Lohmann Consult GmbH
Schubertstraße 12, 55271 Stadecken-Elsheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans Rainer Lohmann seit 13.10.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Rainer Lohmann | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
RLH UG (haftungsbeschränkt)Aufgelöst | 100.00% |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lohmann Consult GmbHStadecken-ElsheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2010 bis zum 31.01.2011BILANZ
ANHANG1.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Firma Lohmann Consult GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen (wie z.B. § 274a HGB) wurden in Anspruch genommen. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regeln des GmbH-Gesetzes zu beachten. Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der auch den Offenlegungspflichten unterliegt. Die Offenlegung des Jahresabschluss wird fristgerecht beim Elektronischen Bundesanzeiger, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz, vorgenommen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind unverändert gegenüber dem Vorjahr. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Posten der Aktivseite sind - bis auf bestehende handelsrechtliche Saldierungsgebote - nicht mit Posten der Passivseite verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftjahres - bis auf die erstmalige Anwendung des BilMoG (insbesondere Art. 67 EGHGB) - überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. 1.2 Erläuterungen zur Bilanz 1.2.1 Anlagevermögen und Umlaufvermögen Dem Anlagevermögen sind nur Vermögensgegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet. Angefallene Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungsminderungen wurden berücksichtigt. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften linear oder degressiv vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge und Abgänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig. Einzelheiten zu den einzelnen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens können aus der erstellten Anlagenbuchhaltung und dem Anlageverzeichnis entnommen werden. Für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde die Sofortabschreibung der GWG von 151 bis 410 € gemäß § 6 Abs. 2 EStG vorgenommen. Bei Anwendung der degressiven Abschreibung erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Grundsätzlich wird der niedrigere Wert bei Vermögensgegenständen auch dann beibehalten, wenn die Gründe für vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen weggefallen sind. Die Zuschreibung unterbleibt aus Gründen einer vorsichtigen Bewertung. Falls im Geschäftsjahr Finanzanlagen auszuweisen sind, wurden diese zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen werden aktivisch ausgewiesen. 1.2.2 Eigenkapital Das Eigenkapital wird gemäß den Vorschriften § 272 HGB und unter Berücksichtigung von § 268 (1) HGB ausgewiesen. Das Eigenkapital zum Ende des Geschäftsjahr der Gesellschaft beträgt € 0,00. Der Verlustvortrag zu Beginn des Geschäftsjahres der Gesellschaft beträgt € 27.657,53. 1.2.3 Rückstellungen Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres. Die sonstigen Rückstellungen sind mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt; die bis zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken sind berücksichtigt. Rückstellungen für betriebliche Alterversorgung sind nach den Vorschriften des BilMoG mit einem Betrag von € 14.138,65 berücksichtigt. Nach Artikel 67 Abs. 1 und Abs. 2 EGHGB wurde der Unterschiedsbetrag, der auf der erstmaligen Anwendung des BilMoG beruht, auf 15 Wirtschaftsjahre verteilt. Der zu verteilende Unterschiedsbetrag beträgt € 14.550,00, die Zuführung betrug € 970,00. Demnach beträgt der noch zu verteilende Unterschiedsbetrag zum 31.01.2011 € 13.580,00. Die Ermittlung der Pensionsrückstellung erfolgte unter Anwendung des versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahrens. Die Abzinsung der Pensionsrückstellung erfolgte pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Die Vereinfachung des § 253 Abs. 2 S. 2 HGB wurde in Anspruch genommen. Der durchschnittliche Marktzins wird von der Deutschen Bundesbank auf Basis einer Rechtsverordnung (RückAbzinsV) monatlich herausgegeben. Der im Januar 2011 veröffentliche Zinssatz wurde mit 5,15% in die Berechnungen übernommen. Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der Aktiven von 0% und einer voraussichtlichen Rentendynamik von 0%. Als biometrische Rechengrundlage wurden die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck - Lizenz Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln - verwendet. Das Gutachten wurde erstellt von der Firma Schüllermann Consulting GmbH. Rückdeckungsvermögen (Zweckvermögen) in Höhe von € 187.785,35 wurde unter den Voraussetzungen des Saldierungsgebots mit dem Rückstellungsbetrag saldiert. 1.2.4 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von € 19.050,18 vor. Die langfristigen bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen € 0,00. 1.3 Sonstige Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt: - Herr Dipl.-Wirtsch.-Ing. Rainer Lohmann Unterzeichnung des Jahresabschlusses der Firma Lohmann Consulting GmbH, 55271 Stadecken-Elsheim Datum der Aufstellung: 22.03.2012, gez. Herr Rainer Lohmann
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.03.2012 |
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