Großhandel mit Anstrichmitteln
TT Stilhaus GmbHLiquidiert
25355 Barmstedt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tim Tonder seit 11.1.2018 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TT Stilhaus GmbHBevernJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der TT Stilhaus GmbH, Barmstedt, für das Geschäftsjahr 2015 wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 Abs. 1 HGB macht die Gesellschaft Gebrauch. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Berichtsjahr nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren), bewertet. Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, solches mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Die Abschreibungen für die Zugänge bei den beweglichen Vermögensgegenständen werden pro rata temporis vorgenommen. Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten € 150,00 aber nicht € 410,00 übersteigen, werden als geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung abgeschrieben; bei Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis € 150,00 erfolgt im Geschäftsjahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG eine aufwandswirksame Erfassung. Vorratsvermögen wird zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. I II. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Anlagevermögen Das Anlagevermögen betrifft immaterielle Vermögenswerte, ein Kfz sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen oder sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 3. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen ausstehende Eingangsrechnungen sowie Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses nebst Fertigung der Steuererklärungen 2015. 4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. IV. Sonstige Angaben Zum Abschlussstichtag bestanden Forderungen gegenüber Gesellschaftern mit einer Restlaufzeit über einem Jahr in Höhe von € 286.000,00 (Vorjahr: € 305.000,00). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern mit einer Restlaufzeit bis einem Jahr in Höhe von € 100,00 (Vorjahr: 0,00) enthalten. Im Geschäftsjahr 2015 erfolgte die Geschäftsführung der TT Stilhaus GmbH durch den Geschäftsführer Herrn Tim Tonder, Dipl.-Ing, Barmstedt.
Barmstedt, im Februar 2017 Tim Tonder, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 19.02.2017 festgestellt. |
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