GKN Sinter Metals Components GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sebastian Ketelhut seit 28.4.2025 | Prokura |
Audrey Bénédicte J De Wulf seit 11.9.2024 | Geschäftsführer |
Gunnar Fahrenberg seit 15.7.2024 | Prokura |
Martin Schmidt seit 15.7.2024 | Prokura |
Ernst Matthias Voß seit 15.7.2024 | Prokura |
Dirk Stöcker seit 15.7.2024 | Prokura |
Jean-Marc Durbuis seit 15.7.2024 | Geschäftsführer |
Markus Dr. Schneider seit 15.7.2024 | Prokura |
Thorsten Wieres seit 15.7.2024 | Prokura |
Norman Schöps seit 15.7.2024 | Geschäftsführer |
Thomas Schaab seit 15.7.2024 | Prokura |
Stefan Zeier seit 15.7.2024 | Geschäftsführer |
Konstantin Reich seit 15.7.2024 | Prokura |
Uemit Aydin seit 15.7.2024 | Prokura |
Susanne Langlotz seit 15.7.2024 | Prokura |
Jack Dr. Schwarz seit 15.7.2024 | Prokura |
Aram Schekho seit 15.7.2024 | Prokura |
Christoph Pauly seit 15.7.2024 | Prokura |
Diane Wimmer seit 23.3.2022 | Geschäftsführer |
Dirk Hohmann seit 20.5.2019 | Prokura |
Peter Eichholz seit 4.4.2019 | Prokura |
Maike Luzie Babett Theine seit 4.4.2019 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
GKN Powder Metallurgy Holdings Limited | 90.00% |
GKN Industries Limited | 10.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GKN Powder Metallurgy GmbHBonnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023.(HRB 24381, Amtsgericht Bonn) Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes. Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze freiwillig nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Auf die Anhangangaben nach § 285 Nr. 9a, 9b und Nr. 29 HGB sowie die Erstellung eines Lageberichtes wurde gemäß § 288 Abs. 1 HGB bzw. § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet. Außerdem wurde gemäß § 274a HGB auf die Abgrenzung latenter Steuern nach § 274 HGB verzichtet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird unverändert das Gesamtkostenverfahren angewandt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände werden auf der Grundlage der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die Herstellungskosten umfassen die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Fremdkapitalkosten werden nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Der Werteverzehr wird durch planmäßige Abschreibungen auf Basis wirtschaftlicher Nutzungsdauern, im Zugangsjahr anteilig, erfasst. Auf Zugänge bis zum 31. Dezember 2009 werden lineare und soweit steuerlich zulässig degressive Abschreibungen vorgenommen. Die Abschreibungen auf die seit dem Geschäftsjahr 2010 in Betrieb genommene Sachanlagen basieren auf der linearen Methode. Auf Zugänge des beweglichen Sachanlagevermögens wird die Abschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung zeitanteilig für den vollen Monat der Anschaffung oder Herstellung berechnet. Selbständig nutzbare Vermögensgegenstände bis zu einem Wert von € 1.000 werden aus Wesentlichkeitsgesichtspunkten im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben und in der Entwicklung des Anlagevermögens im Jahr des Zugangs als Abgang gezeigt. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Wertminderungen wurden erfasst, soweit sie voraussichtlich dauerhaft waren und entsprechende Informationen hierüber bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses vorlagen oder hinreichend konkretisiert waren. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Wertansätze der Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Pensionsrückstellungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen erfolgt für das Geschäftsjahr gemäß § 253 Abs. 2 HGB pauschal mit dem veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Die Verpflichtungen aus Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des zweckgebundenen, verpfändeten und insolvenzgesicherten Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Folgende Annahmen wurden für die Ermittlung der Rückstellungen herangezogen:
* ausschüttungsgesperrt Für weitere Risiken oder Verpflichtungen im Personalbereich, wie beispielsweise für Jubiläumszuwendungen, Bonuszahlungen und Urlaubsansprüche, werden Rückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Stichtagskurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus der Anlage zu diesem Anhang ersichtlich. Finanzanlagen Anteilsbesitz:
* Ergebnis nach Ergebnisabführung Auf das Finanzanlagevermögen wurden im Geschäftsjahr 2023 Abschreibungen in Höhe von insgesamt € 45.859.262,59 vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen das Cash Management sowie die Ergebnisabführung der Töchtergesellschaften. Eigenkapital Das Stammkapital von € 26.000,00 ist voll eingezahlt. Die GKN Powder Metallurgy Holdings Ltd., Solihull/England, hält 90 % der Anteile am Stammkapital. 10 % der Anteile am Stammkapital werden von der GKN Industries Limited, Redditch/England, gehalten. Da die Gesellschaft in den Konzernabschluss Dowlais Group plc, London/England, einbezogen ist, ist sie von der Erstellung eines Teilkonzernabschlusses befreit. Dowlais Group plc., die den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis erstellt, wird den Konzernabschluss in deutscher Sprache im Bundesanzeiger (unter der "GKN Powder Metallurgy Holding GmbH") sowie im UK Registrar of Companies unter der Dowlais Group plc, Gesellschaftsnummer 14591224 offenlegen. Die GKN Powder Metallurgy Holding GmbH ist nach § 291 HGB von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, befreit. Der befreiende Konzernabschluss der Dowlais Group plc wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Rückstellungen Rückstellungspflichtige Pensionsverpflichtungen wurden mit Deckungsvermögen (beizulegender Zeitwert T€ 39 (Vorjahr: T€ 38)) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Bei dem Deckungsvermögen handelt es sich ausschließlich um zweckexklusive, verpfändete Rückdeckungsversicherungen. Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Rückdeckungsversicherungen wurde auf Basis anerkannter versicherungsmathematischer Grundsätze ermittelt und beinhaltet die bis zum Stichtag gezahlten Versicherungsbeiträge zzgl. ggf. vorhandener Überschussanteile. Die Erträge aus dem Deckungsvermögen von T€ 9 (Vorjahr: T€ 0) wurden mit den Zinszuführungen von T€ 176 (Vorjahr: T€ 184) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zusammengefasst. Der sich ergebende Betrag von T€ 176 (Vorjahr: T€ 184) ist im Zinsergebnis unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" enthalten. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Jahresvergütungen, weitere personenbezogene Rückstellungen sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und Zinsen.
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen das Cash Management und die Verlustübernahmen der Tochtergesellschaften. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betreffen das Cash Management. Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft hat sich gegenüber der Stadt Bonn durch eine Konzern-Bürgschaft verpflichtet, für die Erfüllung von Rückbauverpflichtungen ihrer Tochtergesellschaft GKN Sinter Metals Components GmbH, Bonn, aus einem Nutzungsvertrag von Grundstücksflächen vollinhaltlich einzutreten. Zudem bürgt die Gesellschaft für einen abgeschlossenen Mietvertrag im Rahmen einer Konzern-Bürgschaft. Für die angeführten Haftungsverhältnisse wurden keine Rückstellungen gebildet, weil mit einer Inanspruchnahme oder Belastung der Gesellschaft nicht gerechnet wird. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag an sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt T€ 206 (Vorjahr: T€ 161) und umfasst mehrjährige Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und ähnlichen Verträgen in den Folgegeschäftsjahren. Zum Stichtag besteht zudem ein Bestellobligo in Höhe von T€ 64. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse entfallen im Wesentlichen auf Umlagen für Dienstleistungen an andere Gesellschaften der GKNPM-Gruppe. Die Umsätze gliedern sich nach Regionen wie folgt:
Sonstige betriebliche Erträge
Die periodenfremden Erträge entfallen im Wesentlichen auf Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Kostenrückerstattungen für Vorjahre. Personalaufwand / Mitarbeiter Die Zahl der Beschäftigten ohne Geschäftsführer betrug im Jahresdurchschnitt:
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die periodenfremden Aufwendungen betreffen im Wesentlichen periodenfremde Aufwendungen für Lieferungen und Leistungen sowie den Mehrverbrauch aus Rückstellungen. Abschreibungen auf Finanzanlagen Die Abschreibungen auf Finanzanlagen resultieren aus außerplanmäßigen Abschreibungen auf Anteilen an verbundenen Unternehmen aufgrund verschlechterter Prognosen der Ertrags- und Finanzlage. Die Abschreibung entfällt mit € 37.338 auf die Anteile an der GKN Sinter Metals Components GmbH, Bonn, sowie T€ 8.521 auf die GKN Sinter Metals & Forge Operations GmbH, Bad Brückenau. Es handelt sich um außergewöhnliche Aufwendungen nach § 285 Nr. 31 HGB. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Der periodenfremde Ertrag (T€ 58; Vorjahr: T€ 558) resultiert aus Steuererstattungen aus Vorjahren. Sonstige Angaben Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das Honorar für Leistungen des Abschlussprüfers in Höhe von T€ 12 (Vorjahr: T€ 5) betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Sachverhalte oder Ereignisse bekannt, die sich auf die Vermögen- Finanz - und Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Organe der Gesellschaft Geschäftsführung Matthias Ernst Voß, Herschbach - President - GKN Powders Diane Wimmer, Hennef - Chief HR & Sustainability Officer - GKN Powder Metallurgy
Bonn, den 10. Juni 2024 GKN Powder Metallurgy Holding GmbHGeschäftsführungMatthias Ernst VoßDiane WimmerEntwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die GKN Powder Metallurgy Holding GmbH, Bonn Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der GKN Powder Metallurgy Holding GmbH, Bonn, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 25. Juni 2024 Deloitte GmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaftFrank Hoffsteter WirtschaftsprüferMichael Erben WirtschaftsprüferDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 wurde mit Beschluss vom 26. Juni 2024 festgestellt. |
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