KART
Holding Verwaltungs GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
781.961,07 |
1,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
781.960,07 |
|
| II.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
223.213,51 |
84.819,78 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
219.989,33 |
2.341,90 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.224,18 |
82.477,88 |
| Aktiva |
1.005.174,58 |
84.820,78 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.237,14 |
31.069,85 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.069,85 |
1.748,47 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
21.832,71 |
678,62 |
| B.
Rückstellungen |
6.113,75 |
8.460,18 |
| C.
Verbindlichkeiten |
989.823,69 |
45.290,75 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
989.823,69 |
45.290,75 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
31.239,21 |
| Summe
Passiva |
1.005.174,58 |
84.820,78 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Kart Holding Verwaltungs GmbH
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Es handelt sich bei der Gesellschaft um eine kleine
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Die größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 274a, § 276 und § 288 HGB
wurden teilweise in Anspruch genommen.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde teilweise ein
Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und
Verlustrechnung oder aber teilweise im Anhang gewählt.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Köln und ist
im HR Köln unter der Nr. HRB 73976 eingetragen.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
unverändert zum Vorjahr angewandt worden.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens (einschließlich immaterieller
Anlagewerte) sind zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet.
Die Forderungen sind zum Nennwert unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet
worden.
Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen wurden in der zu
erwarteten Höhe für Steuern vom Einkommen und
Ertrag gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen
und mit den Erfüllungsbeträgen unter
Berücksichtigung erwarteter Preis- und
Kostensteigerungen bewertet. Dabei wurden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren jeweiligen
Erfüllungsbeträgen passiviert.
Posten des Umlaufvermögens und
Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten,
bestanden nicht.
III. Angaben zur Bilanz
Die Forderungen haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr. Es bestehen Forderungen
gegenüber verbundenen Unternehmen von TEUR 15.
Das Stammkapital beträgt EUR 30.000,00.
Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr. Es bestehen
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
von TEUR 1.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über 5
Jahren beträgt EUR 0,00.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
V. Sonstige Angaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftende
Gesellschafterin der KART Holding GmbH & Co. KG,
Köln.
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Geschäftsführung durch:
Herrn Andre Beelmann, Münster,
Gesamtgeschäftsführer
Herrn Sebastian Boekholt, Köln,
Gesamtgeschäftsführer
Es besteht Einzelvertretungsbefugnis und die
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB.
Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer.
VI. Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit dem/n Gesellschafter/n die
folgende Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 21.832,71
wird zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung
vorgetragen.
Köln, 30.06.24
gez.
, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2024
festgestellt.
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