Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 11042
Eingetragen
17.5.1999
Branche
Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -plattenGroßhandel mit FlachglasGroßhandel mit Sanitärkeramik
Gegenstand
Der Handel mit und das Verlegen von Fliesen, Platten, Mosaiken; die Übernahme von Beteiligungen an Unternehmen und Gesellschaften, die gleichen oder ähnlichen Geschäftszweck haben.

Historie

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Management

NameRolle
Matthias Hittel
seit 11.8.2004
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fliesen Hittel GmbH Fliesenfachgeschäft

Heusenstamm

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

  31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 10.350,26 14.376,26
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6.676,00 8.380,00
II. Sachanlagen 3.572,00 5.894,00
III. Finanzanlagen 102,26 102,26
B. Umlaufvermögen 24.299,88 33.023,76
I. Vorräte 9.295,00 3.247,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.191,52 10.816,54
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.813,36 18.960,22
C. Rechnungsabgrenzungsposten 482,00 743,03
Bilanzsumme, Summe Aktiva 35.132,14 48.143,05

Passiva

   
  31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital -12.203,15 -2.774,33
I. gezeichnetes Kapital 25.600,00 25.600,00
II. Kapitalrücklage 25.000,00 25.000,00
III. Bilanzverlust 62.803,15 53.374,33
B. Rückstellungen 2.669,00 2.864,00
C. Verbindlichkeiten 44.666,29 48.053,38
Bilanzsumme, Summe Passiva 35.132,14 48.143,05

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist für jeden Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-., Finanz- und Ertragslage.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Firma Fliesen Hittel GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Bilanzierungsmethoden:

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßen Verbrauch.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

Bewertungsmethoden:

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mit berücksichtigt.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 EUR wurden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

III. Angaben zu Bilanzposten

Zu den Verbindlichkeiten werden gemäß §§ 268 Abs. 5 Satz 1 und 285 Nr. 1 HGB folgende Angaben gemacht:

Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter eine Verbindlichkeit in Höhe von 25.000 Euro und eine Verbindlichkeit aus dem Verrechnungskonto in Höhe von 384,34 Euro. Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten. Die Verzinsungen des Verrechnungskontos erfolgt vertragsgemäß mit 6%.

Zu den Verbindlichkeiten werden gemäß § 268 Abs. 5 Satz 1 und § 285 Nr. 1 HGB folgende Angaben gemacht (in Klammern die Vorjahreswerte):

Bezeichnung der Verbindlichkeitsposten Gesamt
EUR
bis zu einem Jahr
EUR
von einem Jahr bis zu fünf Jahren
EUR
über fünf Jahren
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.343,86 2.343,86 0,00 0,00
  (VJ 5.859,60) (VJ 0,00) (VJ 5.859,60) (VJ 0,00)
Erhaltene Anzahlungen 6.302,52 6.302,52 0,00 0,00
  (VJ 0,00) (VJ 0,00) (VJ 0,00) (VJ 0,00)
aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00
  (VJ 3.128,86) (VJ 3.128,86) (VJ 0,00) (VJ 0,00)
Sonstige Verbindlichkeiten 36.019,91 11.019,91 25.000,00 0,00
  (VJ 37.383,41) (VJ 12.383,41) (VJ 25.000,00) (VJ 0,00)
- davon aus Darlehen Gesellschafter 25.000,00 0,00 ) 25.000,00 0,00
  (VJ 25.000,00) (VJ 0,00) (VJ 25.000,00) (VJ 0,00)
- davon aus Steuern 1.862,58 1.862,58 0,00 0,00
  (VJ 3.982,83) (VJ 3.982,83) (VJ 0,00) (VJ 0,00)
- davon aus sozialer Sicherheit 0,00 0,00 0,00 0,00
  (VJ 907,57) (VJ 907,57) (VJ 0,00) (VJ 0,00)

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

IV. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2009 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch die Geschäftsführer Herrn Horst Hittel und Herrn Matthias Hittel. Sie sind von den Beschränkungen des §181 BGB befreit.

Zum Abschlussstichtag beliefen sich die von der Gesellschaft an den oben genannten Geschäftsführer ausgereichten Verrechnungskonten auf 384,34 EUR. Das Verrechnungskonto wird mit 6% verzinst.

 

Matthias Hittel, Geschäftsführer

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