Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Hestar-Handelsgesellschaft mbH
Alte Heerstraße 20, 46459 Rees, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kuei-tien Chou seit 13.10.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hestar-Handelsgesellschaft mbHBedburg-HauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010OFFENLEGUNG DER VERKÜRZTEN BILANZ GEM. § 325 HGB i.V.m. § 326 HGB GEGENÜBER DEM INHALTSÜBERSICHT: I. ANLAGE AKURZ-BILANZ PER 31.12.2010 II. ANLAGE ANHANG ZUR KURZ-BILANZ III. ANLAGE ERGEBNISVERWENDUNGSBESCHLUSS BILANZAKTIVA
ANHANG ZUR KURZBILANZ PER 31. DEZEMBER 2010(gem. §§ 264, 284 ff.) *) Vorbemerkung:Bei unserer Gesellschaft handelt es sich um eine "kleine Kapitalgesellschaft" i.S. des § 267 Abs. 1 HGB, weil die gesetzlich aufgestellten zwei Normen im Berichtsjahr - wie auch im Vorjahr - nicht überschritten werden. Die nachfolgenden Pflichtangaben beschränken sich daher auf die Erfordernisse für "kleine" Kapitalgesellschaften. I. Jahresabschluss zum 31. Dezember 20101. Gliederung Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte gem. der Gliederungsvorschrift des § 266 HGB. Eine gegenüber dieser Gliederungsvorschrift bedingte abweichende Gliederung wurde nicht vorgenommen. Im Hinblick auf die gem. § 288 HGB postulierten Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden nur die notwendigen Angaben in diesem Anhang aufgezeigt. 2. Bewertung Die Bewertung erfolgte wie im Vorjahr entsprechend den Bestimmungen des GmbH- und Handelsgesetzes. Eine Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden i.S. des § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB war nicht feststellbar. 3. Abnutzbares Anlagevermögen Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich der aufgelaufenen Abschreibungen bewertet. Die bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung zugrundegelegten Nutzungsdauern erscheinen angemessen. 4. Vorräte Im Berichtszeitraum waren keine zu aktivierenden Vorräte oder Hilfs- und Betriebsstoffe vorhanden. 5. Forderungen Die Forderungen wurden mit dem Nennwert bewertet. 6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind unter Beachtung des Imparitätsprinzips mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. 7. Rückstellungen (§ 249 HGB) Notwendige Rückstellungen i.S.v. § 249 HGB wurden im Berichtszeitraum gebildet. 8. Bewertungswahlrecht Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen. II. Geschäftsführung / BeiratIm Geschäftsjahr 2010 war als Geschäftsführer ununterbrochen tätig:
Ein Beirat war seitens der Gesellschafterversammlung nicht berufen worden. III. BeteiligungenBeteiligungen i.S.v. § 285 Nr. 11 HGB (s.a. § 287 HGB) von mindestens 20 % an anderen Unternehmen bestanden nicht. IV. Angaben gem. § 42 Abs. 3 GmbHGEs bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. V. Verbindlichkeiten (lt. § 285 Nr. 1a und 1b HGB)Gem. § 288 Satz 1 HGB müssen für "kleine" Kapitalgesellschaften folgende Verbindlichkeiten in diesem Anhang gesondert offengelegt bzw. dargestellt werden:
Abschrift des Protokolls der ordentlichen Gesellschafterversammlung über den ERGEBNISVERWENDUNGSBESCHLUSSEinstimmig wurde beschlossen, den Jahresüberschuss 2010 in Höhe von € 9.381,89 auf neue Rechnung vorzutragen. Aufgrund der Jahresüberschüsse der Jahre 2010 und 2011, wird der bilanzielle Fehlbetrag ausgeglichen werden können, eventuelle "Überhänge" werden mit Kapitalersetzenden Darlehen belegt.
Kleve, 27. März 2012 gez. Eckart Liwerski, Protokollführer |
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