CariJob
gemeinnützige GmbH
Offenbach
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.524,00 |
10.036,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.524,00 |
10.036,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
504.293,91 |
693.299,01 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
101.016,07 |
227.890,36 |
| davon
gegen Gesellschafter |
22.255,82 |
141.817,75 |
| II.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
403.277,84 |
465.408,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.362,87 |
1.257,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
513.180,78 |
704.592,79 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
399.504,09 |
590.061,85 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
80.000,00 |
80.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
294.504,09 |
485.061,85 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
569,00 |
995,00 |
| C.
Rückstellungen |
15.970,00 |
77.420,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
78.043,37 |
21.728,02 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
19.094,32 |
14.387,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
513.180,78 |
704.592,79 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der CariJob gemeinnützige
GmbH, Offenbach am Main (HRB 43020 Offenbach am Main) zum
31.12.2023 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem
handelsrechtlichen Gliederungsschema des § 66
HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in der
Staffelform aufgestellt. Die Gliederung erfolgt nach §
275 HGB und wurde um unternehmensindividuelle
Besonderheiten erweitert.
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz oder im Anhang andererseits besteht, wurde dieses
Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit
grundsätzlich zugunsten der Angabe im Anhang
ausgeübt.
Die CariJob gemeinnützige GmbH ist laut Bescheid
des Finanzamtes Offenbach am Main I vom 20. Februar
2023 gemäß § 5 Abs. 1 Ziffer 9 KStG wegen
der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke von der
Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte nach den
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung auf der Basis der Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
und der Grundsätze der kaufmännischen Vorsicht.
Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich der im Geschäftsjahr
planmäßig vorgenommenen Abschreibungen bewertet.
Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen erfolgen
nach der linearen Abschreibungsmethode. Geringwertige
Wirtschaftsgüter werden im Anschaffungsjahr
vollständig abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert
angesetzt. Wertberichtigungen wurden in angemessener
Höhe gebildet. Uneinbringliche Forderungen wurden
abgeschrieben.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten sind mit ihren Nominalbeträgen
angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach §
250 Abs. 1 Satz 1 HGB gebildet.
Das Eigenkapital ist mit nominalen Werten bilanziert.
Der Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen
zur Finanzierung des Sachanlagevermögens wird
jährlich entsprechend der Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
aufgelöst.
Die Rückstellungen sind mit ihrem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Hierbei wurden angemessene
Kostensteigerungen berücksichtigt. Soweit die
Rückstellungen eine Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr haben, wurden diese gemäß § 253 Abs. 2
HGB abgezinst. Hierbei kam der von der Deutschen Bundesbank
ermittelte und bekanntgegebene durchschnittliche
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre zum Ansatz.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach §
250 Abs. 2 HGB gebildet.
3. Erläuterungen zu Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit
von weniger als einem Jahr.
Rückstellungen
Im Berichtsjahr 2023 wurden Rückstellungen
für mittelbare Pensionsverpflichtungen iHv. 1.700
€ gebildet und unter der Bilanzposition
"Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen" ausgewiesen.
Um die finanzökonomische Deckungslücke der
katholischen Zusatzversorgungskasse (KZVK) zu
schließen, wird gem. Satzungsänderung der KZVK
aus dem Jahr 2019 ein zusätzlicher
"Finanzierungsbeitrag" von den Mitgliedern erhoben. Dieser
beträgt 196 Mio. € per annum und wird
verursachungsgerecht zwischen allen Mitgliedern aufgeteilt.
Dieser Angleichungsbeitrag wird noch bis zum Jahr 2026
erhoben.
Die Berechnung der finanzökonomischen
Deckungslücke durch die KZVK basiert auf folgenden
Grundlagen:
- Rechnungszins für die folgenden
Kalenderjahre iHv. 3,25 v. H.
- Die biometrischen Rechnungsgrundlagen
beruhen auf den Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck mit
folgenden Modifikationen:
1. Altersverschiebung 9 Jahre, d. h. für jeden
Geburtsjahrgang werden die rechnungsmäßigen
Ausscheidewahrscheinlichkeiten des 9 Jahre später
geborenen Jahrgangs unterstellt.
2. Es werden 60 v. H. der rechnungsmäßigen
Invalidisierungswahrscheinlichkeiten angesetzt.
- Das Renteneintrittsalter wurde
einheitlich auf 63 Jahre (versicherungstechnischer Wert)
festgelegt.
- Zusätzlich wurden 1,0 v. H. per
annum der erwarteten jährlichen laufenden
Rentenzahlungen als Verwaltungskosten berücksichtigt.
Die vorgenommene Rückstellungsbildung beruht auf
der theoretischen Haftungsinanspruchnahme durch die
Subsidiärhaftung nach § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG.
Die Rückstellungshöhe beträgt zum 31.
Dezember 2023 im Ergebnis 1.700 €. Der ermittelte
Wert wurde mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz von 10
Jahren nach § 253 Abs. 2 S. 1 HGB (alternative
Rückstellung nach S. 2: 1.600 €)
abgezinst.
Die Rückstellung für die mittelbaren
Pensionsverpflichtungen wurde vollständig gebildet und
hat sich wie folgt entwickelt:
Bezeichnung
|
Stand zum
|
Inanspruchnahme
|
Auflösung
|
Zuführung
|
Stand zum
|
|
01.01.2023
|
2023
|
2023
|
2023
|
31.12.2023
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
€
|
KZVK
Finanzierungsbeitrag
|
500,00
|
500,00
|
0,00
|
1.700,00
|
1.700,00
|
|
500,00
|
500,00
|
0,00
|
1.700,00
|
1.700,00
|
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen sämtliche zum Bilanzstichtag
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten; sie
sind mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet worden.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen
Erfüllungsbeträgen passiviert und haben wie im
Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr.
3 HGB
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
Miet- und Leasingverträgen. An Gebäudemieten
erwarten wir ab 2024 jährliche Aufwendungen in
Höhe von T€ 62 sowie Verpflichtungen aus
Leasingverträgen für Betriebs- und
Geschäftsausstattung T€ 2.
4. Sonstige Angaben
Die Geschäftsführer der Gesellschaft sind
Herr Michael Klein und Frau Christiane
Leonhardt-Içten.
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird auf die
Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer
verzichtet.
Dem Aufsichtsrat gehörten im Jahr 2023 folgende
Personen an:
Herr Pfarrer Stefan Barton (Vorsitzender)
Frau Franziska Hoefer, Apothekerin
Herr Dr. Tilman Körner, Rechtsanwalt, Notar
Durchschnittlich waren im Geschäftsjahr 2023
nach Köpfen 23 Mitarbeiter (VJ:19) beschäftigt.
Es liegen keine besonderen Ereignisse nach dem
Abschlussstichtag vor.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen.
Offenbach am Main, den 30.
April 2024
gez.
Michael Klein, Geschäftsführer
gez.
Christiane Leonhardt-Içten,
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.06.2024
festgestellt.
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