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VicMedic Systems GmbHFilderstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008Bilanz zum 31. Dezember 2008der VicMedic Systems Gesellschaft mit beschränkter Haftung FilderstadtAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2008der VicMedic Systems GmbH FilderstadtAllgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB) wurden in Anspruch genommen. Für die Offenlegung wurde zusätzlich § 326 HGB angewandt. Der Jahresabschluss wurde nach den Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Im Einzelnen waren dies folgende Vorschriften, Grundsätze und Methoden: 1. Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz (gemäß § 266 HGB) änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht. Die Posten der Bilanz sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. 2. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nur nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind nachfolgend gesondert angegeben. 3. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150,00 wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 wurden in einen Sammelposten eingestellt und auf eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und - sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag - auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Die Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zu den höheren Tageswerten angesetzt. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. 4. Währungsumrechnung Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte bei den Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs am Abschlussstichtag. Sonstige AngabenAngaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Geschäftsführer
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. HaftungsverhältnisseAm Abschlussstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB.
gez. Victor Scott, Geschäftsführer |
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