ACJ Ates Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Uwe Schultz seit 24.1.2022 | Liquidator |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Willy Mackowiak GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGDer vorliegende Jahresabschluss 2010 ist aus den Büchern der Gesellschaft richtig entwickelt worden. Nach den Kriterien des § 267 HBG bilanziert die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft. Damit kann sie sowohl bei der Aufstellung des Jahresabschlusses als auch bei der Offenlegung Erleichterungen nach den handelsrechtlichen Vorschriften gemäß § 274a, 276, 288 und 326 bzw. 327 HGB in Anspruch nehmen. Der Bestandsnachweis für die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden wurde von der Gesellschaft ordnungsgemäß erbracht. Erbetene Aufklärungen und Nachweise wurden bereitwillig erbracht. Die Anlagenkartei gibt neben der Bezeichnung des Gegenstandes und dem Datum des Zu- und Abganges Auskunft über die Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, den Buchwert am Bilanzstichtag sowie den jährlichen Abschreibungssatz und -betrag. Das Vorratsvermögen ist in Inventuren zusammengestellt. Die Forderungen und Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag in Saldenlisten erfasst bzw. durch sonstige Unterlagen nachgewiesen. Saldenbestätigungen wurden nicht eingeholt. Guthaben gegenüber Kreditinstituten wurden durch Kontoauszüge der betreffenden Banken zum Bilanzstichtag belegt. Die übrigen Vermögens- und Schuldposten sind durch Saldenbestätigungen, Saldenlisten bzw. anhand der betreffenden Sachkonten inventarmäßig erfasst worden. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den handelsrechtlichen Vorschriften (§ 266 und 275 Abs. 2 HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Der formale Aufbau weist gegenüber dem Vorjahr keine Unterschiede aus. Die für Kapitalgesellschaften vorgesehenen Erleichterungen beim Ausweis von Posten des Jahresabschlusses (§ 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 HGB) wurden von der Gesellschaft nicht in Anspruch genommen. Bei der Bewertung wurden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze der §§ 252 bis 256 HGB und die eingeschränkten Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften beachtet. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden. Die Bewertungsmethoden der Vorjahresbilanz wurden beibehalten. Eventualverbindlichkeiten im Sinne § 251 HGB lagen nach nicht vor. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen, sind für die Beurteilung der Finanzlage nicht von Bedeutung. Das gezeichnete Kapital beträgt € 26.075,89. Es wurde im Jahr 2010 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von € 1.079,36 erwirtschaftet. Die Geschäftsführung schlägt vor, diesen auf neue Rechnung vorzutragen. Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten beträgt bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit betragen € 1.895,87 sowie jener aus Steuern € 19.320,42. Geschäftsführer war Herr Uwe Schultz, Potsdam. Forderungen gegenüber der Geschäftsführung bestehen in Höhe von € 41.725,33; die darauf entfallenden Zinsen sind in den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen mit € 2.028,87 enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Geschäftsführung betragen € 6.397,30; die darauf entfallenden Zinsen sind in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen mit € 440,87 enthalten. Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von € 41.725,33; die darauf entfallenden Zinsen sind mit € 2.028,87 in den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern betragen € 6.397,30; die darauf entfallenden Zinsen sind in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen mit € 440,87 enthalten. Im Berichtszeitraum wurden fünf Arbeitnehmer beschäftigt. Die Angabe der Organbezüge unterbleibt nach § 286 Abs. 4 HGB.
Uwe Schultz Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31.01.2012 |
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