Stammdaten

Register
Amtsgericht Passau HRB 698
Eingetragen
18.1.1993
Branche
Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehörEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Instandsetzung von Kraftfahrzeugen und Kfz-Teilen aller Art sowie Einzelhandel mit Kraftfahrzeugbedarf, Elektrowerkzeugen, elektrotechnischen und elektronischen Erzeugnissen.

Historie

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Management

NameRolle
Stephan Urlhart
seit 14.6.2004
Geschäftsführer
Stefan Urlhart
seit 19.2.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Pocking
50.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Urlhart GmbH

Pocking

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 20.089,50 22.069,00
I. Sachanlagen 20.089,50 22.069,00
B. Umlaufvermögen 164.748,15 160.102,79
I. Vorräte 121.478,25 122.854,25
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19.985,07 18.606,70
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 23.284,83 18.641,84
C. Rechnungsabgrenzungsposten 247,41 177,87
Bilanzsumme, Summe Aktiva 185.085,06 182.349,66

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 29.511,72 29.957,39
I. gezeichnetes Kapital 31.000,00 31.000,00
II. Bilanzverlust 1.488,28 1.042,61
B. Rückstellungen 4.492,17 2.650,00
C. Verbindlichkeiten 151.081,17 149.742,27
Bilanzsumme, Summe Passiva 185.085,06 182.349,66

Anhang




  

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Die GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.


Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.


 

II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden



Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG zu beachten.


Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB).


Bei den Sachanlagen werden aus Vereinfachungsgründen gem. § 6 Abs. 2 EStG Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis € 150,00 voll abgeschrieben. Nach § 6 Abs. 2a EStG wurde für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung ein Sammelposten gebildet, soweit die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut 150,00 €, aber nicht 1.000,00 € übersteigen. Der jeweilige Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Da der Sammelposten von untergeordneter Bedeutung ist, wurde er in die Handelsbilanz übernommen.


Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).


Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet (§ 255 Abs. 2 HGB).


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt.


Flüssige Mittel werden gem. § 253 Abs. 1 HGB zu Nominalwerten angesetzt.


Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).


Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).


 

III. Angaben zur Bilanz


Der vorliegende Jahresabschluss wurde in EURO aufgestellt.


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von € 597,26 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: € 665,75).


In den Bilanzverlust einbezogen ist ein Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von € 1.042,61.


Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2010:
 

 
Verbindlichkeiten Gesamt
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr
Restlaufzeit über 5 Jahre
 
EUR
EUR
EUR
Verbindlichkeiten  
151.081,17  
21.081,17  
0,00
Vorjahr:
149.742,27  
19.742,27
0,00




In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von € 30.000,00 (Vorjahr: € 30.000,00) ausgewiesen.


 

IV. Sonstige Pflichtangaben


Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung der Urlhart GmbH durch folgende Geschäftsführer:

Herr Stephan Urlhart, Kfz-Elektrik-Meister, Pocking



Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.




Pocking, den 29.12.2011




Urlhart GmbH
- Geschäftsführung -




......................................................
Stephan Urlhart
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2011 festgestellt.

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