UNIT Gewerbepark AGLiquidiert

Fruchtbahnhofstraße 3, 68159 Mannheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 528
Vorher
Karl Schweyer Aktiengesellschaft
Eingetragen
21.1.1930
Branche
Großhandel mit Roh- und SchnittholzHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenGroßhandel mit sonstigen Holzhalbwaren sowie Bauelementen aus Holz
Gegenstand
Ein- und Ausfuhr, Be- und Verarbeitung und Handel mit Holz, Holzerzeugnissen, Platten, Bau- und Kunststoffen.

Historie

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Management

NameRolle
Willi Kuntz
seit 11.7.2007
Vorstandsmitglied
Klaus Kungl
seit 11.7.2007
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

UNIT Gewerbepark AG

Mannheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 627.150,00 600.802,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
II. Sachanlagen 601.547,00 575.199,00
III. Finanzanlagen 25.600,00 25.600,00
B. Umlaufvermögen 739.662,78 697.979,70
I. Vorräte 15.135,00 9.035,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 705.257,56 679.491,58
III. Wertpapiere 7.804,72 0,00
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 11.465,50 9.453,12
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.385,06 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.368.197,84 1.298.781,70

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 564.735,21 433.303,73
I. gezeichnetes Kapital 140.000,00 140.000,00
II. Gewinnrücklagen 14.000,00 14.000,00
III. Bilanzgewinn 410.735,21 279.303,73
B. Rückstellungen 592.775,00 604.764,00
C. Verbindlichkeiten 210.687,63 258.769,19
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.944,78
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.368.197,84 1.298.781,70

Anhang

 
A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Unit Gewerbepark AG ist im Geschäftsjahr nach den Vorschriften der §§ 238 ff. HGB sowie unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB erstellt.

Die Vorjahreszahlen sind als Vergleich beigefügt.

Im Interesse einer größeren Klarheit und Übersichtlichkeit sind die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Angaben und Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, insgesamt im Anhang aufgeführt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB.

B. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze


Bei der Bewertung der einzelnen Positionen werden die folgenden Grundsätze angewendet:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Bei zeitlich begrenzter Nutzung erfolgt eine planmäßige Abschreibung über den Zeitraum, in dem die Vermögensgegenstände jeweils voraussichtlich genutzt werden. Die Anlagegüter werden nach Maßgabe der jeweils kürzesten steuerlich für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis € 150,00 werden im Zugangsjahr voll, solche mit Anschaffungskosten über € 150,00 und bis € 1.000,00 entsprechend der steuerlichen Vorschriften nach § 6 Abs. 2a EStG über 5 Jahre abgeschrieben.

Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Vorräte werden zu Anschaffungs-/ Herstellungskosten bzw. dem am Bilanzstichtag jeweils niedrigeren beizulegenden Werte bewertet. Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellunskosten einbezogen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen, uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte anhand der Teilwertmethode. Als Rechnungszins wurde der in der Rückstellungsabzinsungsverordnung genannte Zins für die pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren angesetzt.

Für die Berechnungen wurden folgende versicherungsmathematischen Parameter berücksichtigt:

Zinssatz p.a.
5,14%
Gehaltstrend p.a.
0 %
Rententrend p.a.
0 %
Zugrunde gelegte Sterbetafel
Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck


Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, um alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem laufzeitabhängigen durchschnittlichen Markzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Erläuterungen zum Jahresabschluss


I. Erläuterungen zur Bilanz

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind solche mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von T€ 607 (Vorjahr: T€ 504) enthalten und solche gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 621 (Vorjahr: T€ 532) enthalten.

Der in den Bilanzgewinn einbezogene Gewinnvortrag beträgt T€ 279.

Die Rückstellungen für Pensionen wurden für die Versorgungsverpflichtungen der Gesellschaft gebildet. Aufgrund der Anwendung der durch das BilMoG geänderten Vorschriften zur Rückstellungsbewertung war eine Zuführung der Rückstellungen erforderlich. Der erhöhte Zuführungsbetrag wird über 15 Jahre zugeführt. Die noch nicht ausgewiesene Verpflichtung beträgt 13/15 des Zuführungsbetrages, dies entspricht T€ 8,0.

Die Unit Gewerbepark AG hat als Trägerunternehmen des Karl Schweyer sen. Unterstützungsvereins e.V. i.L. Verpflichtungen aus mittelbaren Pensionsverpflichtungen. Die aufgrund des Wahlrechts nach Art. 28 EGHGB nicht passivierte Pensionsrückstellung hierfür beträgt zum 31.12.2011 € 455.682,00.

Aufgrund der Anwendung der durch das BilMoG geänderten Vorschriften zur Rückstellungsbewertung hätte die Rückstellung für Abrissverpflichtungen gemindert werden müssen. Das Beibehaltungswahlrecht des Art. 67 Abs. 1 S.2 EGHGB wurde in Anspruch genommen und dadurch auf eine Reduzierung der Rückstellung verzichtet. Die nicht aufgelöste Verpflichtung beträgt T€ 215,8.
Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von T€ 98,2 (Vorjahr: T€ 136,3) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.


D. Sonstige Angaben

I. Finanzielle Verpflichtungen

Die Unit Gewerbepark hat eine selbstschuldnerische Bürgschaft von T€ 800 übernommen.

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Herr Klaus Kungl und Herr Willi Kuntz sind im Geschäftsjahr zu jeweils einzelvertretungsbefugten Vorständen bestellt. Sie sind jeweils von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

III. Anteilsbesitz

Die Gesellschaft ist zu 100,00% an der Schweyer Verwaltungsgesellschaft mbH beteiligt. Der Jahresabschluss weist zum 31.12.2011 ein Eigenkapital in Höhe von € 25.600,00 und einen Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme in Höhe von €  1.356,19 aus.

Mannheim, im März 2012


Unit Gewerbepark AG

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.05.2012 festgestellt.

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