Trapp
Consult GmbH
Überlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.913,00 |
7.548,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.913,00 |
7.548,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
24.395,51 |
36.658,41 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.265,05 |
14.078,30 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
22.130,46 |
22.580,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
27.308,51 |
44.206,41 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
19.013,81 |
32.269,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
5.986,19 |
-7.269,76 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.632,36 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.294,70 |
10.304,29 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
7.294,70 |
10.304,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
27.308,51 |
44.206,41 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Trapp Consult GmbH
für das Geschäftsjahr 2009 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte entsprechend
§§ 265 und 266 HGB.
Die Vorjahresbeträge sind gemäß
§ 265 Abs. 2 HGB angegeben.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Posten der Bilanz wurden weder weiter untergliedert
noch zusammengefasst.
II. Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Umrechnungsmethoden
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestanden nicht.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige und
nur steuerlich zulässige Abschreibungen bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt
und stimmen mit den Abschlussbeständen überein.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
2. Umrechnungsmethoden
Forderungen und Verbindlichkeiten, die auf fremde
Währung lauten, waren am Bilanzstichtag nicht zu
verzeichnen.
III. Einzelangaben zur Bilanz
1. Forderungen
In den "sonstigen Vermögensgegenständen"
sind keine Forderungen gegenüber der Gesellschafterin
enthalten.
2. Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in
Höhe von 6.600,00 Euro enthalten.
Durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte
gesicherte Verbindlichkeiten bestanden nicht.
3. Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.
Überlingen, 16. April
2010
gez.
Silvia Trapp
Die
Geschäftsführerin
|