Wuhletal-Psychosoziales Zentrum gGmbH
Selbe AdresseStationäre Einrichtungen zur psychosozialen Betreuung, Suchtbekämpfung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Olaf Gawron seit 9.4.2025 | Geschäftsführer |
Berit Kobek seit 16.2.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Ottobock SE & Co. KGaA | 24.04% |
Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) | 22.44% |
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) | 10.28% |
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medien erzeugnisse (BG ETEM) | 9.74% |
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) | 9.54% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EproTec GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023
Anhang zum Jahresabschluss 31. Dezember 2023Grundsätzliche BemerkungenDie EproTec GmbH hat ihren Sitz in Berlin und wird im Handelsregister des Amtsgerichtes Charlottenburg unter HRB 58422 B geführt. Die EproTec GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 267 Abs. 4 HGB. Nach § 9 des Gesellschaftsvertrages werden, neben den allgemeinen Vorschriften des HGB, gemäß § 25 Abs. 1 Ziff. 2 SVHV die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) angewendet. Die einschlägigen Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) werden beachtet. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDer Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind bis auf nachfolgende Anpassungen an die konzerneinheitlichen Kontierungsrichtlinien unverändert zum Vorjahr angewendet worden: Skontoerträge (T€ 97, Vorjahr T€ 89) und Bonierträge (T€ 202, Vorjahr T€ 193) werden nunmehr unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" ausgewiesen. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis unter dem Posten "Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe". AnlagevermögenDie entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit ihren Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Geringwertige Anlagegüter werden im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben und ihr Abgang wird im Zugangsjahr unterstellt. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und - soweit abnutzbar - vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die Anschaffungs-/Herstellungskosten enthalten (sofern nicht abzugsfähig) die gesetzliche Umsatzsteuer sowie Anschaffungsnebenkosten. Etwaige Skonti und Rabatte haben die Anschaffungskosten vermindert. Abschreibungen auf das immaterielle Anlagevermögen und die Sachanlagen erfolgen linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis. Sie orientieren sich an den steuerlichen AfA-Tabellen für das Gesundheitswesen und den Tabellen für die allgemein verwendbaren Wirtschaftsgüter . Bei dauerhafter Wertminderung wird der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Entfällt der Grund für die dauerhafte Wertminderung erfolgt eine Zuschreibung auf die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die Nutzungsdauern der wesentlichen Gruppen des Anlagevermögens sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Geringwertige Anlagegüter sowie Gebrauchsgüter, deren Anschaffungskosten über € 250,00 und unter € 800,00 ohne Umsatzsteuer betragen, werden in voller Höhe im Jahr der Anschaffung abgeschrieben. Der Abgang erfolgt im Jahr der Anschaffung. Geringwertige Anlagegüter sowie Gebrauchsgüter mit Anschaffungskosten unter € 250,00 unterliegen dem Sofortabzug. VorräteDie Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und fertigen Erzeugnissen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten. Die nicht abzugsfähige Umsatzsteuer ist in den (fortgeschriebenen) Anschaffungskosten enthalten. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Bei der Bewertung der unfertigen Erzeugnisse werden in die Herstellungskosten einbezogen: Materialeinzel- und Materialgemeinkosten, Fertigungseinzel- und Fertigungsgemeinkosten sowie die Sonderkosten der Fertigung. Die Warenbestände wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeForderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert abzüglich notwendiger angemessener Wertberichtigungen bilanziert. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Risiken in den Forderungsbeständen werden durch 1. Einzelwertberichtigungen, 2. Pauschale Einzelwertberichtigungen sowie 3. Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Im Rahmen der Einzelwertberichtigungen werden erkannte und konkret absehbare Ausfallrisiken bei einzelnen Forderungen in der Bilanz berücksichtigt. Es wird das spezielle Ausfallrisiko des einzelnen Vertragspartners betrachtet. Im Rahmen der pauschalen Einzelwertberichtigungen erfolgt die Ermittlung des Wertberichtigungssatzes der Forderungen mit gleichartigen Einzelrisiken, indem Gruppen mit gleichartigen Risiken gebildet werden. Es erfolgt daher eine Gruppierung nach Kostenträgern (Unfallversicherungsträger, gesetzliche und private Krankenversicherung sowie Selbstzahler) mit einer stufenweisen Wertberichtigung bis 100% nach 3 Jahren Fälligkeit. Um dem latenten Risiko von Forderungsausfällen oder erheblichen Zahlungsverzögerungen Rechnung zu tragen, wird zum Jahresabschluss eine Pauschalwertberichtigung gebildet, auch wenn noch kein konkretes Risiko für einzelne Forderungen erkennbar ist. Bemessungsgrundlage ist der gesamte Forderungsbestand abzüglich der (pauschalen) Einzelwertberichtigungen und kreditorischen Debitoren. Die Pauschalwertberichtigung beträgt 1% der nicht wertberichtigten Forderungen. Flüssige MittelDie Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. EigenkapitalDas vollständig erbrachte gezeichnete Kapital wird gemäß § 272 HGB zum Nennwert bilanziert. RückstellungenRückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in ausreichendem Maße zur Abdeckung aller erkennbaren Risiken und Verpflichtungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB gebildet. Langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrages, d.h. unter Berücksichtigung der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse, gebildet. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Archivierungskosten wurde eine durchschnittliche Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren zugrunde gelegt und mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Im Rahmen der Personal-Rückstellungen (Urlaub und Überstunden) erfolgt eine individuelle Berechnung auf Basis der monatlichen Bezüge unter Berücksichtigung der Aufwendungen für Sozialversicherung. Aus Vereinfachungsgründen berechnet sich das individuelle Entgelt aus dem betreffenden Geschäftsjahr aus dem Jahresbruttoentgelt. Für die Ermittlung der Rückstellung werden 220 Arbeitstage berücksichtigt. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. RechnungsabgrenzungspostenAls Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben bzw. auf der Passivseite Einnahmen ausgewiesen, soweit sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Tag darstellen. Latente SteuernDurch unterschiedliche Wertansätze zwischen Handels- und Steuerbilanz im Bereich der Rückstellungen ergeben sich aktive latente Steuern, die in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht bilanziert werden. BewertungseinheitenBewertungseinheiten gemäß § 254 HGB wurden nicht gebildet. Erläuterungen zur BilanzForderungen und sonstige VermögensgegenständeSämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr von T€ 2 (Vorjahr T€ 1). EigenkapitalDas im Handelsregister eingetragene und vollständig erbrachte gezeichnete Kapital beträgt T€ 26. Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2022 wurde entsprechend des Gesellschafterbeschlusses in Höhe von 25 % an den Minderheitsgesellschafter ausgeschüttet und in Höhe von 75 % des Gewinnanteils für die Unfallkrankenhaus Berlin Holding GmbH zur Ausschüttung im Folgejahr beschlossen. Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Personalrückstellungen (T€ 180), Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten (T€ 5), Rückstellungen für Archivierungskosten (T€ 7) und Rückstellungen für Gewährleistungen (T€ 32). VerbindlichkeitenDie in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben in Höhe von T€ 1.395 eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmenaus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr T€ 1.095 (Vorjahr T€ 881). Des Weiteren sind Verbindlichkeiten aus laufenden Verrechnungen von T€ 72 (Vorjahr T€ 73) enthalten. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich wie folgt:
Bei der Bewertung von finanziellen Verpflichtungen mit einer unbestimmten Dauer wurde die Restlaufzeit bis zur frühestmöglichen Kündigung zu Grunde gelegt. Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestanden zum Abschlussstichtag keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB, sowie außerbilanzielle Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. Sonstige AngabenGesellschafter und KonzernverhältnisseGesellschafter der EproTec GmbH sind: · Unfallkrankenhaus Berlin Holding GmbH, Berlin mit einem Kapitalanteil von 75%, · Herr Christian Hartz mit einem Kapitalanteil von 25% bis 21. April 2023 und · Pohlig GmbH, Traunstein mit einem Kapitalanteil von 25% ab 21. April 2023. Oberstes Mutterunternehmen ist die BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH, Berlin. Der Jahresabschluss der EproTec GmbH wird gemäß §§290 ff. HGB in den Konzernabschluss BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH mit Sitz in Berlin (kleinster und größter Konsolidierungskreis), einbezogen. Der Konzernabschluss der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Diese Einbeziehung befreit die Gesellschaft gemäß § 291 Abs. 2 HGB von der Aufstellung eines eigenen Konzernabschlusses und Konzernlageberichts. Gesamthonorar des AbschlussprüfersDie Angabe des Gesamthonorars erfolgt im Rahmen des Konzernabschlusses gem. § 285 S. 1 Nr. 17 HGB. MitarbeiterDie durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter beträgt 32,6 (Vorjahr 32,9). OrganeIn der Geschäftsführung der Gesellschaft sind folgende Personen tätig: Herr Christian Hartz, Orthopädietechnik-Meister, Betriebswirt des Handwerks, Controller des Handwerks, Frau Berit Kobek, Ökonom. Die Angabe der Bezüge der Geschäftsführer unterbleibt unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB.NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.
Berlin, den 28. März 2024 EproTec GmbH Die Geschäftsführung ________________________ ____________________________ Berit Kobek Christian Hartz Ergebnisverwendungsbeschluss 2023Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde von der Gesellschafterversammlung am 27.05.2024 festgestellt. Die Gesellschafterversammlung beschließt am 27.05.2024, dass der Jahresüberschuss im Verhältnis der Anteile an die Gesellschafter ausgeschüttet wird. |
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