Kühne
Copco GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
46.122,00 |
39.897,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
46.121,00 |
39.896,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.637.975,24 |
6.134.301,20 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.150.182,27 |
6.003.319,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
83.425,12 |
47.029,40 |
| davon
gegen Gesellschafter |
83.425,12 |
47.029,40 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.487.792,97 |
130.981,32 |
| Aktiva |
5.684.097,24 |
6.174.198,20 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
673.155,14 |
640.084,45 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
615.084,45 |
552.338,02 |
| III.
Jahresüberschuss |
33.070,69 |
62.746,43 |
| B.
Rückstellungen |
79.237,04 |
34.349,04 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.931.705,06 |
5.499.764,71 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
4.890.247,15 |
5.458.306,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
41.457,91 |
41.457,91 |
| Passiva |
5.684.097,24 |
6.174.198,20 |
Anhang
zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2022
1. Allgemeines
Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des
§ 42 GmbHG erstellt worden. Die Ausweis- und
Gliederungsvorschriften wurden unter teilweiser
Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelungen für
kleine Kapitalgesellschaften befolgt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Umsatzkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft ist gemäß § 267
Abs. 1 HGB eine "kleine Kapitalgesellschaft".
Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde
gemäß § 264 Abs. 1
Satz43 HGB verzichtet.
Im Jahresabschluss zum 31.12.2020 werden die durch
das BilRuG geänderten Vorschriften angewendet.
Auswirkungen zum Vorjahr hinsichtlich der -Vergleichbarkeit
haben sich nicht ergeben.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen
werden. Durch den Übergang auf die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des BilMoG haben sich somit zum
Übergangszeitpunkt 01. Januar 2010 keine Auswirkungen
auf die Bilanzierung oder Bewertung ergeben.
(1) Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet
und planmäßig geometrisch degressiv und/oder
linear abgeschrieben.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wurden grundsätzlich die in den
amtlichen Abschreibungs-Tabellen der Finanzverwaltung
festgesetzten Nutzungsdauern zugrunde gelegt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Jahr
der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Im
Anlagenspiegel wird hinsichtlich der geringwertigen
Wirtschaftsgüter im Jahr des Zugangs ihr Abgang
unterstellt.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten netto
mehr als 150,00 € betragen, aber den Betrag von netto
1.000,00 € nicht übersteigen, wurde
gemäß § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten
eingerichtet, in dem alle Wirtschaftsgüter des
jeweiligen Wirtschaftsjahres zusammengefasst sind. Dieser
Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den
folgenden vier Wirtschaftsjahren linear abgeschrieben. Der
Anschaffungszeitpunkt im Wirtschaftsjahr beeinflusst die
Berechnung der Abschreibungssumme nicht. Sofern ein
Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen und somit aus
einem Sammelposten der Gesellschaft ausscheidet, wird der
Sammelposten nicht vermindert bzw. wertberichtigt. Aus
diesem Grund ist für jedes Wirtschaftsjahr ein
entsprechender Sammelposten neu anzulegen. Jeder dieser
Sammelposten wird als ein separates Konto in den
Sachanlagen geführt und im Anlagenspiegel entsprechend
ausgewiesen.
(2) Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nominalwert angesetzt.
Einzelwertberichtigungen waren im Berichtsjahr nicht
zu bilden. Forderungen in Fremdwährung bestanden zum
Bilanzstichtag nicht.
(3) Die
Rückstellungen sind gemäß
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
passiviert und berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
(4) Die
Verbindlichkeiten wurden unter Berücksichtigung
des Imparitätsprinzips mit dem Erfüllungsbetrag
ausgewiesen und einzeln nachgewiesen.
In den Büchern der Gesellschaft wird für
jeden Gesellschafter ein separates Verrechnungskonto
geführt, über welches der Gesellschafter jeweils
alleine verfügungsberechtigt ist.
Zur Fremdwährungsumrechnung ist festzustellen,
dass die betreffenden Vermögensgegenstände und
Schulden zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung mit dem
jeweiligen Devisenkassamittelkurs gem. § 256a HGB
umgerechnet wurden. Die Folgebewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden in fremder
Währung mit einer Restlaufzeit größer als
ein Jahr erfolgt zum Abschlußstichtag unter Beachtung
des Imparitätsprinzips, wonach Kursverluste
aufwandswirksam und Kursgewinne nicht berücksichtigt
werden. Soweit Restlaufzeit weniger als ein Jahr
beträgt, werden Kursgewinne ausgewiesen.
3. Sonstige Angaben
(1) Geschäftsführer der
Gesellschaft Jens Kühne.
Wuppertal, den
23.07.2024
Jens Kühne
(Geschäftsführer)
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.09.2024
festgestellt.
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