SecoNet
Softwareentwicklung & Consulting AG
Herrngiersdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
119.141,13 |
252.729,42 |
| I.
Sachanlagen |
19.473,00 |
139.199,00 |
| II.
Finanzanlagen |
99.668,13 |
113.530,42 |
| B.
Umlaufvermögen |
388.405,83 |
265.249,62 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
142.721,19 |
121.891,25 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
76.728,18 |
81.824,45 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
245.684,64 |
143.358,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
374,00 |
| D.
Aktive latente Steuern |
35.221,80 |
11.267,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
542.768,76 |
529.620,44 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
308.191,62 |
371.000,96 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
75.000,00 |
75.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
7.500,00 |
7.500,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
225.691,62 |
288.500,96 |
| davon
Gewinnvortrag |
288.500,96 |
282.821,81 |
| B.
Rückstellungen |
131.237,13 |
110.297,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
103.340,01 |
48.321,75 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
103.340,01 |
48.321,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
542.768,76 |
529.620,44 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der SecoNet AG wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Die Einzelpositionen des veröffentlichten
Jahresabschlusses sind auf volle Euro auf- bzw. abgerundet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 800,00 wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurde eine Rückstellung
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellung beträgt Euro 318.699,00.
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von Euro 14.636,00. Von der
Übergangsregelung gem. Art. 67 I 1 EGHGB wurde
Gebrauch gemacht, so dass 1/15 der Bewertungsdifferenz i.
H. v. Euro 975,00 p.a. seit dem Jahr 2013 aufgrund
der umgestellten Bewertungsmethoden der
Pensionsrückstellung zugeführt wurden.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
einschließlich Erläuterungsbericht, sowie Anhang
geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen Euro
58.000,00 (I.Vj. Euro 64.000,00).
Die Gesellschaft schließt das
Geschäftsjahr mit einem Jahresfehlbetrag ab.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betragen Euro
23.780,94.
Namen der Mitglieder des Vorstands und des
Aufsichtsrats
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:
Herr Thomas Büschgens
Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:
Herr Herbert Schaffer
Herr Joerg Weiss-Kuntze
Herr Dr. Erhard Petzel
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet, da die Ausnahmeregelung nach § 268 Abs. 3
HGB in Anspruch genommen wurde.
Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des
Aufsichtsrats
Hinsichtlich der Vorstandsgehälter verweisen wir
auf § 288 Abs. 1 HGB.
Die Aufsichtsratstätigkeiten wurden mit Euro
0,00 vergütet.
Herrngiersdorf, den 31.12.2019
Thomas Büschgens
(Vorstandsvorsitzender)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.12.2019 festgestellt.
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