Herstellung von Präzisionsstahlrohren
Elektro Hofmann GmbH
Lautertalweg 4, 89134 Blaustein, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Robert Hofmann seit 31.3.2006 | Geschäftsführer |
Heinrich Hofmann seit 31.3.2006 | Prokura |
Thomas Ralph Hofmann seit 31.3.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 74.00% | |
| 13.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Elektro Hofmann GmbHBlausteinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Jahresabschluss
Anhang gemäß §§ 264 Abs. 1 Satz 1, 284 ff HGB
wurde nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und der maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Zu den GoB gehört das Vollständigkeitsgebot, nach dem sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden bilanziert wurden, die zum Vermögen der Elektro-Hofmann GmbH gehören, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Die Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Bilanzstichtag einzeln und vorsichtig unter Wahrung des gemilderten und strengen Niederstwertprinzips im Anlage- und Umlaufvermögen unter der Annahme der Unternehmensfortführung bewertet. Dem Imparitätsprinzip entsprechend wurden alle vorhersehbaren Verluste und Risiken, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, auch wenn sie erst nach dem Bilanzstichtag, aber noch vor und während der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt wurden (Wertaufhellungsprinzip). Gewinne wurden nur als solche ausgewiesen, sofern sie bereits am Abschlussstichtag realisiert wurden (Realisationsprinzip). Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung der Gewinnverwendung aufgestellt. Es liegt gem. § 267 HGB in 2023 eine kleine Kapitalgesellschaft vor, da jeweils wiederum zwei Größenmerkmale unterschritten wurden. Soweit Angaben entweder in der Bilanz oder im Anhang anzugeben sind, wurde der Ausweis im Anhang gewählt. Die Gliederung von Bilanz und GuV erfolgte entsprechend den gesetzlichen Vorschriften für eine kleine Kapitalgesellschaft. Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung für das vorliegende Geschäftsjahr wurden die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten. 2. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu Posten derGewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält sämtliche Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres 2023 unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen. Die Aufwendungen und Erträge sind in Staffelform gem. § 275 HGB ausgewiesen. II. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlust- rechnung 1. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz in der Reihenfolge ihrer Gliederung a) Angaben zu Aktiva Immaterielle Vermögensgegenstände werden nur aktiviert, wenn diese gegen Entgelt von Dritten erworben wurden. Diese sowie die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt (Bewertungsobergrenze) und um planmäßige Abschreibungen vermindert (Bewertungsuntergrenze). Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände bemessen und linear vorgenommen. Die Anschaffungskosten beweglicher Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 250,00 wurden im Jahr des Zugangs sofort gewinnmindernd als Aufwand verbucht. Selbständig nutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von kleiner als Euro 800,00 (sog. GWG) wurden entsprechend den steuerrechtlichen Vorschriften im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Vermögensgegenstände, die entsprechend den steuerrechtlichen Vorschriften abgeschrieben worden sind (sog. Sammelposten), sind zum Bilanzstichtag nur zum Buchwert ausgewiesen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Anteile an verbundenen Unternehmen mit dem niedrigeren Wert (Buchwert 1.- Euro) - Genossenschaftsanteile zu Anschaffungskosten - Rückdeckungsanspruch aus Versicherungen (sog. Deckungsvermögen) zum Zeitwert inklusive der Werte aus der Überschussbeteiligung (hier: verrechnet mit Pensionsrückstellungen) (IDW RH FAB 1.021) Unter Anzahlungen sind Vorleistungen des Leistungsempfängers auf eine von einem anderen Vertragsteil zu erbringende Leistung zu verstehen. In diesem Sinne sind unter diesem Bilanzposten bereits getätigte Zahlungen gewinnneutral zum Nennwert aktiviert. Da eine ordnungsgemäße Rechnung hierüber vorliegt, und diese durch die Firma E-Hofmann GmbH bezahlt wurde, wurde die darin offen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer entsprechend Abschn. 193 Abs. 1 und 3 UStR abgezogen. Die in den Vorräten enthaltenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten einschließlich Materialgemeinkosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die In Ausführung befindliche Bauaufträge und fertige Erzeugnisse und Waren wurden zu Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten wurden neben dem unmittelbar zurechenbaren Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Sonderkosten der Fertigung die aktivierungspflichtigen Material- und Fertigungsgemeinkosten und der Werteverzehr des Anlagevermögens einbezogen. Verwaltungskosten und Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs wurden wahlweise nicht in die Gemeinkosten einbezogen. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen wurden mit ihrem Nennwert netto, also ohne Umsatzsteuer, offen von den Vorräten abgesetzt (§ 268 Abs. 5 Satz 2 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Sie sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Im Hinblick auf das latente Ausfallrisiko wurde unter der Annahme einer dauerhaften Wertminderung eine Pauschalwertberichtigung Forderg./b.1J in Höhe von 2,0 v.H. (Vj. 2,0 v.H.) des voll werthaltigen Nettoforderungsbestandes aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag gebildet. Dubiose Forderungen wurden einzeln bewertet und dafür entsprechende Einzelwertberichtigungen gewinnmindernd gebildet. Nicht mehr werthaltige Forderungen wurden auf Anweisung der Geschäftsführung voll gewinnmindernd und unter Korrektur der Umsatzsteuer ausgebucht. Unter den sonstige Vermögensgegenstände bestehen Ansprüche mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr i.H.v. Euro 82.480,79 zum Bilanzstichtag (Vorjahr: Euro 75.098,33), davon gegen Gesellschafter Euro 76.221,73. Die liquiden Mittel sind zum Nennwert bewertet worden. Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen, sind als Rechnungsabgrenzungsposten zur periodengerechten Gewinnermittlung aktiviert worden. Als letzter Posten der Aktivseite werden wahlweise gem. § 274 Abs. 1 HGB aktive Steuerlatenzen ausgewiesen. b) Angaben zu Passiva Das Gezeichnetes Kapital, bei der GmbH Stammkapital genannt, ist zum Nennbetrag angesetzt. Daneben werden gesondert Gewinnrücklagen ausgewiesen. Die Bilanz wurde unter Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Die Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Ausweis der Rückstellungen erfolgte mit dem wahrscheinlichen Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 HGB) nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätzen der künftigen 10 Geschäftsjahre abgezinst. Der künftige Marktzinssatz wird den Mitteilungen der Deutschen Bundesbank entnommen. Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
sonstige Berichtsbestandteile
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