Bonvino
GmbH
Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
149.355,95 |
147.360,81 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
3.350,00 |
| II.
Sachanlagen |
0,00 |
5.159,50 |
| III.
Finanzanlagen |
149.355,95 |
138.851,31 |
| B.
Umlaufvermögen |
372.619,91 |
280.957,99 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
152.144,60 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
307.410,29 |
77.452,76 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
65.209,62 |
51.360,63 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
8.515,65 |
106.920,38 |
| Aktiva |
530.491,51 |
535.239,18 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
131.920,38 |
139.646,92 |
| III.
Jahresüberschuss |
98.404,73 |
7.726,54 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
8.515,65 |
106.920,38 |
| B.
Rückstellungen |
279.484,40 |
293.117,03 |
| C.
Verbindlichkeiten |
251.007,11 |
242.122,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
251.007,11 |
242.122,15 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
139.943,05 |
139.943,05 |
| Summe
Passiva |
530.491,51 |
535.239,18 |
Anhang
A. Allgemeines
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Wertverzehr des
Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. GESCHÄFTSFÜHRER - § 285 NR. 10 HGB
Als Geschäftsführer ist Frau Iris Reiter
tätig.
sonstige Berichtsbestandteile
Siegertsbrunn,
04.11.2024
gez.
Iris Reiter
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.11.2024
festgestellt.
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