Autohaus
Lange GmbH
Treuchtlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
76.761,22 |
72.136,22 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.755,22 |
2.355,22 |
| II.
Sachanlagen |
72.006,00 |
68.781,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
490.181,08 |
496.844,98 |
| I.
Vorräte |
146.817,83 |
231.248,01 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
334.453,28 |
238.396,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.909,97 |
27.200,29 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.500,00 |
1.500,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
568.442,30 |
570.481,20 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
76.360,24 |
51.625,87 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
179.500,00 |
179.500,00 |
| III.
Verlustvortrag |
128.139,76 |
152.874,13 |
| B.
Rückstellungen |
10.807,76 |
6.974,93 |
| C.
Verbindlichkeiten |
481.274,30 |
511.880,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
568.442,30 |
570.481,20 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Autohaus Lange GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Es werden die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung
durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in
vollem Umfang für das Geschäftsjahr 2010
angewendet.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefassten Posten
Zur Vergrößerung der Klarheit der
Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des
Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.
Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die selbstgeschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden mit den
Entwicklungskosten angesetzt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten, den notwendige
Gemeinkosten und den durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen auch Kosten der allgemeinen Verwaltung,
Aufwendungen für soziale Einrichtungen, für
freiwillig soziale Leistungen, für betriebliche
Altersversorgung und Zinsen für Fremdkapital
einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten und Rückstellungen wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei
Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
Bei Deckung durch Termingeschäfte war
darüber hinaus der Terminkurs maßgebend.
Folgende Sicherungsmaßnahmen gegen Verluste aus
Währungsgeschäften wurden getroffen.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00).
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 288.853,48
(Vorjahr: Euro 279.400,89).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 192.241,34.
Die nachfolgenden Sicherungsarten und
Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:
Verlustvortrag
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung
des Jahresergebnisses aufgestellt. In den Bilanzverlust
wurde ein Verlustvortrag von Euro 152.874,13 einbezogen.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2011 festgestellt.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 01.04.2011 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster Geschäftsführer: Schwarz Andreas
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
179,48
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Unterschrift der Geschäftsleitung
Treuchtlingen, 01.04.2011
gez. Schwarz Andreas, Geschäftsführer
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