CPU
SOFTWARE GmbH
Lichtenstein/Sa.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
133.893,62 |
75.132,00 |
| I.
Sachanlagen |
6.513,00 |
1,00 |
| II.
Finanzanlagen |
127.380,62 |
75.131,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
27.145,28 |
78.338,85 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
18.165,58 |
46.422,86 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.979,70 |
31.915,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
161.038,90 |
153.470,85 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
92.279,51 |
91.273,27 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Gewinnvortrag |
29.220,15 |
29.220,15 |
| III.
Jahresüberschuss |
11.930,17 |
10.923,93 |
| B.
Rückstellungen |
60.407,00 |
53.399,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.352,39 |
8.798,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
161.038,90 |
153.470,85 |
Anhang
Allgemeines
Der Jahresabschluss der CPU SOFTWARE GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im
Nachfolgenden "BilMoG") wurde in Bezug auf Ansatz- und
Bewertungsvorschriftenerstmals auf den Jahresabschluss 2010
der Gesellschaft angewendet. Von der Möglichkeit einer
vorzeitigen Anwendung wurde kein Gebrauch gemacht. Die im
Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze beibehalten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird seit dem 1. Januar 2008
handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6
Abs. 2 und Abs. 2a EStG angewendet. Geringwertige
Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von Euro 60,00 bis Euro 150,00) wurden
gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im
Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt
wurde. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten mehr als Euro 150,00 und bis zu Euro
1.000,00 betragen, wurde ein jährlicher Sammelposten
im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der
jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre
gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut
vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der
Sammelposten nicht vermindert. Seit 2010 wird für
geringwertige Wirtschaftsgüter handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG
angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die zu einer selbständigen
Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr des
Zugangs in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst,
wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das
einzelne Wirtschaftsgut Euro 410,00 nicht übersteigen.
Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Auswirkungen
der Bewertungsänderung sind unwesentlich.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen Euro 112.311,00.
Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den
Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz
angesetzt, sofern sich diese in späteren
Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und
passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Der
Ergebniseffekt aus dem erstmaligen Ansatz von latenten
Steuern zum 1. Januar 2010 wurde in den
Gewinnrücklagen und den außerordentlichen
Erträgen und Aufwendungen erfasst. Der Aufwand und
Ertrag aus der Veränderung der bilanzierten latenten
Steuern seit dem 1. Januar 2010 wird in der Gewinn- und
Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Steuern vom
Einkommen und Ertrag" als sogenannter davon-Vermerk
ausgewiesen. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein
effektiver Steuersatz von 29,475 % zugrunde, der sich
voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen
ergeben wird.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Sonstige Vermögensgegenstände
Die Höhe der Forderungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr beträgt Euro 0,00 (Vorjahr:
Euro 20.289,57).
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Teilwertverfahren angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
5,14
|
%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
0,00
|
%
|
erwarteter Rententrend
|
2,00
|
%
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
2005
|
|
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
|
Euro
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
112.311,00
|
Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögenswerte
|
58.254,00
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
58.254,00
|
verrechnete Aufwendungen
|
5.491,00
|
verrechnete Erträge
|
1.102,00
|
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der passivierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
Euro 6.352,39 (Vorjahr: Euro 6.798,58).
Sonstige Pflichtangaben
Mitglieder der Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Peter Ulbricht
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer
Zu den zu Gunsten einzelner Geschäftsführer
vergebenen Krediten wird berichtet:
Stand bisheriger
Kredite
20.289,57 Euro
Rückzahlungen im Berichtsjahr
17.089,57 Euro
Neuvergaben im
Berichtsjahr
0,00 Euro
= neuer
Kreditbestand
3.200,00 Euro
Angaben über den Anteilsbesitz an anderen
Unternehmen von mindestens 20 % der Anteile
Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über
nachstehende Unternehmen berichtet:
Firmenname,
Sitz
Anteilshöhe
Jahresergebnis
Eigenkapital
in
%
in
Euro
in Euro
CPU Software & Service
GmbH
100,00
14.218,71
25.000,00
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.05.2012 festgestellt.
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