Großhandel mit Werkzeugmaschinen
Pb Possehl GmbHLiquidiert
In der Eue 10, 49324 Melle, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Marion Possehl | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Pb Possehl GmbHMelleJahresabschluss zum 31. Dezember 2011BilanzAktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2011Pb Possehl GmbH 1. Allgemeine Angaben zur Gliederung, Bilanzierung und Bewertung Gliederung Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) gegliedert worden. Abweichungen zum Vorjahr sind auch im Hinblick auf die Vergleichbarkeit nicht gegeben. Sofern es der Übersichtlichkeit dient, sind bei Wahlrechten die Angaben im Anhang gemacht worden. Bilanzierung, Bewertung Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs unter Beachtung der besonderen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte grundsätzlich zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert worden. In Anwendung der steuerrechtlichen Bewertungsvorschrift
des § 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz wurden die
Anschaffungskosten der beweglichen Wirtschaftsgüter,
die einer selbständigen Nutzung fähig sind, mit
Anschaffungskosten zwischen 150,00€ und 1.000,00€
in den nächsten 5 Jahren abgeschrieben.
Die Abgänge werden zu den auf den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Anlagevermögen ermittelten Restbuchwerten ausgebucht. Die Gegenstände des Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Soweit der Wert, der den Gegenständen am Abschlußstichtag beizulegen war, niedriger war als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (strenges Niederstwertprinzip), ist dieser Wert angesetzt worden. Entsprechend § 253 Abs. 1 HGB sind Verbindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt worden. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte in Höhe des Betrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. 2.Sonstige Angaben Als Geschäftsführer der Gesellschaft war Herr Karl-Heinz Possehl bestellt. Angaben zur Feststellung:
Osnabrück,den 21.12.2012 Pb Possehl GmbH /Unterzeichner /Unterzeichner |
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