Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 65915
Vorher
ECI Export Center Immobilienverwaltung GmbHO-S1 GmbH
Eingetragen
6.8.2008
Branche
Großhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugGroßhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und StahlhalbzeugTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und technischen Chemikalien
Gegenstand
Internationaler Handel mit Metallen und Rohstoffen aller Art, insbesondere mit börsengehandelten Primär- und Sekundärmetallen sowie Erzen, Kupfererzen und Schlacken zur Herstellung von Kupfer, einschließlich aller hiermit zusammenhängenden Geschäfte und Dienstleistungen; Vermittlung von Warenhandelsgeschäften sowie Kommissionsgeschäfte, insbesondere im Handel mit chemischen Produkten und Rohstoffen; Dienstleistungen der internationalen Spedition, wie Straßengüter, Bahn- und Seeverkehre, Lagerhaltung und Zollabwicklung; betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen, Verbänden, Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Vereinen und Privatpersonen, insbesondere in dem Bereich Finanzwesen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Barbara Kühne
seit 5.7.2016
Prokura
Jens Martin Kühne
seit 29.2.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Düsseldorf
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kühne Copco GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 46.122,00 39.897,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 46.121,00 39.896,00
B. Umlaufvermögen 5.637.975,24 6.134.301,20
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.150.182,27 6.003.319,88
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 83.425,12 47.029,40
davon gegen Gesellschafter 83.425,12 47.029,40
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.487.792,97 130.981,32
Aktiva 5.684.097,24 6.174.198,20

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 673.155,14 640.084,45
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 615.084,45 552.338,02
III. Jahresüberschuss 33.070,69 62.746,43
B. Rückstellungen 79.237,04 34.349,04
C. Verbindlichkeiten 4.931.705,06 5.499.764,71
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 4.890.247,15 5.458.306,80
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 41.457,91 41.457,91
Passiva 5.684.097,24 6.174.198,20

Anhang zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2022

1. Allgemeines

Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des § 42 GmbHG erstellt worden. Die Ausweis- und Gliederungsvorschriften wurden unter teilweiser Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelungen für kleine Kapitalgesellschaften befolgt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine "kleine Kapitalgesellschaft".

Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz43 HGB verzichtet.

Im Jahresabschluss zum 31.12.2020 werden die durch das BilRuG geänderten Vorschriften angewendet. Auswirkungen zum Vorjahr hinsichtlich der -Vergleichbarkeit haben sich nicht ergeben.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen werden. Durch den Übergang auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des BilMoG haben sich somit zum Übergangszeitpunkt 01. Januar 2010 keine Auswirkungen auf die Bilanzierung oder Bewertung ergeben.

(1) Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig geometrisch degressiv und/oder linear abgeschrieben.

Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurden grundsätzlich die in den amtlichen Abschreibungs-Tabellen der Finanzverwaltung festgesetzten Nutzungsdauern zugrunde gelegt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Im Anlagenspiegel wird hinsichtlich der geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr des Zugangs ihr Abgang unterstellt.

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten netto mehr als 150,00 € betragen, aber den Betrag von netto 1.000,00 € nicht übersteigen, wurde gemäß § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten eingerichtet, in dem alle Wirtschaftsgüter des jeweiligen Wirtschaftsjahres zusammengefasst sind. Dieser Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren linear abgeschrieben. Der Anschaffungszeitpunkt im Wirtschaftsjahr beeinflusst die Berechnung der Abschreibungssumme nicht. Sofern ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen und somit aus einem Sammelposten der Gesellschaft ausscheidet, wird der Sammelposten nicht vermindert bzw. wertberichtigt. Aus diesem Grund ist für jedes Wirtschaftsjahr ein entsprechender Sammelposten neu anzulegen. Jeder dieser Sammelposten wird als ein separates Konto in den Sachanlagen geführt und im Anlagenspiegel entsprechend ausgewiesen.

(2) Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert angesetzt.

Einzelwertberichtigungen waren im Berichtsjahr nicht zu bilden. Forderungen in Fremdwährung bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

(3) Die Rückstellungen sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung passiviert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

(4)  Die Verbindlichkeiten wurden unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzips mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen und einzeln nachgewiesen.

In den Büchern der Gesellschaft wird für jeden Gesellschafter ein separates Verrechnungskonto geführt, über welches der Gesellschafter jeweils alleine verfügungsberechtigt ist.

Zur Fremdwährungsumrechnung ist festzustellen, dass die betreffenden Vermögensgegenstände und Schulden zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs gem. § 256a HGB umgerechnet wurden. Die Folgebewertung der Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung mit einer Restlaufzeit größer als ein Jahr erfolgt zum Abschlußstichtag unter Beachtung des Imparitätsprinzips, wonach Kursverluste aufwandswirksam und Kursgewinne nicht berücksichtigt werden. Soweit Restlaufzeit weniger als ein Jahr beträgt, werden Kursgewinne ausgewiesen.

3. Sonstige Angaben

(1)  Geschäftsführer der Gesellschaft Jens Kühne.

 

Wuppertal, den 23.07.2024

Jens Kühne
(Geschäftsführer)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.09.2024 festgestellt.

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