006
Die Vergütung der Geschäftsführung erfolgte durch ein anderes Teilkonzernunternehmen. Die CBL IV wird zum 31. Dezember 2006 über die VR-LEASING AG, Eschborn, in den Konzernabschluss der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, einbezogen Dieser wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main hinterlegt und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Eschborn, den 09. Februar 2007 CBL MOBILE IV GmbH Jürgen Janz, Claudia Schmidt Bescheinigung nach prüferischer DurchsichtWir haben den Jahresabschluss der CBL MOBILE IV GmbH, Eschborn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, eine Bescheinigung zu dem Jahresabschluss auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht abzugeben. Wir haben die prüferische Durchsicht des Jahresabschlusses unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen vorgenommen. Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und durchzuführen, dass wir bei kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausschließen können, dass der Jahresabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt worden ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt. Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf Befragungen von Mitarbeitern der Gesellschaft und auf analytische Beurteilungen und bietet deshalb nicht die durch eine Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit. Da wir auftragsgemäß keine Abschlussprüfung vorgenommen haben, können wir einen Bestätigungsvermerk nicht erteilen. Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der Jahresabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt worden ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt.
Frankfurt am Main, 15. Februar 2007 Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nemet, Wirtschaftsprüfer ppa. Giehle, Wirtschaftsprüfer |
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