Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 2479
Eingetragen
23.10.1991
Branche
Reparatur und Instandhaltung von elektrischen AusrüstungenGroßhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenElektroinstallation
Gegenstand
Planung mit Montageauftrag, Installation und Wartung von Stark- und Schwachstrom- sowie Heizungsanlagen sowie der Handel im erwähnten Bereich und der Handel mit Elektrogeräten und Elektrobedarf aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Robert Hofmann
seit 31.3.2006
Geschäftsführer
Heinrich Hofmann
seit 31.3.2006
Prokura
Thomas Ralph Hofmann
seit 31.3.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Heinrich Hofmann
Hildenbrandstraße 17 89134 Blaustein
74000
74.00%
T***** R**** H******
13000
13.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elektro Hofmann GmbH

Blaustein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresabschluss

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 301.335,00 303.844,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 16.406,00 3.834,00
II. Sachanlagen 284.478,00 299.559,00
III. Finanzanlagen 451,00 451,00
B. Umlaufvermögen 4.788.856,29 4.640.281,66
I. Vorräte 3.125.269,17 2.934.837,63
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 2.198.790,78 2.037.334,95
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.642.633,47 1.547.474,84
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 25.058,27 30.810,46
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 20.953,65 157.969,19
C. Rechnungsabgrenzungsposten 54.058,25 72.765,40
D. Aktive latente Steuern 224.816,00 81.300,00
Aktiva 5.369.065,54 5.098.191,06

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.405.466,72 2.803.130,94
I. Gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Gewinnrücklagen 200.000,00 200.000,00
III. Bilanzgewinn 2.154.337,53 2.552.001,75
davon Gewinnvortrag 2.552.001,75 2.522.705,43
B. Rückstellungen 1.089.925,67 1.062.019,17
C. Verbindlichkeiten 1.873.673,15 1.233.040,95
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.450.427,83 911.968,72
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 423.245,32 321.072,23
davon gegenüber Gesellschaftern 342.747,53 352,34
Summe Passiva 5.369.065,54 5.098.191,06

Anhang gemäß §§ 264 Abs. 1 Satz 1, 284 ff HGB



I. Allgemeine Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

1. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Bilanzposten

Der Jahresabschluss der

Elektro-Hofmann Herrlingen GmbH

Firmensitz laut Registergericht: Blaustein
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Ulm
Register-Nr.: 2479

wurde nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und der maßgeblichen Rech­nungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs auf­gestellt. Ergänzend zu die­sen Vor­schrif­ten wur­den die Re­ge­lun­gen des GmbH-Ge­set­zes be­ach­tet.

Zu den GoB gehört das Vollständigkeitsgebot, nach dem sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden bilanziert wur­den, die zum Vermögen der Elek­tro-Hofmann GmbH gehö­ren, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.

Die Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Bilanzstichtag einzeln und vorsichtig unter Wahrung des gemilderten und strengen Niederstwert­prinzips im Anlage- und Umlaufver­mögen un­ter der Annahme der Unternehmensfortführung bewertet. Dem Imparitätsprinzip ent­sprechend wur­den alle vorhersehbaren Verluste und Risiken, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, be­rücksichtigt, auch wenn sie erst nach dem Bilanzstichtag, aber noch vor und während der Auf­stel­lung des Jahresabschlusses bekannt wurden (Wertaufhellungsprinzip). Ge­winne wur­den nur als solche ausge­wiesen, so­fern sie bereits am Abschlussstichtag realisiert wur­den (Realisationsprinzip).

Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung der Gewinnverwendung aufgestellt.

Es liegt gem. § 267 HGB in 2023 ei­ne klei­ne Ka­pitalgesellschaft vor, da je­weils wiederum zwei Größen­merk­male unter­schritten wur­den. So­weit An­ga­ben ent­we­der in der Bi­lanz oder im An­hang an­zuge­ben sind, wurde der Aus­weis im An­hang ge­wählt.

Die Gliederung von Bilanz und GuV erfolgte entsprechend den gesetzlichen Vorschrif­ten für eine kleine Kapitalgesellschaft.

Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung für das vorliegende Geschäftsjahr wurden die bisher an­ge­wand­ten Bi­lanzie­rungs- und Bewer­tungs­me­tho­den im Wesentlichen beibehalten.

2. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu Posten derGewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält sämtliche Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjah­res 2023 unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen.
Die Aufwendungen und Erträge sind in Staffelform gem. § 275 HGB ausgewiesen.

II. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlust- rechnung

1. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz in der Reihenfolge ihrer Glie­derung

a) Angaben zu Aktiva

Immaterielle Vermögensgegenstände werden nur aktiviert, wenn diese gegen Entgelt von Drit­ten er­worben wur­den. Diese sowie die Sachanlagen wurden zu An­schaf­fungs­ko­sten an­ge­setzt (Bewertungsobergrenze) und um plan­mä­ßi­ge Ab­schrei­bun­gen ver­min­dert (Bewertungsuntergrenze). Die planmäßigen Ab­schrei­bun­gen wer­den nach der be­triebs­ge­wöhn­li­chen Nutzungsdauer der Ver­mögensgegenstände be­mes­sen und linear vorgenommen.

Die Anschaffungskosten beweglicher Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bis zu ei­nem Wert von Euro 250,00 wurden im Jahr des Zugangs sofort gewinnmindernd als Aufwand ver­bucht. Selbständig nutzbare, bewegliche Wirtschafts­güter des Anlagevermögens mit Anschaf­fungs­ko­sten von klei­ner als Euro 800,00 (sog. GWG) wurden entsprechend den steuerrechtlichen Vor­schrif­ten im Jahr des Zu­gangs voll abge­schrieben. Vermögensgegenstände, die entsprechend den steuerrechtlichen Vorschriften abgeschrieben worden sind (sog. Sammelposten), sind zum Bilanzstichtag nur zum Buchwert ausgewiesen.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Anteile an verbundenen Unternehmen mit dem niedrigeren Wert (Buchwert 1.- Euro)
- Genossenschaftsanteile zu Anschaffungsko­sten
- Rückdeckungsanspruch aus Versicherungen (sog. Deckungsvermögen) zum Zeitwert inklusive der Werte aus der Über­schuss­be­tei­li­gung (hier: verrechnet mit Pensionsrückstellungen) (IDW RH FAB 1.021)

Unter Anzahlungen sind Vorleistungen des Leistungsempfängers auf eine von einem anderen Ver­trags­teil zu er­brin­gen­de Leistung zu verstehen. In diesem Sinne sind unter diesem Bilanzposten bereits getätigte Zahlungen ge­winn­neu­tral zum Nenn­wert aktiviert. Da eine ord­nungsge­mäße Rechnung hier­über vor­liegt, und diese durch die Firma E-Hofmann GmbH be­zahlt wur­de, wur­de die darin offen aus­gewiesene Umsatz­steuer als Vor­steu­er entsprechend Ab­schn. 193 Abs. 1 und 3 UStR abgezogen.

Die in den Vorräten enthaltenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten einschließlich Materialgemeinkosten un­ter Be­ach­tung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Die In Ausführung befindliche Bauaufträge und fertige Erzeugnisse und Waren wurden zu Herstel­lungskosten bewertet. In die Her­stel­lungskosten wurden neben dem unmittelbar zurechen­ba­ren Fer­ti­gungs­ma­te­rial, den Fertigungslöhnen und den Sonderkosten der Fertigung die akti­vie­rungs­pflich­ti­gen Ma­te­rial- und Fertigungsge­mein­ko­sten und der Werteverzehr des Anlagevermögens ein­bezo­gen. Ver­wal­tungs­ko­sten und Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs wurden wahl­wei­se nicht in die Ge­mein­ko­sten ein­be­zo­gen.

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen wurden mit ihrem Nennwert netto, also oh­ne Um­satz­steuer, of­fen von den Vorräten ab­ge­setzt (§ 268 Abs. 5 Satz 2 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller er­kenn­baren Risiken bewertet. Sie sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Im Hinblick auf das la­tente Ausfallrisiko wur­de unter der Annah­me einer dauerhaften Wertminde­rung eine Pauschal­wertberichtigung Forderg./b.1J in Hö­he von 2,0 v.H. (Vj. 2,0 v.H.) des voll werthaltigen Netto­for­de­rungs­be­stan­des aus Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen zum Bi­lanz­stich­tag gebildet. Dubiose For­de­run­gen wur­den ein­zeln bewertet und dafür entsprechende Einzelwert­berichtigungen gewinn­min­dernd ge­bildet.

Nicht mehr wert­hal­ti­ge For­de­run­gen wur­den auf Anweisung der Geschäftsfüh­rung voll ge­winn­min­dernd und un­ter Kor­rektur der Umsatz­steuer aus­ge­bucht.

Unter den sonstige Vermögensgegenstände bestehen Ansprüche mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr i.H.v. Euro 82.480,79 zum Bi­lanz­stich­tag (Vorjahr: Euro 75.098,33), davon gegen Ge­sell­schafter Euro 76.221,73.

Die liquiden Mittel sind zum Nennwert bewertet worden.

Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen, sind als Rechnungsabgrenzungsposten zur periodengerechten Gewinnermittlung aktiviert worden.

Als letzter Posten der Aktivseite werden wahlweise gem. § 274 Abs. 1 HGB aktive Steuerlatenzen  ausge­wie­sen.

b) Angaben zu Passiva

Das Gezeichnetes Kapital, bei der GmbH Stammkapital genannt, ist zum Nennbetrag angesetzt.

Daneben werden gesondert Gewinnrücklagen ausgewiesen.

Die Bilanz wurde un­ter Verwendung des Jahresergebnisses aufge­stellt.

Die Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Da­bei wur­den alle erkenn­ba­ren Risiken berücksichtigt. Der Ausweis der Rückstellungen er­folgte mit dem wahr­schein­lichen Er­füllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 HGB) nach vernünftiger kauf­männischer Be­ur­teilung. Rückstellun­gen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Rest­laufzeit ent­sprechenden durchschnittlichen Marktzinssätzen der künftigen 10 Geschäftsjahre ab­ge­zinst. Der künftige Markt­zinssatz wird den Mitteilungen der Deutschen Bundesbank entnommen.

Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Ver­mö­gens­wer­ten wurden folgende Werte ermittelt:

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden
Euro
Erfüllungsbetrag der Schulden
466.888,00
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte
261.382,00
verrechnete Aufwendungen
16.925,00
verrechnete Erträge
12.095,00


Die Bestimmung des Zeitwertes der Rückdeckungsansprüche aus Versicherungsverträgen erfolgt mit Hil­fe all­ge­mein an­erk­ann­ter Be­wer­tungs­me­tho­den. Die Höhe des Zeitwerts richtet sich nach dem (geschäftsplanmäßigen) De­ckungs­ka­pital, min­des­tens aus dem garan­tier­ten Rückkaufswert.

Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem An­satz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjah­ren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sie­ben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von Euro 2.969,00.

Eine Ausschüttungssperre ist damit nicht verbunden, da schon allein die Gewinnrücklagen die­sen Unterschieds­betrag bei weitem übersteigen.

Aufgrund der unterschiedlichen Bewertung der Altersversorgungsverpflichtungen sowie der Rück­stellung für Personalkosten in der Han­dels­bi­lanz und der steuerrechtlichen Gewinn­ermitt­lung wur­den die sich daraus ergebenden latenten Steuern errechnet. Im Ergebnis ergab sich nach der Be­rechnung im Temporary-Konzept ein ak­ti­ver Bilanzwert.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Restlaufzeit für die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten be­trägt Euro 3.649.218,61 bis zu ei­nem Jahr (im Vorjahr: Euro 2.949.303,67).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 423.245,32 Euro (Vorjahr: 321.072,23 Euro).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt wie im Vorjahr Euro 0,00.

III. Sonstige Pflichtangaben

1. der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz ent­hal­ten und nicht nach § 251 HGB oder lt. nachstehender Angabe anzugeben sind, sofern diese An­ga­be für die Be­ur­teilung der Fi­nanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflich­tungen ge­gen­über ver­bun­de­nen Unter­nehmen gesondert anzu­geben

Gegenüber der Besitzpersonengeschaft besteht eine jährliche Pachtverpflichtung i.H.v. netto Euro 168.000,00.

Mehrere PKW werden geleast. Die finanziellen Auswirkungen p.a. mit rd. netto Euro 58.600,92 entspre­chen dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Fir­ma.

Außerdem werden Hebebühnen und dergl. für Baustellen angemietet/geleast. Deren Anfall hängt von den er­haltenen Aufträgen ab, so dass sich keine längeren, konstanten Laufzeiten ergeben.

2. die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

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3. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rech­te und Pflich­ten:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen < 1 J. Euro 900,45

Forderungen aus Verauslagungen > 1 J. in Höhe von Euro 76.221,73

Verbindlichkeiten gegen HTR < 5 J. i.H.v. Euro 8.807,52
davon gegen Besitzpersonengesellschaft > 5 J. Euro 333.940,01

Außerdem besteht eine Verpflichtung gegenüber der Besitzpersonengesellschaft i.H.v. Euro 431.935,45 für Ersatzbeschaffung von gepachteten Wirtschaftsgütern.

Blaustein-Herrlingen, 23.09.2025

.......................Robert Hofmann.....................
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Robert Hofmann
Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der geänderte Jahresabschluss wurde am 30.09.2025 festgestellt.

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