AZS 24
GmbH
Staßfurt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
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31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
73.530,74 |
23.681,00 |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
2.238,00 |
2.238,00 |
| II. Sachanlagen |
38.369,80 |
21.443,00 |
| III. Finanzanlagen |
32.922,94 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.215.939,69 |
3.814.607,87 |
| I. Vorräte |
3.063.277,34 |
3.369.484,76 |
| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
703.470,99 |
345.732,77 |
| III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks |
449.191,36 |
99.390,34 |
| Bilanzsumme, Summe
Aktiva |
4.289.470,43 |
3.838.288,87 |
Passiva
|
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31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A. Eigenkapital |
15.810,70 |
21.702,56 |
| I. gezeichnetes
Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Verlustvortrag |
3.297,44 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5.891,86 |
3.297,44 |
| B.
Rückstellungen |
0,00 |
3.453,71 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.273.659,73 |
3.813.132,60 |
| Bilanzsumme, Summe
Passiva |
4.289.470,43 |
3.838.288,87 |
Anhang
für das Geschäftsjahr
vom 01. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010
AUTOCENTRUM STAßFURT GMBH,
STAßFURT
(1) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Unter Anwendung der Vorschriften der §§ 264 ff
HGB für Kapitalgesellschaften handelt es sich bei der
Autocentrum Staßfurt GmbH, Staßfurt, um eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267
Abs. 1 HGB. Sie macht von den Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften auch hinsichtlich der Angaben
im Anhang teilweise Gebrauch. Auf die Aufstellung
eines Lageberichtes wird gemäß § 264 Abs. 1
Satz 3 HGB verzichtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Bei der Bewertung der einzelnen Positionen werden
folgende Grundsätze angewandt:
Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungs- oder zu Herstellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden
zu Anschaffungs- oder zu Herstellungskosten angesetzt; bei
Gegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
werden die Abschreibungen planmäßig nach
Maßgabe der wirtschaftlichen Nutzungsdauer unter
Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften
ermittelt.
Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode,
geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
bis zu EUR 150,00 werden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben und als Abgang dargestellt. Für
Wirtschaftsgüter bis EUR 1.000,00 wird im
Anschaffungsjahr ein Sammelposten gebildet, der über 5
Jahre linear abgeschrieben wird.
Die Vorräte werden in Anwendung der §§
253, 255 HGB zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert unter Beachtung des
Niederstwertprinzips angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder
dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
(2) Anlagevermögen
Die Zusammensetzung des Anlagevermögens ist dem
diesem Anhang als Anlage beigefügten Anlagespiegel zu
entnehmen.
(3) Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Von den sonstigen Vermögensgegenständen
betreffen TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 0)
Körperschaftsteuerforderungen und TEUR 2,4 (Vorjahr:
TEUR 0) Umsatzsteuerüberzahlungen.
(4) Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen Rückstellung für die
Jahresabschlusserstellung.
Die Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr.
(5) Verbindlichkeiten
Von den sonstigen Verbindlichkeiten betreffen TEUR 34
Verbindlichkeiten aus Mietzahlungen und TEUR 21
Darlehensverbindlichkeiten.
Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit
von weniger als einem Jahr.
(6) Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden
nicht.
(7) Geschäftsführung
Zum Geschäftsführer ist Herr Hans Georg Brunn
bestellt worden.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
(8) Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor den
Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Staßfurt, im Februar
2012
Die
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2012
festgestellt.
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