Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 83080
Vorher
Bierschenck Verlag & Consulting GmbH
Eingetragen
2.12.1987
Branche
Verlegen von BüchernEinzelhandel mit BüchernVerlegen von Zeitschriften
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von Druckerzeugnissen, Bild-, Ton- und Datenträgern jeder Art, sowie Unternehmensberatung.

Historie

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Management

NameRolle
Aglaia Bierschenck
seit 25.9.2002
Geschäftsführer
Beatrix Bierschenck
seit 6.11.2001
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Burkhard Bierschenck
Am Brombeerschlag 20, 81375 München
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bookspot Verlag GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

5197

4889

I. Sachanlagen

730

722

II. Finanzanlagen

4467

4467

B. Umlaufvermögen

136940

115984

I. Vorräte

77686

90376

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

49817

23214

III Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

9437

2394

Summe Aktiva

142136

120872



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital


15070

32817

I. Gezeichnetes Kapital

25565

25565

II. Kapitalrücklage

17449

17449

III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-10196

-432

IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-17469

-9765

B. Rückstellungen

3812

3772

C. Verbindlichkeiten

123255

84283

Summe Passiva

142136

120872

ANHANG

Allgemeine Angaben

Für die Offenlegung sind gegenüber dem festgestellten Anhang die größenabhängigen Erleichte­rungen gem. § 326 HGB und anderen im HGB niedergelegter Vorschriften beansprucht worden.

Die Bewertung er­folgte beim Anlage- wie beim Umlauf­vermögen nach dem going‑concern-Prin­zip. Gründe für hiervon abweichende Ansätze waren nicht erkennbar.

Im Jahresabschluß des Berichtsjahres wurden bezogen auf den Jahresabschluß des Vor­jahres keine Ab­weichungen in den angewandten Bewertungs- und Dar­stellungs­me­tho­den, den Ab­schrei­bungs­methoden, der Abschrei­bung auf Gering­wer­tige Wirt­schafts­güter, der Be­wertung von For­de­rungen und Ver­bindlichkeiten, der Ermittlung der An­schaf­fungs- und Her­stellungs­kosten von Anlage- und Umlaufvermögen und der Ent­schei­dung zwischen Ge­samt- und Um­satz­kosten­verfahren vorgenom­men.

Soweit der Jahres­abschluß Bestand­teile von Bedeutung enthält, die dazu führen, daß bei An­wen­dung der Grund­sätze ord­nungsge­mäßer Bilanzierung kein den tatsäch­li­chen Ver­hältnissen entspre­chen­des Bild der Vermögens-, Fi­nanz- und Er­trags­lage vermittelt wird, werden diese in den nach­folgenden Er­läuterungen zum Anhang dargestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Grundsätzlich wur­den bei der Erstel­lung des Jahresab­schlusses alle han­dels­rechtlichen Bi­lan­zie­rungs- und Bewertungsvor­schriften nach dem Wort­laut der ent­sprechenden ge­setz­lichen Re­gelun­gen be­rücksichtigt. Un­ter­neh­mensspezifi­sche oder andere Gründe, die ein Abwei­chen hiervon er­forder­lich gemacht oder gerechtfertigt hätten, lagen nicht vor.

Hinsichtlich des Anlagevermögens wurden die jeweili­gen Anschaffungs- und Herstel­lungsko­sten, vermindert um planmäßige Ab­schreibungen, akti­viert. So­weit die Wirt­schaftsgüter dem Unter­neh­men bereits im Vorjahr dienten, wur­den die Vorjahreswerte un­verändert übernom­men.

Forderungen und sonstige Vermö­gensgegenstände sind zu Nennwerten, jeweils unter Abzug von Einzelwertbe­richtigungen (im Falle erkennbarer Einzelrisiken) bzw. pauschaler Wertbe­richtigungen be­wertet.

Verbindlichkeiten sind mit den Rück­zahlungsbeträgen angesetzt, Rück­stellungen mit den Werten der bekann­ten oder wahr­scheinlichen Ver­pflichtungen. Soweit aus steuerlichen Grün­den Abzinsun­gen vorzunehmen waren, sind diese nicht in die Bilanz­ansätze eingegan­gen, son­dern in einer Ne­benrech­nung zur Herleitung der Steu­erbilanz erfaßt.

Bilanzpositionen in Fremdwährung wurden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles gebucht. Speziell für die Erstellung des Jahresabschlusses wurden keine Neubewertungen vorgenommen.

Angaben zur Glie­derung

Die Gliederung der Bilanz und der Ge­winn- und Verlust-Rechnung folgt dem Schema in den §§ 266 und 275 HGB. Abweichun­gen vom gesetzli­chen Gliederungs­schema wa­ren nicht er­for­der­lich und wurden nicht vorge­nommen.

Die gem. §§ 266 und 275 HGB auf­geführten Positionen der Bilanz und der GuV sind darge­stellt, wenn im Be­richtsjahr oder im Vorjahr hierfür Werte anzu­setzen waren. Die größen­ab­hängigen Er­leichterungen gem. § 266 Abs. 1 HGB, § 274a HGB, § 276 HGB und § 288 HGB für kleine und mittelgroße Kapital­gesellschaften wur­den sinn­gemäß in Anspruch genom­men.

Erläuterungen zur Bilanz

Latente Steuern waren i.H.v. € 30 passiviert; für die Berechnung ist ein Durchschnitts-Ertragsteuersatz von 33 % unterstellt worden.

Sonstige Angaben

Arbeitnehmer waren im Berichtsjahr nicht beschäftigt.

Zum Abschlußstichtag wurde die Geschäftsführung ausgeübt durch

· Herrn Burkhard Bierschenck, München

· Frau Beatrix Bierschenck, München

Ein Aufsichtsrat war zum Abschlußstichtag nicht bestellt.

 

B. Bierschenck, B. Bierschenck

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31.10.2012

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