Titz
Containerdienst GmbH
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
306.259,00 |
366.000,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
44.079,00 |
45.800,00 |
| II.
Sachanlagen |
262.180,00 |
320.200,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
98.524,29 |
17.402,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
40.233,42 |
4.902,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
58.290,87 |
12.500,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
500,00 |
1.969,27 |
| Aktiva |
405.283,29 |
385.371,27 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
443,01 |
9.065,00 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
-3.435,00 |
| III.
Bilanzverlust |
12.056,99 |
|
| davon
Verlustvortrag |
3.435,00 |
|
| B.
Rückstellungen |
5.065,00 |
3.435,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
399.775,28 |
372.871,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
399.775,28 |
372.871,27 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
109.802,28 |
48.000,00 |
| Passiva |
405.283,29 |
385.371,27 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer
Größenmerkmale eine "kleine" Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 a Abs. 1 HGB und somit
gesetzlich nicht prüfungspflichtig. Auf die Erstellung
eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs.
1 Satz 4 HGB verzichtet.
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes in der Fassung
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt worden.
2. Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Berücksichtigung der Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes. Die Gliederung
der Bilanz erfolgte nach dem differenzierten Schema des
§ 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Das Realisationsprinzip und das
Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der
Vorsicht wurden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr.
4 HGB).
Die nichtabnutzbaren entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände
umfassen die Gebühren Bimschgenehmigung der Stadt
Essen und wurden zu den Anschaffungskosten bewertet.
Der entgeltlich erworbene
Firmenwert wurde mit den Anschaffungskosten bewertet
und entsprechend seiner geschätzten Nutzungsdauer von
15 Jahren abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffung- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Die Abschreibung erfolgt
analog der typisierten, gewöhnlichen Nutzungsdauer
seit Anschaffung. Geringwertige Wirtschaftsgüter
wurden, soweit dies rechtlich zulässig war, direkt
aufwandstechnisch erfasst. Auf die Anwendung des BMF
Schreibens vom 26.02.2021 zur verkürzten Abschreibung
von Computer-Hardware und Software wurde verzichtet und
eine lineare Abschreibung analog der Nutzungsdauer
berücksichtigt.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennbetrag angesetzt.
Der
Kassenbestand sowie die
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag
angesetzt.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite sind
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.
Verbindlichkeiten sowie
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag
angesetzt und haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Sonstige Angaben
Von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreite und einzelvertretungsberechtigte
Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr
- Herr Roland Titz, Kaufmann, Essen.
Essen, den 21.05.2024
Der Geschäftsführer
gez.
Roland Titz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.05.2024
festgestellt.
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