Antenne Rudolstadt GmbH
Marktstraße 31, 07407 Rudolstadt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans-Jürgen Brömel seit 23.3.2006 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Antenne Rudolstadt GmbHRudolstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
Anhang
Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Wertansätze in der Bilanz der Antenne Rudolstadt GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410,00 Euro werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Wirtschaftsgüter von 410,01 Euro bis 1.000,00 Euro werden zu Anschaffungskosten angesetzt und entsprechend der Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Forderungen wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.
Es wurde von dem Wahlrecht nach Artikel 67 Abs. 3 des EG-HGB Gebrauch gemacht, die Sonderposten mit Rücklageanteil, die vor dem 1. Januar 2011 gebildet wurden, beizubehalten.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Ausschüttungssperre
Ein Betrag, der gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, besteht nicht.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Sonstige Angaben
Personalstand
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 4 Mitarbeiter beschäftigt.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Hans-Jürgen Brömel. Rudolstadt, 20.10.2011 ……………………………………………………………… (Geschäftsführer) Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.10.2011. |
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