UNIT
Gewerbepark AG
Mannheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
627.150,00 |
600.802,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
601.547,00 |
575.199,00 |
| III.
Finanzanlagen |
25.600,00 |
25.600,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
739.662,78 |
697.979,70 |
| I.
Vorräte |
15.135,00 |
9.035,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
705.257,56 |
679.491,58 |
| III.
Wertpapiere |
7.804,72 |
0,00 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.465,50 |
9.453,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.385,06 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.368.197,84 |
1.298.781,70 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
564.735,21 |
433.303,73 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
140.000,00 |
140.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
14.000,00 |
14.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
410.735,21 |
279.303,73 |
| B.
Rückstellungen |
592.775,00 |
604.764,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
210.687,63 |
258.769,19 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.944,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.368.197,84 |
1.298.781,70 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Unit Gewerbepark AG ist im
Geschäftsjahr nach den Vorschriften der
§§ 238 ff. HGB sowie unter
Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften der
§§ 264 ff. HGB erstellt.
Die Vorjahreszahlen sind als Vergleich
beigefügt.
Im Interesse einer größeren Klarheit und
Übersichtlichkeit sind die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz oder Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Angaben und Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. der
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB.
B.
Wesentliche Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung der einzelnen Positionen werden die
folgenden Grundsätze angewendet:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Bei
zeitlich begrenzter Nutzung erfolgt eine
planmäßige Abschreibung über den Zeitraum,
in dem die Vermögensgegenstände jeweils
voraussichtlich genutzt werden. Die Anlagegüter werden
nach Maßgabe der jeweils kürzesten steuerlich
für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
bis € 150,00 werden im Zugangsjahr voll, solche
mit Anschaffungskosten über € 150,00 und bis
€ 1.000,00 entsprechend der steuerlichen
Vorschriften nach § 6 Abs. 2a EStG über
5 Jahre abgeschrieben.
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem am
Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Vorräte werden zu Anschaffungs-/
Herstellungskosten bzw. dem am Bilanzstichtag jeweils
niedrigeren beizulegenden Werte bewertet. Kosten der
allgemeinen Verwaltung sowie Zinsen für Fremdkapital
werden nicht in die Herstellunskosten einbezogen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertberichtigungen vorgenommen, uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen
erfolgte anhand der Teilwertmethode. Als Rechnungszins
wurde der in der Rückstellungsabzinsungsverordnung
genannte Zins für die pauschale Restlaufzeit von 15
Jahren angesetzt.
Für die Berechnungen wurden folgende
versicherungsmathematischen Parameter berücksichtigt:
Zinssatz p.a.
|
5,14%
|
Gehaltstrend p.a.
|
0 %
|
Rententrend p.a.
|
0 %
|
Zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
Richttafeln 2005 G von
Dr. Klaus Heubeck
|
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, um alle am
Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem
laufzeitabhängigen durchschnittlichen Markzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C.
Erläuterungen zum Jahresabschluss
I.
Erläuterungen zur Bilanz
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind solche mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von
T€ 607 (Vorjahr: T€ 504) enthalten und
solche gegen Gesellschafter in Höhe von
T€ 621 (Vorjahr: T€ 532) enthalten.
Der in den Bilanzgewinn einbezogene Gewinnvortrag
beträgt T€ 279.
Die Rückstellungen für Pensionen wurden
für die Versorgungsverpflichtungen der Gesellschaft
gebildet. Aufgrund der Anwendung der durch das BilMoG
geänderten Vorschriften zur
Rückstellungsbewertung war eine Zuführung der
Rückstellungen erforderlich. Der erhöhte
Zuführungsbetrag wird über 15 Jahre
zugeführt. Die noch nicht ausgewiesene Verpflichtung
beträgt 13/15 des Zuführungsbetrages, dies
entspricht T€ 8,0.
Die Unit Gewerbepark AG hat als
Trägerunternehmen des Karl Schweyer sen.
Unterstützungsvereins e.V. i.L. Verpflichtungen aus
mittelbaren Pensionsverpflichtungen. Die aufgrund des
Wahlrechts nach Art. 28 EGHGB nicht passivierte
Pensionsrückstellung hierfür beträgt zum
31.12.2011 € 455.682,00.
Aufgrund der Anwendung der durch das BilMoG
geänderten Vorschriften zur
Rückstellungsbewertung hätte die
Rückstellung für Abrissverpflichtungen gemindert
werden müssen. Das Beibehaltungswahlrecht des Art. 67
Abs. 1 S.2 EGHGB wurde in Anspruch genommen und dadurch auf
eine Reduzierung der Rückstellung verzichtet. Die
nicht aufgelöste Verpflichtung beträgt T€
215,8.
Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von T€
98,2 (Vorjahr: T€ 136,3) eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr.
D.
Sonstige Angaben
I.
Finanzielle Verpflichtungen
Die Unit Gewerbepark hat eine selbstschuldnerische
Bürgschaft von T€ 800 übernommen.
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Herr Klaus Kungl und Herr Willi Kuntz sind im
Geschäftsjahr zu jeweils einzelvertretungsbefugten
Vorständen bestellt. Sie sind jeweils von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
III.
Anteilsbesitz
Die Gesellschaft ist zu 100,00% an der Schweyer
Verwaltungsgesellschaft mbH beteiligt. Der Jahresabschluss
weist zum 31.12.2011 ein Eigenkapital in Höhe von
€ 25.600,00 und einen Jahresfehlbetrag vor
Verlustübernahme in Höhe von €
1.356,19 aus.
Mannheim, im März 2012
Unit Gewerbepark AG
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.05.2012 festgestellt.
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